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gegnerische Haftpflichtversicherung leistet nun fragliche Restentschädigung

happycamper

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Mai 2018
Beiträge
180
Liebe Community,

vielleicht ist noch jemanden von Euch mein Fall vor 3 Jahren bekannt. Ich wurde wie im Forum oft gepostet, von einem Auto rasch überholt, welches dann sofort rechts vor mir einbog und mich abschoss.

Aufgrund der schweren Verletzungen bin ich nun berufsunfähig und kann bis heute den rechten Arm nur eingeschränkt einsetzen. Rechte Hand ist verkrüppelt und linke wächst immer weiter zur Klaue.

Also schon irgendwie eine Art der teilweisen Invalidität.

Probleme mit den Anwälten hatte ich auch schon ausführlich beschrieben. Z.Zt. habe ich keinen Anwalt, da ich mir diese Spielchen von denen nicht mehr leisten kann.

Gestern flog ein Brief ohne Briefmarke und Stempel in meinen Briefkasten, den ich jetzt gerade geöffnet habe.

Text: wir rechnen nun - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmers beeinträchtigen zu wollen - wie folgt ab:

Restentschädigung für Personen- und Sachschäden: 1.000 Euro


Das bedeutet, dass inkl. der minimalen Schmerzensgeldzahlungen von 4000 Euros ich noch nicht einmal die Sachschäden, geschweige denn die Behandlungskosten und med. Heilmittel erstattet bekommen habe. Es sind nicht einmal die Fahrtkosten zu den Schulterspezialisten, die Orthesen, die Rezeptgebühren und all der andere Kram damit abgegolten. Das zerstörte neuwertige Lastenrad (4000 Euro) etc. pp.

Was können die juristisch gebildeten Checker unter Euch aus diesen o.g. Zeilen herauslesen?

Wie muss ich diese anscheinend letzte Restentschädigung verstehen und dagegen vorgehen?

Bin nur noch platt, was die sich erlauben und kann keinen klaren Gedanken mehr fassen.


L.G. vom happycamper

P.S. was soll das bedeuten, wenn dieser Brief aus Stuttgart ohne Briefmarke und Stempel in München eingeworfen wird mit total nackigem Kouvert?
 
Hallo happycamper,

wenn dein Unfall 3 Jahre her ist, tritt am 31.12 2020 Verjährung ein, wenn du keine Klage erhebst. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.

Ich kann nicht in einschätzen warum du Schmerzensgeld bekommen hast, aber z.B. das Fahrrad nicht ersetzt bekommen hast und dann nicht dagegen geklagt hast.

Nicht die Versicherung muss auf dich zukommen, sondern du musst handeln oder die 1000 € nehmen, wenn Verjährung eintritt gibt es Garnichts.

MFG Marima
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo happycamper,

der Brief wurde wahrscheinlich durch die Post zugestellt. Größere Firmen kaufen Postendgelte und haben dann auf dem Umschlag bzw. im Umschlagfeld einen Hinweis darauf.

Da die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspficht erfolgt, kann die gegnerische Versicherung unter Umständen das Geld später zurück fordern.

Wie @Marima schon schrieb bliebe Dir dann nur noch der Klageweg und das müßte tatsächlich noch vor dem 31.12.2020 geschehen, sonst droht Verjährung. Das Lastenfahrrad wird nur dann ersetzt, wenn Du der Versicherung konkret die Schadenhöhe nachgewiesen hast. Das macht man üblicherweise mit einem "Schadengutachten".

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Happycamper,

ich kenne deine Geschichte nicht näher ,nur das was ich gerade gelesen habe . Mir fehlen hier fast schon die Worte .
Meiner Meinung nach machst du hier einen riesen Fehler. Ohne einen Anwalt,wirst du hinten runterfallen . Die gegnerrische Versicherung,weiß das du keinen Anwalt hast und wird versuchen dich abzuspeisen und so wie du dich bis jetzt verhälst , wird ihr das auch gelingen !

Du bist doch nun schon viele Jahre hier angemeldet. Hast du die Zeit nicht genutzt ,um dich hier einzulesen, zu wissen was dir alles zusteht und welche rechte du hast ? Du musst HANDELN , sonst tritt wie Marima schon geschrieben hat, die Verjährung ein und du gehst leer aus .
Also, sollte die Schuldfrage eindeutig geklärt worden sein , dann ab zum Fachanwalt und Ansprüche geltend machen !
Sorry , aber du musst auch mal selber in die Latschen kommen !

LG Paul
 
Hallo Happycamper,

Text: wir rechnen nun - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmers beeinträchtigen zu wollen - wie folgt ab:

Also, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bedeutet, dass du nach Zahlung von 1000 Euro gegen die Versicherung keine Ansprüche mehr hast.

Der zweite Teil ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmers beeinträchtigen zu wollen bedeutet, dass die Schuldfrage offenbar noch nicht geklärt ist, hattest du denn Anzeige erstattet. Seine möglichen Ansprüche verjähren auch am 31.12.2020, wurden denn Ansprüche bei deiner Versicherung geltend gemacht.

Was ich mich Frage, warum macht die Versicherung dir kurz vor der Verjährung ein Angebot, ich nehme an, dass die Versicherung bereits auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.

MFG Marima
 
Liebe Leute,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten. @ Marima, wie immer sehr fachlich geholfen. Vielen Dank nochmal.

Jetzt verstehe ich, was hinter dem Text steht und hatte schon so etwas erwartet.

Ich weiss auch nicht, dass die gegn. Versicherung kurz vor der Verjährung mir dieses komische und mickrige Angebot macht. Der letzte Anwalt hatte in seinem allerletzen Schreiben um ein Verzicht auf die Verjährung gebeten, da die endgültigen körperlichen und anderen Schäden noch nicht aufgeschlüsselt werden können. Es stehen noch versch. Operationen und Behandlungen an als auch ein endgültiges Urteil über die zerschossene Schulter.

@ Paul, ich bin hier zwar schon lange gemeldet, aber erst ab dem Unfall ca. 2018 aktiv mit der Fragerei geworden.


Das mit einfach mal schnell einen Anwalt nehmen klingt gut, ist aber in der Realität ohne finanzielle Mittel nicht möglich. Wie ich schon ausführlich geschrieben habe, ist mein Vertrauen in Anwälte komplett ruiniert. Es geht nur ums schnelle und einfache und maximale Geldverdienen.

Da die Versicherung so lange blockiert hat und man aktiv gegen diese Blockadehaltung hätte vorgehen müssen, hat der letzte Anwalt mit einem Trick das Mandat gekündigt und mir auch schriftlich gesagt, dass er viele andere Mandanten hat, die lukrativer sind. Da geht die Taktik der Versicherung wie gewohnt auf. So lange blockieren, bis der Anwalt abspringt, weil es ihm zu arbeitsaufwändig wird.

Ausser sinnlosem hin- und her- Briefverkehr und Einforderungen von Schweigepflichtsentbindungen ist aber noch kein sinnvoller und aktiver Schrift erkehr entstanden und keine Forderungen gestellt worden. Als ich dies vorsichtig durch die Blume anmerkte, drohte mir der Anwalt sofort.

Beim Einfordern der Schäden des teuren Lastenrades (Komplettschaden wegen Rahmenbruch) wurde mir vom Anwalt abgeraten, weil er meinte, er wäre dafür nicht mandatiert und ich müsste auch die Gutachter bzw. Sachverständigen - kosten bezahlen und bin in der Nachweispflicht, dass das Rad durch den Unfall zerstört wurde. Ich hatte definitiv vorgehabt, dies anzugehn, da der Nachweis leicht möglich gewesen wäre und neben dem Alurahmen auch mehrere Knochen zu Bruch gingen. Sogar die Plastikwasserflache am Rad ist zerborsten. Das muss man erst einmal schaffen.

Da man als Unfallopfer jedoch mit allen Zahlungen in Vorleistung gehen muss und ich keine Zahlungen erhalten habe, musste ich dies nach hinten stellen.

Die Schuldffrage ist eigentlich eindeutig geklärt und nach langer Verzögerung hat die Versicherung sich dem Grunde nach zur Einstandspflicht pos. geäußert, müssen also für den kompletten Schaden aufkommen.

Aber ist dies nun eine definitive Schuldanerkenntnis oder kann da mit juristischen Tricks dies auch wieder ausgehebelt werden?

Ich danke schon mal herzlichst für alle Antworten.

L.G. happycamper
 
Hallo happycamper,

Der letzte Anwalt hatte in seinem allerletzen Schreiben um ein Verzicht auf die Verjährung gebeten,

Hast du es schriftlich, dass die Versicherung auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat. Stelle das Schreiben doch mal hier
ein, ohne Namen usw.

Die Schuldffrage ist eigentlich eindeutig geklärt und nach langer Verzögerung hat die Versicherung sich dem Grunde nach zur Einstandspflicht pos. geäußert, müssen also für den kompletten Schaden aufkommen.

Was heißt bei dir eigentlich und dem Grunde nach , entweder du hast es schriftlich oder du hast nichts. Stelle das Schreiben doch mal hier ein, ohne Namen usw.

Aber ist dies nun eine definitive Schuldanerkenntnis oder kann da mit juristischen Tricks dies auch wieder ausgehebelt werden?

Text: wir rechnen nun - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmers beeinträchtigen zu wollen - wie folgt ab:

Restentschädigung für Personen- und Sachschäden: 1.000 Euro

Dieses ist kein Schuldanerkenntnis, bei Zahlung von 1000 Euro hast du keine Ansprüche mehr gegen die Versicherung.

"Ausser sinnlosem hin- und her- Briefverkehr und Einforderungen von Schweigepflichtsentbindungen ist aber noch kein sinnvoller und aktiver Schrift erkehr entstanden und keine Forderungen gestellt worden."

Welche Forderungen möchtest du denn gegen die Versicherung gelten machen.

MFG Marima
 
Zuletzt bearbeitet:
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