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Gegengutachten!

Hallo Anna-Maria,

wenn Du zwei Tage nichts von mir gehört hast, mag das daran liegen, dass ich neben meiner Mitarbeit hier im Forum täglich zur ambulanten Therapie muss und mich gelegentlich von epileptischen Anfällen erhole.

Du bist also auch der Meinung , dass jetzt ein Neues Gutachten gemacht werden soll, 3 Jahresfrist läuft anfang des Jahres ab? Oder sollen wir warten bis die PUV Gutachten fordert?

Für das Schultergelenk braucht meiner Meinung nach kein neues Gutachten erstellt werde, die Funktionsunfähigkeit wurde schon ärztlich festgestellt, nur wurde der Invaliditätsgrad fälschlich nach den Bestimmungen des Versorgungsrechts und nicht nach den vereinbarten Bedingungen der PUV bemessen. Das kann dein Anwalt regeln.

Oder sollen wir warten bis die PUV Gutachten fordert?

Die PUV wird nichts tun was Deine Ansprüche erhöhen könnte!

Hinsichtlich eventueller Hirnschädigungen ist ein neurologisches oder besser ein neuropsychologisches Gutachten erforderlich. Besprich das nächste Woche mit dem Arzt!

Wird die PUV dieses Gutachten respektieren?

Weis ich nicht! Wenn sich aus dem Gutachten eine Leistungspflicht ergeben sollte – eher nicht.


Abwarten und hier im Forum lesen!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

Du hast mir wieder mal sehr geholfen. Wir haben gestern schon festgestellt, dass wir eigendlich auf dem richtigen Weg sind, und das neue Gutachten den Kopf beteffen sollte. Ich halte Dich auf dem Laufenden.(Mittwoch-Termin) Kann Donnerstag o. Freitag werden, bis ich von Arztbesuch berichten kann, da ich auch am Feiertag arbeiten muss. Ich wünsche Dir gute Besserung und hoffe das es bei Dir auch bald "BERG-AUF" geht. Wer soviel gibt, muss doch auch etwas bekommen!;)Melde mich einfach zwischendurch noch mal. Schaue jeden Tag mal kurz ins Forum,(auch mal länger). Es grüßt Dich ganz herz. Anna-Maria und der Rest der Familie! Nochmals vielen Dank für Deine Mühe
 
Hallo Luise oder Seenixe,oder wer schon was dazu sagen kann.

:confused:Habe im Forum gelesen, das es gut wäre, wenn man eine Person(nicht Familie), mit zum Gutachten nimmt. Sollte diese Person Ahnung von Medizin haben? Ich weiß, dass die Gutachter nicht sanft mit den Patienten umgehen! Wieso ich das weiß, schreibe ich später, wenn diese Sache erledigt ist. Bin mir nicht sicher ob Gutachter begeistert sind, wenn 2 Person dabei ist:mad:. Aber eigentlich muss einem das doch letztendlich gestattet sein-oder:confused:. Will nur auf Nr.-Sicher gehen und keinen Fehler machen. Gruß und gute Besserung an "Alle". Anna-Maria
 
Antwort von Versicherung

:confused:Hallo Ihr Lieben. Gerade ist Post gekommen(Anwalt) von PUV...Bin schon wieder fix und fertig! Zitiere"Auf Grunlage des hier vorliegenden Schlußberichts wurde lediglich für Armverletzung die Invaliditätsleistung beantragt. Für die darüberhinaus vorliegenden Beschwerden fehlt es an der rechtzeitigen Geltendmachung der Ansprüche und auch an der rechtzeitigen ärztlichen Feststellung. Es kann daher ungeprüft bleiben, ob noch weitere Beschwerden vorliegen!"
2005 wurde von unserem Anwalt an die Vers. geschrieben, ich kürze mal ab..Unfallschadensanzeige wurde eingereicht,- die Beeinträchtigung bezieht sich im Besonderen auf Arm aber auch auf Schwindelsymtomatik und Gleichgewichtsstörung. Bezugnehmend auf Bemessung des Versorgungsamts August 2005.
Antwort von PUV Dez 2005! Mit einem Unfallberichtsformular alleine werden Invaliditätsansprüche nicht geltend gemacht.( da haben sie recht!) Wir haben jetzt die Invaliditätsansprüche des Versicherten zur Kenntnis genommen!
Ich blicke einfach nicht mehr durch:(. Alles hat sich natürlich erst einmal um den Arm gedreht, aber wir sind doch keine Fachleute, die sich damit auskennen. Vielleicht will man uns auch nur Angst einjagen, um uns mürbe zu machen!:mad: Wäre natürlich toll gewesen, wenn unser Anwalt uns etwas dazu geschrieben hätte! Unwissend übers Wochende zu kommen ist auch nicht toll. Weiß nun nicht ob wir den Termin Mittwoch halten sollen. Genau dieser Zustand -Angst -Unwissenheit- Hilfslosigkeit-der kann einen vollkommen aus dem Gleichgewicht bringen. Mich macht so etwas mehr wie ratlos! Es grüßt Anna-Maria
 
Schlußbericht!

Ja liegt vor! Damit ist das Gutachten von Prof. der den Arm OP hat gemeint.Hat im Juli Armbehandlung abgeschlossen und im Sep. Gutachten erstellt.:( Wir sind der Meinung, der Anwalt hat wie beschrieben, Invalidität angemeldet. Weist ja auf Arm u. Kopf hin.Dez. 2005. Kann das nicht verstehen. A.M
 
Hallo Anna-Maria,

dem Versicherer wurden fristgerecht der Unfall, eine Schulterverletzung und eine Schädelverletzung gemeldet.

Der Versicherer hat nur ein Gutachten über die Schulter eingeholt und hier wurde auch noch die Invalidität falsch bestimmt.

Nehmt mal erst den Termin kommender Woche beim Neurologen wahr und macht Euch keine Gedanken weil Ihr die Schriftsätze des Versicherers nicht versteht, sie dienen nur der Verwirrung und Einschüchterung.

Gruß
Luise
 
Hallo gute Fee

:(Danke Dir sehr für den Komentar! Die Versicherung widerspricht sich doch selbst. Bestätigt auf der einen Seite Eingang der Ansprüche, und will jetzt nichts mehr davon gewusst haben. Versicherungsnehmer so einzuschüchtern, müsste verboten werden! Mir ist schon ganz schlecht wenn ich bedenke, was da nun so kommt. Finde es aber nicht in Ordnung das Anwalt nicht ein par Zeilen geschrieben hat. Das was Du mir geschrieben hast, hätte er mit Leichtigkeit auch machen können. Werde Montag hin fahren, und klären wie der Sachverhalt ist, denn auf Dauer möchte ich anders informiert werden. Ich habe ja durch Euch gelernt, dass man sich wehren darf, soll u. muss! Ich wünsche Dir und Allen die online sind trotzdem einen schönen Samstag. Dir Luise danke ich nochmals sehr, für die schnelle Antwort! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
An Luise

Habe gesehen das Du online bist. War heute bei Anwalt:confused::(, möchte heute nur nicht mehr darüber berichten, da ich schon bessere Termine hatte! Müssen auf jeden Fall 2. Gutachten machen lassen! Wenn sich nichts Anderes auf tut, sind wir Mittwoch zum Termin. Danach werde ich sofort berichten wie unser Eindruck war. Schönen abend. Anna-Maria
 
Waren heute bei einem Arzt, der eventuell ein Gegebgutachten für uns machen soll.( Habe darüber schon berichtet). Arzt sehr nett. Nahm sich viel Zeit:). Beurteilte unser Anliegen gerechtfertigt.Was ich nicht erwartet habe, er war sehr ehrlich! Rät von einem, in Pivatauftrag gegebenen Gutachten ab...weil...sinnbildlich, diese Gutachten kostet Geld--fliegen aber vor Gericht u. bei der Versicherung in den Mülleimer! :mad:Das Gericht sieht diese Gutachten event. als Geffälligkeitsgutachten an, da wir es bezahlen.( Gericht wird dann eigenes Gutachten anfordern) :eek: Er kann uns helfen, aber nicht auf diesem Wege. Sollen (was eigentlich Anwalt hätte wissen müssen), Klage einreichen und durch Gericht Ihn als Gegengutachter benennen lassen! Wenn er dann Gutachten macht, hat Dieses auch Bestand vor Gericht. Glaube bald, wir haben nicht den richtigen Anwalt!:mad:Arzt sagte am Ende des Gesprächs, beleiben sie ruhig.. (gleichen Worte von Luise!) und reichen sie Klage vor Gereicht ein! Nun versuchen wir , das Ganze auf die richtige Schiene zu bringen. Müssen jetzt erst mal in Ruhe nachdenken, ob wir Anwalt wechsen, da Dieses ja auch mit Kosten verbunden sein wird. Werde weiter berichten wie es denn nun bei uns weiter gehen wird. Nur die Zeit drängt! Sollte noch jemand einen Tipp für uns haben..., wir sind dankbar und freuen uns über die Hilfe im Forum! Es grüßt Euch Anna-Maria. Fehler in Überschrift: Realität

Hallo Cateye
Habe ja meinen Beitrag geschrieben. Danke fürs Daumen drücken..hat glaube ich, genützt" Zum Thema Sudeck, schreibe ich bald auch! Sohn Nr:2, nicht- verschuldeten Motoradunfall! :mad:Hatte ich ja schon erwähnt. Jetzt muss ich mich erst einmal auf das konzentrieren, was ganz dringend ist. Sitze wie auf einem Pulverfass,,,,kann es aber nicht ändern, auch wenn Alle sagen.. Ruhe bewahren! Irgendwann ist auch mein Akku leer, suche noch nach Knopf für (Ruhe). Aber Dank eurer Hilfe geht es schon etwas besser. Ich weiß zwar, das es Vielen schlimmer geht als uns, aber diese Sache kann uns keiner abnehmen. Ich wünsche allen und das kommt von Herzen, gute Besserung! Es grüßt Anna-Maria
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Anna-Maria,

ich habe mal deine beiden direkt hintereinander stehenden Beiträge in einen zusammengeführt ;)

In einem Punkt muss ich dem Arzt heftigst widersprechen:
Sollen (was eigentlich Anwalt hätte wissen müssen), Klage einreichen und durch Gericht Ihn als Gegengutachter benennen lassen! Wenn er dann Gutachten macht, hat Dieses auch Bestand vor Gericht. Glaube bald, wir haben nicht den richtigen Anwalt!
Diese Möglichkeit eines vom Arzt als gerichtlich anerkannten bezeichneten Gegengutachtens, in dem er durch das Gericht als Gutachter benannt wird, gibt es nur im Sozialgerichtsverfahren, also z.B. bei Klagen gegen die GESETZLICHE Unfallversicherung.

Bislang hast du jedoch deine Fragen zur PRIVATEN Unfallversicherung gestellt, so dass ihr vor einem Zivilgericht Klage einreichen müsst, wo es die vom Arzt erwähnte Möglichkeit in dieser Form nicht gibt.

Lasst Euch daher bei juristischen Fragen lieber von eurem Anwalt beraten und nicht von Ärzten....

Gruß
Joker
 
Anwaltwechsel/Rechtschutzversicherung

Hallo Anna-Maria,

ich Sommer riet ich meiner Freundin, dringend bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung den Anwalt zu wechseln. Der erste war nicht der richtige und hat sie immer tiefer reingeritten. Das Problem ist, dass Du unbedingt vorher mit Deiner Rechtschutzversicherung sprechen solltest, warum ein Anwaltwechsel unbedingt zu forcieren ist.

Der erste Anwalt war so frech, zu behaupten, dass das Verfahren meiner Freundin eh aussichtslos einzuschätzen war. Ich habe dann an die Rechtschutzversicherung (für sie) geschrieben, dass er ihr das vor dem Prozess hätte mitteilen müssen. Ein Anwaltswechsel während eines Verfahrens dient der Rechtschutzversicherung oft dazu, den Versicherten loszuwerden.

Alles Liebe von Cateye
 
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