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Gegengutachten!

Anna-Maria

Nutzer
Registriert seit
19 Okt. 2007
Beiträge
52
Hallo Seenixe, ich bin Anna-Maria. Unser damals 17 jähriger Sohn hatte 2005 einen unverschuldeten Motoradunfall. Uni-Bonn-Neurochirurgie diagnostizierte, Polytrauma mit Schädelhirntrauma und schmalem akutem subduralen Hämatom.Nervenwurzelausris C6 und C7, Plexusläision linksseitig-hochgradig. Arm wurde im Juni 2005 operiert, mit Teilerfolg. 2 Jahre Krankengymnastik, 3-4 mal die Woche erfolgte. Nach 4 Einsprüche meinerseits( Anwalt war nicht meiner Meinung) erreichten wir 80% beim Versorgungsamt. Kopfmäßig erholte unser Sohn sich zwar, aber es sind in unseren Augen, Folgen zurückgeblieben.Dazu komme ich später noch mal zurück. Die Behandlung des Arms ist nun abgeschlossen. Kurzfassung des Gutachtens, was sich nur," fälschlicherweise", auf den Arm bezieht:Objektiv fand sich eine 0-1/5 Parese der C5Muskelatur,3/5 Bitceps, 2/5 bezügl.Extensor carpi radialis und ulnaris uund weiter 5/5distal. Drei Finger taub, aber beweglich. Das Gutachten ergibt 60% gebrauchsunfähigkeit des Arms. Somit kommt die PU-Versicherung auf 42% Invalidität. 70% Arm-3/5 . Bei 50% hätten wir Anspruch auf Rente. Nun meine Frage, 70% gleich 100% oder? Dann wäre die Berechnung doch falsch? Gutachten wird angefochten, da die Kopffolgen nicht berücksichtigt wurden.Dazu werde ich noch ausführlicher berichten, wenn wir in Kontakt sind. Haben am 31.10.2007 Termin bei einem Neurochirurgen in Bonn, der eventuell ein Gegengutachten anfertigen wird. Wäre schön wenn Du mir antworten könntest, denn so langsam geht mir die Luft aus Wir sind ganz schön fertig mit den Nerven, hoffen aber den Rest auch noch zu schaffen. Ausbildung erfolgreich beendet, Behinderten-Führerschein gemacht und Altagsbewältigung so einigermaßen im Griff. Es grüßt Dich Anna-Maria
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Anna-Maria,
So, nun dürfte der richtige Bereich für Deine Fragen gefunden sein. Du bzw. Ihr kämpft gegen eine private Unfallversicherung. Da wäre für uns ganz wichtig, welche AUB Ihr vereinbart habt. Weiter wäre wichtig, ob bei Euch die 3-Jahresfrist bis zur endgültigen Einschätzung der Invalidität zum tragen kommt. Dann wäre ja noch etwas Zeit mit dem Gegengutachten. Ersteinmal müßtet Ihr bei der PUV eine Begutachtung zum Ende des 3-Jahreszeitraums verlangen. Aber der Ansatz sich selbst einen Gutachter zu suchen ist sehr gut.
Die Berechnung der PUV kann richtig sein, da zum Beispiel der Verlust bzw. Gebrauchsunfähigkeit einen Beines 70% Invalidität bringen. Wenn das Bein nun 60% gebrauchsunfähig ist, dann würde die Invalidität 42 % betragen. Die Versicherungen benutzen sehr gerne "Vertrauensärzte", also Gutachter, die in Ihrem Sinne begutachten, aus diesem Grund sind die Gutachten immer sehr argwöhnisch zu betrachten.
Das die anderen Einschränkungen nicht berücksichtigt werden ist auch System und gehört immer hinterfragt.

Gruß von der Seenixe
 
PU-Es gibt viel zu tuen!

Guten Morgen Seenixe, muss gleich zur Arbeit, möchte Dir aber kurz die beiden Fragen beantworten.Es gelten die ABU 2000. Die Invalidität betreffend des Arms, steht eigentlich fest, da im Gutachten steht: Eine Verbesserung wird nicht mehr eintreten. Der Arm im Schultergelenk ist NULL zu bewegen! Finger, beweglich, aber 3 u. Daumen taub! Da stellt sich doch die Frage: Was macht man mit einem kleinen Stück Unterarm, der auch nur einwenig anzubeugen ist, aber nichts heben oder halten kann, noch nicht einmal ein Telefon kann mit dem Arm ans Ohr geführt werden. Melde mich nachher noch mal, danke Dir aber für Deine Antwort. Gruß Anna-Maria
 
Hallo Anna-Maria,
wenn Ihr die AUB 2000 habt, dann gilt die Frist der drei Jahre zur letztmaligen Begutachtung.
Dann wäre eine Konsultation eines anderen Arztes schon mal sehr angebracht, aber ein eigenes Gutachten wäre erst zum Ablauf der drei Jahre wichtig, um damit gegen die PUV gerichtlich vorzugehen zu können. Nach Deinen Schilderungen sprechen die 60 % Invalidität des Armes auch eine mir bekannte Sprache. Die "Vertrauensärzte" der Versicherungen bewerten immer sehr defensiv. So dass ich mal davon ausgehe, dass da noch einiger Spielraum nach oben besteht. Wenn die Gebrauchsfähigkeit zu 100 % weg ist, dann wären es 70% Invalidität und die Rente müßte gezahlt werden. Bereitet Euch aber auf das Kostenrisiko des Zivilprozesses vor. Dies einfach, weil da nicht wenig zusammen kommt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Anna-Maria,

Dein Sohn hat eine Schädigung eines Armes und ein SHT erlitten.

Das Versorgungsamt hat den Grad der Behinderung (GdB) mit 80% anerkannt.
Ist aus dem Bescheid eine Einzelbewertung Arm/Kopf zu entnehmen ?

Das vom Versicherer (?) eingeholte Gutachten bewertet nur den Arm.
War der Gutachter nur zum Arm gefragt ?
Welcher medizinischen Fachrichtung gehört der Gutachter an ?

Zu der Feststellung des Gutachters zum Arm

Eine Verbesserung wird nicht mehr eintreten. Der Arm im Schultergelenk ist NULL zu bewegen! Finger, beweglich, aber 3 u. Daumen taub!

fragst Du: „Was macht man mit einem kleinen Stück Unterarm, der auch nur einwenig anzubeugen ist, aber nichts heben oder halten kann, noch nicht einmal ein Telefon kann mit dem Arm ans Ohr geführt werden.“

Das Schultergelenk ist demnach Funktionsunfähig!


Der Gutachter bewertet die Gebrauchsunfähigkeit des Arms mit einem Teilwert 3/5 des Armwertes von 70 % = 42% Invalidität. Das ist falsch !

Denn in der AUB 2000 ist unter Leistungsarten bestimmt:

„Als feste Invaliditätsgrade gelten ......... Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schulergelenk 70 % .....“

Diese Formulierung ist unklar ! Der Invaliditätsgrad alleine für das funktionsunfähige Schultergelenk beträgt 70 %.

Gruß
Luise
 
An Luise und Seenixe

Ich finde es super von Euch, dass ihr mich so unterstützt. Wir haben bei dem Prof. nochmal nachgefragt, wie er zu dieser Rechnung kommt.Zitat:Unser Sohn hat bezüglich der 3 wichtigsten Muskeln, die eine Bewegung im Schultergelenk erlauben eine 0-1/5 Lähmung, d.h. es geht nichts. Der Biceps beugt den Ellebogen, er liegt bei3/5, was bedeutet, größere Gewichte gehen halt nicht, auch wenn das Greifen mit den Fingern funktioniert. Deswegen ist der Arm als gesamt zu betrachten und das ergibt 60%.Im gleicher E-Mail steht:Das ist nicht die Gebrauchsminderung des Arms, sondern die Minderung der Erwerbsfähigkeit!
Dieser Prof.( Neurochirurgie) hat OP durchgeführt 2005 und im August 2007 das Gutachten über den Arm gemacht. Als Arzt ist dieser Mensch sehr hoch zu bewerten, da er sehr nett und zuforkommend ist. Wir waren der Meinung, der Operatuer des Arms befindet den Arm und der Kopf wird seperat gewertet!FALSCH...hat uns niemand drüber informiert, dass dieses nicht so ist.
Der Arzt, der unseren Sohn von 2005 an betreut hat( Kopf), auch Neurochirurg, wollte mit uns abklären, wie wir weitere machen müssen, da er einen sehr guten Draht zu unserem Sohn hatte.
Er hätte uns jetzt weiter geholfen. Leider ist er plötzlich und unerwartet verstorben. Er bescheinigte im März 2007 folgendes.Der Patient ist nach schwerem SHT so wie komplexerPolytraumatisierunginsgesamt von der Psychmotorik verlangsamt. Das kann aus neurochirurgisch-fachärztlicher Sicht bestätigt werden.

So nun zu Versorgungsamt: Es ist keine Einzelbewertung angegeben, wir lagen bei 60%. Dann hat der Arzt, der unseren Sohn Kopfmäßig betreut hat auf die Folgen der Kopfverletzung hingewiesen und wir haben Widerspruch Nr. 4 gestartet, mit Erfolg, da es dann 80% gab.
Kurze Anmerkung über die PU. Sie haben 2006 schon die Hälfte der Versicherungssumme gezahlt, da ja direkt feststand das Folgeschäden in großer Form zurück bleiben würden. Kommt es jetzt zur Klage, tritt die Rechtschutzversicherung ein, dass ist schon klar!
Der Gesprächstermin für das eventuelle Gegengutachten, ist ende des Monats.( Nur Gespräch).Gutachten muss selbst bezahlt werden. Wissen noch nicht wie was kommen wird, aber wenn ich die Urteile die von Euch ins Forum gestellt wurden, lese, wäre ein 2 .Gutachten eigentlich überflüssig.Aber ich denke, es wird uns sicher nicht erspart bleiben. Gruß an Euch und Danke Anna-Maria
 
Hallo Anna-Maria,

ich verstehe was nicht.

Wer hat den Prof. (Neurochirurgie), der die OP durchgeführt und im August 2007 das Gutachten über den Arm gemacht hat, beauftragt ?

Liegt Dir das Gutachten vor ?

Gruß
Luise
 
:confused: Die PU-Versicherung. Das wurde 2005, nach der Op ( Arm) so festgelegt. Der Prof. bekam den Auftrag, nach Abschluss der Behandlung(2 Jahre), das nötige Gutachten anzufertigen. Das ist alles automatisch abgelaufen. Da hat von uns niemand darann gedacht, auf das SHT hinzuweisen, da wir dachten das kommt später...dumm gelaufen. Gruß
 
Sorry, das Gutachten haben wir als Kopie.Habe ja die Zitate im Original geschrieben. Kann leider nicht scannen.
 
Hallo Anna-Maria,

ein Arzt kann sehr nett und zuvorkommend und in seinem Fachbereich hoch qualifiziert sein, dies besagt aber nichts über seine versicherungsrechtlichen Kenntnisse. Eine Gleichstellung der Invalidität im Rahmen einer privaten Unfallversicherung mit Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist falsch, macht aber vorerst nichts.

Liegt Euch eine Erklärung des Versicherers vor, in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt ?

Nach dem Arm nehmen wir uns den Kopf vor.

Gruß
Luise
 
Versicherung-Abrechnung!

Die Versicherung hat Zahlung für 42% überwiesen und denkt nun sie wären fertig..... Haben aber mitteilen lassen, das wir Einspruch einlegen. Mir raucht der Kopf, weil ich finde, wenn Oberarm lahm, dann lahm und 70%, so steht es in den Bedingungen! Ich kann schon gar keinen klaren Gedanken mehr fassen, seit das Gutachten da ist. Verstehe auch nicht warum nicht Arm bewertet wurde, sondern Erwerbsunfähigkeit? Wir haben doch unsere Gliedmaßen versichert, oder?:confused: Ist zum aus der Haut fahren, dass man da nicht so recht durchblickt. Ist ja nicht zum bereichern gedacht, ....die Versicherung...sondern Vorsorge für später. Zahlen sie ja schon 20 Jahre für 5 Personen. Gruß und bis gleich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de

ist der GdB/MdE bei Verlust eines Armes mit 100 % anzusetzen.

Der Gutachter könnte ausgehend von diesem Wert die MdE mit 3/5 des vollen Armwertes = 60 % bewertet haben.

GdB/MdE und Invaliditätsgrad der PUV haben aber nichts miteinander zu tun.

Der Versicherer wiederum könnte flugs 3/5 Armwert der PUV (70 %) gerechnet haben und kommt somit auf eine Invalidität von 42 %, was aber falsch ist, denn in der vereinbarten AUB ist vereinbart:

„Als feste Invaliditätsgrade gelten ......... Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schulergelenk 70 % .....“

Schlaf mal drüber, morgen mache ich weiter.

Gruß
Luise
 
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