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gegnerische haftpflicht

nessa

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
386
hallo an alle



vielleicht kannst ihr mir auch einen rat geben....

nachdem die geg.haftpflicht 3 gutachterangebote von mir abgelehnt hat schlagen vor einen gutachter über die landesärztekammer zu bestimmen,obwohl alle drei von mir vorgeschl.ga bei der landesärztekammer geführt sind.
was für eine schweinerei ist da am laufen und was denkt ihr soll ich tun?

der richter sagte das ich den ga benennen soll....

antworten brauche ich ganz dringend...habe nachher termin beim anwalt

lg
nessa
 
Hallo nessa,


wenn der Gegner nicht Deinen Vorschlägen folgen möchte, dann bitte das Gericht bei der Landesärztekammer um einen geeigneten Gutachter anzufragen.

Beide Parteien werden dann vom Gericht diesen Gutachter vorgeschlagen bekommen. Du kannst den dann immer noch ablehnen.

Gruß
Luise
 
hallo luise,

vielen lieben dank für deine antwort....

was mich stutzig macht ist die tatsache,dass die von mir vorgeschl. ga alle mitglieder der landesärztekammer sind....

warum also will die versicherung die landesärztekammer beauftragen?

traue dem ganzen nicht....

glg
nessa
 
Hallo nessa,

(ich bin mir nicht sicher) alle Ärzte sind Pflichtmitglied in einer Landesärztekammer.

Die von Dir vorgeschlagenen Ärzte könnte man als parteiisch ansehen, so wie Du vom Versicherer vorgeschlagene Gutachter als parteiisch ansehen könntest.

Nicht die Versicherung soll die Landesärztekammer beauftragen, die kann keiner beauftragen.

Das Gericht möge die Landesärztekammer bitten, einen geeigneten Gutachter vorzuschlagen.

Ich halte das für ein sauberes Verfahren!

Du kannst ja den vorgeschlagenen Gutachter ablehnen.

Wenn beide Parteien dem Vorschlag der Landesärztekammer zustimmen, wird das Gericht den Gutachter beauftragen.

Gruß
Luise
 
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