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Gegengutachten!

Hallo Cateye, hallo Joker

Danke für eure Beiträge! Klammern uns natürlich an alles was uns nützlich sein kann. Es ist selbstverständlich für uns Laien nicht einfach durchzublicken. Werden am Montag ein Gespräch mit unserem Anwalt führen, um diese Dinge abzuklären! Ich denke es wird sowieso nicht einfach den Anwalt zu wechseln, da es sein kann das er schon die Klage eingereicht hat. Und dann wird es richtig teuer! Wir müssen eine Basis finden, wo wir alle auf einen Nenner kommen. Was mich verunsichert ist halt die Tatsache, dass das Gutachten als Gefälligkeit angesehen werden könnte. Wir wollen keine Gefälligkeit, sondern einfach nur die richtige Bezifferung des Unfallschadens. Es reicht doch schon, dass unser Sohn behindert ist, da sollte man ihm doch das gewähren, was ihm auch wirklich zusteht. Aber wir werden sehen wie die Sache weiter geht..Wir haben den ersten Prozess gewonnen(Strafrecht), und unterkriegen lassen wir uns auch nicht. Wir werden wohl auf dieses Private Gutachten nicht herumkommen. :( Ich hoffe nur, dass wir damit auch weiter kommen und nicht von Gutachter zu Gutachter geschickt werden. Aber auch darauf haben wir ja leider keinen Einfluss. Was uns natürlich auch nachdenklich stimmt, ist die Tatsache, dass wir ja eigendlich keinen Termin für eine Begutachtung hatten. Es sollte uns ein Termin zugeschickt werden, wo wir alle Unterlagen mitbringen sollten, stattdessen kam das Gutachten:confused:. Ist alles etwas merkwürdig, aber wir müssen das jetzt in Ruhe klären! Gruß Anna-Maria
 
Zufallsfund, beim Googlen!

Hallo, nach dem ich die heutigen Beiträgen gelesen habe,kann man nur allen einen guten Start in die neue Woche wünschen.:). Kennt jemand diese Seite:confused:.http://www.aerzte-fuer-anwaelte.de/ Wäre für uns ganz gut, wenn das mal was für die Geschädigten wäre, und nicht für die Gegenseite:mad:. Es grüßt euch Anna-Maria
 
Zum Ende der Startseite werden weitere Ärzte zur Mitarbeit geworben::

Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer bestimmten Versicherung oder, unter Umständen als H-Arzt, Schwierigkeiten haben, indirekt gegen Berufsgenossenschaften zu arbeiten.
 
Kleiner Lichtblick!

Hallo an alle. Hatten gestern Gespräch mit Fachanwalt für Versicherungswesen:rolleyes:...Gespräch dauerte 1 Std, und hat uns sehr positiv überrascht. Es ist also wirklich ein Unteschied ob Fachanwalt oder nicht! Da eröffneten sich Möglichkeiten für uns, von denen haben wir keine Ahnung gehabt. Wir werden versuchen zu wechseln, wird aber ein bis zwei Wochen dauern. Er kann keine Wunder vollbringen, aber sein Fachwissen bis zum Letzten einsetzen. Gutachten muss gemacht werden, aber nicht privat, diese Kosten können wir uns sparen!:) Werden mit Ruhe alles Weitere in die Wege leiten, und hoffen, dass wir zu unserm Recht kommen werden. Sobald der Wechsel erfolgt ist, werde ich berichten welchen Weg wir ab dann gehen werden! Denke es wird kein einfacher Weg, aber etwas stress-freier-:mad:. Hoffe das wir Euch dann auch mit Tips weiter helfen können! Muss jetzt zur Arbeit, melde mich aber sobald ich kann. LG A.M.
 
Anwalts-Wechsel

:)Hallo ins Forum! Wechsel mit viel:mad:Ärger und Nerven, von den Kosten mal abgesehen, vollzogen. Der neue Anwalt ist sehr gut. Er hatte schon ein Urteil heraus gesucht(gleiche Urteil hat mir Luise zu kommen lassen). Jetzt soll das Gutachten überprüft werden. Da die Bewertung nicht zutreffend für unseren Fall ist(hat ja nichts mit der BG zu tun). Er denkt, dass es in ca. 14 Tagen Reaktionen der Angeschrieben geben wird. Wir hoffen, dass wir dann endlich weiter kommen. Dieses ewige Warten geht uns an die Nerven, weil man ja nicht weiß, was kommt als Nächstes :confused: Ich hoffe, dass unsere Entscheidung belohnt wird und die Versicherung nach der Gliedertaxe beurteilen lässt. Ich wünsche Allen ein schönes Wochenende und gute Besserung. Gruß A.M.
 
Hallo Anna-Maria, Hallo Luise,

bin neu hier und werde in den nächsten Monaten das gleiche Problem mit der PU und den Behörden haben. (nach Tossy 3 und 2 OP Schulter defekt)

hier mal ein Urteil vom Bundes Gerichtshof [FONT=&quot]BGH IV ZR 203/03 vom 24.05.2006...........BGH, Urteil vom 9. 7. 2003 - IV ZR 74/ 02; OLG Hamm (Lexetius.com/2003,1643 [2003/9/109])

Zitat:

[/FONT]
[FONT=&quot]"(2) Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. a) Als feste Invaliditätsgrade gelten - unter Ausschluß des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität - bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk 70 Prozent, eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenks 65 Prozent, eines Armes unterhalb des Ellbogengelenks 60 Prozent, einer Hand im Handgelenk 55 Prozent, eines Daumens 20 Prozent, eines Zeigefingers 10 Prozent, eines anderen Fingers 5 Prozent, … eines Fußes im Fußgelenk 40 Prozent. b) Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach a) angenommen."[/FONT]

[FONT=&quot](1) Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (BGHZ 123, 83, 85). Es ist nicht maßgeblich, was sich der Verwender der Bedingungen bei ihrer Abfassung vorgestellt hat. Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/ 99 - VersR 2000, 1090 unter 2 a).

Das vollständige Urteil ist im Internet zu finden und lässt meiner Meinung nach den UV. keinen weiteren Spielraum mit uns zu taktieren!

Da mich dieses Urteil auch betrifft, bin ich sehr an Eurer Meinung interessiert.

M.f.G. Pit13
[/FONT]
 
Hallo Pit 13

Vielen Dank für Deinen Beitrag. Wie bist Du zu Deinem Schaden kommen? Wir kämpfen schon fast drei Jahre. Jetzt ist erstmal Stillstand, bis die nötigen Reaktionen eintreffen. Wir sind sehr gespannt, ob wir uns außergerichtlich einigen können, oder ob es zur Klage kommen wird. Dein Urteil drucke ich mir aus, und lasse es dem Anwalt zu kommen. Vielen dank, uns schönen Sonntag noch. Melde mich morgen wieder. Gruß Anna-Maria:)
 
Hallo Anna-Maria,

ACG.-Sprengung habe ich mir beim Ski fahren nach einem zusammen stoß mit einer anderen Person zugezogen.
Ich würde nur einen Vergleich ins Auge fassen, wenn alle Forderungen mit einem vernünftigem Angebot seitens der UV. erfolgt!
In erster Linie sehen diese nur Ihre wirtschaftlichen Interessen und nicht das Schicksal des Versicherungsnehmers.
Persönlich kann ich jedoch noch keine Angaben zum Verhalten meiner UV. machen, da ich jetzt erst meine Ansprüche gelten machen werde.
Krankenhaustagegeld wurde schnell und ohne Probleme gezahlt.

M.f.G. Pit13
 
Hallo Anna-Maria,
haben deine Probleme verfolgt. Mein Mann ist im Juli 2002 mit dem Fuß umgeknickt. Zuerst Falschbehandlung, dann Rehamaßnahmen usw. , am Ende Morbus Sudeck,Stadium II linkes Bein. Nach Athroskopie im Januar 2003 ständige Benutzung von 2 Unterarmstützen, da das Bein nicht mehr belastet werden kann und immer mehr verkrüppelt (Spitzfußstellung). Er ist ständig auf Hilfe angewiesen und hat immer starke Schmerzen. Streit mit PUV wegen Invaliditätsberechnung seit nunmehr 2005. Verschiedene Gutachten schon durchlaufen (insgesamt 11 Stück in 5 Jahren), Gutachter wurden von Versicherung bestimmt. Meist sind es Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Versicherung. Bedingungen laut AUB 88 werden ignoriert und einfach falsch berechnet. Aussage PUV: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Fußes im Fußgelenk = 40 %. Diese 40 % werden aber von der Versicherung nicht anerkannt, da sie nur den Beinwert annehmen und die Prozente verrechnen. Letztendlich wurde uns eine Leistung in Höhe von 28 % zuerkannt. Damit waren wir nicht einverstanden und haben Klage eingereicht. Zumal die Berechnung falsch ist, da bei meinem Mann eine völlige Funktionslosigkeit des linken Beines vorliegt. Wurde durch andere Gegengutachten anerkannt. PUV ließ sich jedoch unbeeindruckt und verweigerte die Zahlung. Mittlerweile läuft die Klage beim Landgericht seit Januar 2005. Vom Richter wurde ein Sachverständigen Gutachten in Auftrag gegeben, da es zu keiner Einigung kam. Im August 2007 hatten wir nun endlich ein Gutachten eines unabhänigen Sachverständigen. Er stellt einen Invaliditätsgrad bzw. völlige Funktionsunfähigkeit eines Beines bis Mitte des Oberschenkels - also 60 % fest. Uns ist bekannt, dass eigentlich 70 % anzusetzen wären (laut BGH-Urteilen). Aber um des lieben Frieden willens haben wir erst einmal akzeptiert und warten auf das Gerichtsurteil. Mittlerweile hat der Anwalt der Versicherung zum 2. Mal Fristverlängerung beantragt, wegen angeblicher Prüfung des Gutachtens. Inzwischen beläuft sich die Zeit auf 11 Wochen. Wir sind nahe dran, den Richter auf Befangenheit zu verklagen, da unser Rechtsanwalt weder über eine 2 Fristverlängerung informiert worden ist bzw. keine gravierenden Gründe anhand des Gutachtens zu finden sind.
Langsam haben wir den Kanal voll und hoffen, dass die Gegenseite nicht in Berufung geht, denn dann kann das noch Jahre dauern.
 
Hallo Kämpferherz ,

ein Kämpferherz bekommt den Kanal nicht voll, nie und auch nicht langsam !

Der Anwalt des Versicherers wird auftragsgemäß das Verfahren weiter verzögern und demnächst schriftliche Fragen zum Gutachten stellen, das Gericht wird den Gutachter bitten, die Fragen schriftlich zu beantworten, dann werden noch einige BlaBla-Schriftsätze zwischen den Parteien ausgetauscht. Wenn es so lange wie bei mir geht, wird Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung in der ersten Hälfte 2009 (Neun) sein. Mein Anwalt beruhigte mich mit: "Was regen Sie sich auf, wird doch alles gut verzinst ( 5 % über Basiszins) !" Gut, reg ich mich halt wieder ab und warte auf den Zinssegen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,
Wie lange kämpst du schon ? Hast du schon einiges erreicht ? Welche Versicherung ist es bei dir ? Anwälte haben gut reden. Sie bekommen ja vorher ihr Geld. Mal sehen, ob der Anwalt irgendwelche grundlegenden Formfehler im Gutachten findel. Eigentlich ist das Gutachten von einem Arzt geschrieben, der vor Gericht anerkannt ist und somit weiß, was er zu schreiben hat. Aber wir werden sehen. Die Gegenseite wird sich schon etwas einfallen lassen.

Gruß Kämpferherz
 
Hallo Kämpferherz,

deine ersten Fragen möchte ich nicht beantworten, meine Gegner lesen hier mit.

Anwälte haben gut reden. Sie bekommen ja vorher ihr Geld.

Nicht nur das! Anwälte gehören zu den wenigen Berufsgruppen, die ihre Honorar auch bei schlechter Arbeit/Misserfolg erhalten. Zudem muss ein Prozessunerfahrener lernen, alleine gegen vier „Gegner“ zu bestehen, da diese alle einen Vergleich anstreben:

1. Der Versicherer, der nicht oder möglichst wenig zahlen will.
2. Der vom Versicherer abhängige Anwalt, der trotz besserem Wissen, jeden nur erdenklichen Sch... behauptet.
3. Ein überlastetet Gericht, dass bei einem Vergleich kein Urteil schreiben muss.
4. Dein eigener Anwalt, denn er erhält bei einem Vergleich, ebenso wie der gegnerische Anwalt, doppeltes Honorar.

Alle warten durch Zeitschinden auf dein Einknicken, Kämpferherz !

Mal sehen, ob der Anwalt irgendwelche grundlegenden Formfehler im Gutachten findet.

Welcher Anwalt? Der gegnerische sucht bestimmt.

Eigentlich ist das Gutachten von einem Arzt geschrieben, der vor Gericht anerkannt ist und somit weiß, was er zu schreiben hat.

Ich hatte dich so verstanden, dass das Gutachten von einem gerichtlich bestelltem Gutachter erstellt wurde. Daran ist das Gericht gebunden!

Aber wir werden sehen. Die Gegenseite wird sich schon etwas einfallen lassen.

Lass kommen! Lies hier im Forum mit, stell Fragen, teil deinem Anwalt deine hier im Forum gewonnenen Erkenntnisse schriftlich mit, er steht dir gegenüber in der Haftung.

Gruß
Luise
 
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