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Gegengutachten!

Luise u. Seenixe

Danke, sehe ich auch so. Haben immer u immer wieder AUB gelesen, nützt nur nixxx! Danke Euch und wünsche schönen Abend. Bis morgen A.M:)
 
Luise u. Seenixe

:(Guten Morgen zusammen! Habe wieder mal den Kopf nicht frei bekommen, weil ich mich mit dem Thema Anwalt auseinander setzten musste. Durch ein privates Gespräch, bin ich nicht sicher ob wir uns nicht besser einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen. Jetzt wäre es noch früh genug, denn es ist ja noch keine Klage erfolgt. Habe zwar immer noch die Hoffnung,(die Hoffnung stirbt zuletzt) dass es vielleicht auch ohne Rechtsstreit geht. Bis jetzt hat die Versicherung ja sehr kooperativ mit uns zusammen gearbeitet. :(Gruß Anna-Maria
 
Hallo Anna-Maria,

ich habe mit Interesse Deine Berichterstattung verfolgt.

Solltest Du einen Anwalt einschalten wollen, dann suche Dir einen guten
FACHANWALT für Medizinrecht in Verbindung mit Versicherungsrecht.

Fachanwälte Sozialrecht vertreten die Belange der gesetzlichen Unfallversicherungen etc.

Anwälte unterscheiden sich oft durch den Begriff Themenschwerpunkt und Fachwanwalt.

Beim googeln habe ich mittlerweile einen gefunden, nächste Woche erfahre ich, er ist zur Zeit in Urlaub, mehr.

Liebe Grüße

Reikja
 
Hallo Anna-Maria,

Du brauchst keinen Fachanwalt, weder für Sozialrecht noch für Medizinrecht, ein normaler, erfahrener Rechtsanwalt tut es auch. Bei der Auseinandersetzung mit der PUV geht es um ganz einfaches Zivilrecht. Fachfragen stellst Du hier im Forum.

Die Begutachtung war im August 2007, wann hat Dir der Versicherer das Ergebnis der Begutachtung mitgeteilt und dass er 42 % Invalidität anerkennt ?

Gruß
Luise
 
Anwalt private Versicherungen

Hallo Anna-Maria,

auch wenn Luise anderer Meinung ist, denke ich, daß es nicht umsonst Spezialisten gibt.

Um Rechtsstreitigkeiten zu gewinnen, baucht es gute verbale, schlagkräftige Argumente. Allein der gesunde Menschenverstand reicht da leider manchmal nicht aus.

Wobei ich mich, was die Anwaltssuche anbelangt, doch auf diesen verlasse und mich lieber auf einen Spezialisten einlasse als auf einen x-beliebigen Wald-und Wiesenanwalt.

In diesem Sinne wünsche ich Dir ein glückliches Händchen bei der Suche und dem Finden.

Reikja
 
Hallo Luise, vor ca. 4 Wochen war das Gutachten bei unserer Versicherung. Vor 3 Wochen war auf einmal ein Geldbetrag auf unserem Konto. Ich musste Versicherung anrufen u fragen, was das wohl für eine Zahlung wäre. Dort bekam ich dann die Info, Restzahlung der Leistungspflicht, da 10% fehlen für Rente. Eine Benachrichtigung an den Anwalt erfolgte dann 1 Woche später. Das ist sehr merkwürdig in unserem Fall, dass wir bis jetzt überhaupt keine Probleme mit PU hatten. Aber ab jetzt, denke ich, werden wir nicht einfach so an die Anerkennung der 10% kommen. Bin weiterhin für jeden Rat dankbar. Ich habe den Anwalt beauftragt, Widerspruch einzulegen. Dieser meinte nur, dass es eigentlich nicht nötig wäre...? (rechtlich nicht relevant! )da wir ja eigentlich ein Gegengutachten machen wollen. LG A.M

Hallo Reickja,
Danke für Deinen Beitrag. Ist nicht einfach zu entscheiden was jetzt besser ist, oder nicht. Habe in Bekanntschaft einen sehr guten Anwalt Versicherungsrecht. Dieser Anwalt arbeitet nur für große Firmen. Wenn möglich werden wir ihn um Rat bitten wie wir weiter agieren sollen. Werde Dich aber informieren wie es weiter geht. LG Anna-Maria

Luise, Solltest Du noch Tips für mich haben, bezüglich des Gegengutachtens, dann haben wir noch Zeit bis Dienstag. Sollte das Gespräch nicht so toll laufen, werden wir einen anderen Arzt suchen. Ich hoffe es passt! Ist kein Prof. , sondern Chefarzt. LG A.M
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Und wieder ein Tag geschafft!

Melde mich für heute ab! Kämpfe mich morgen weiter durch Papiere u. Bestimmungen...:rolleyes:. Würde mich freuen von Euch zu hören, da es immer wieder neuen Mut macht! Nochmals "Danke" an"Alle" die mir geschrieben haben! Gruß Anna-Maria:)
 
Ein Gruß an Alle!

Wollte mich nur mal melden. Heute kam das Schreiben von Anwalt, dass wir widersprechen und nicht angemessen finden, wie der Arm bewertet wurde. Das nicht Berücksichtigen des SHT, wurde auch erwähnt. Jetzt schauen wir mal wie es weiter geht. Ich denke, dass wir erst mehr in Erfahrung bringen, wenn unser Termin nächste Woche gelaufen ist. Unterlagen sind auch fertig, mehr kann ich glaube ich nicht machen. Schaue aber jeden Tag bei Euch rein, sollte noch jemand Anregungen zum Thema haben, so werde ich sie auch lesen und beantworten. Werde sofort berichten, wenn es Etwas neues gibt. Alle Fragen die mir einfallen schreibe ich mir auf, damit ich sie im Forum stellen kann. Ich freue mich wenn ich von Euch höre. LG Anna-Maria
 
Hallo Anna-Maria,

nett, dass Du einfach mal so vorbeischaust..

Hast ja wohl fürs erste Deine Hausaufgaben gemacht, drücke Dir die Daumen.

Solltest Du mal mit dem Anwalt ( Versicherungsrecht) gesprochen haben,
melde Dich doch einfach mal.

Vielen Dank schon einmal.

Schönen Tag Euch noch.

Reikja
 
Hallo Reickja.

Lieb das Du mir antwortest. Habe heite so richtig die Nase voll. Seit Tagen tierische Kopfschmerzen, komme irgendwie wieder nicht so richtig klar mit dem Ganzen. Warum muss man als Klient, einem -Anwalt sagen, was er schreiben soll:confused:. Habe manchmal den Wunsch, der Versicherung selbst mal zu schreiben, um mir Luft zu machen:mad:, dann ging es mir vielleicht besser. (mach ich natürlich nicht). Ich muss einfach mal ruhiger werden, was mir sehr schwer fällt, da ich den Knopf "Ruhe" noch nicht gefunden habe. Aber für uns ist das schon der 2 Sohn mit unverschuldetem Motoradunfall:(. 2002 Nr. 1, 2005 Nr. 2. Und beide behindert! Auf 1, gehe ich später noch mal ein, da ich gestern mitbekommen habe, dass das Forum getestet wird, was mich sehr wütend macht. Habe dazu auch einen Beitrag geschrieben. Bleibe online, LG Anna-Maria
 
An Luise

Hallo Luise, möchte Dich nur kurz grüßen. Bis auf das der Widerspruch eingelegt ist, gibt es nichts Neues! Da ich ansonsten nichts machen kann, muss ich wohl oder übel, Geduld üben! Deine Fragen, die Du mir gestellt hast, habe ich so gut es ging beantwortet. Meine Fachausdrücke lese ich übrigens aus den Ärzte-Berichte ab! LG Anna-Maria
 
An Luise

:confused:Hallo Luise, habe gestern einige Deiner früheren Beiträge gelesen. Das war sehr hilfreich und erspart natürlich überflüssige Fragen. Wollte nach Rücksprache mit meiner Familie nur noch mal auf Nr. sicher gehen. Es kommen immer wieder Zweifel bei uns auf, ob alles richtig ist was wir tuen .Du bist also auch der Meinung , dass jetzt ein Neues Gutachten gemacht werden soll, 3 Jahresfrist läuft anfang des Jahres ab? Oder sollen wir warten bis die PUV Gutachten fordert? Auf ihre Kosten! Die Bewertung ist nicht OK, weil ja Berufsunfähigkeit 60%, bewertet wurde(Arm).Mit BG haben wir doch gar nichts zu tuen! Das wir uns selbst einen Arzt gesucht haben(Gesprächstermin) anfang der Woche, ist auch ok? Wenns passt werden wir diesen Arzt beauftragen ein Gegengutachten zu erstellen, für Arm und Kopf, also allgemein Zustand!? Wird die PUV dieses Gutachten respektieren? Anwalt hat schon durchblicken lassen, im Widerspruch, das nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die Gebrauchsunfähigkeit des Arms und Folgen des SHT bewertet werden müssen! Wie geht es dann weiter? Müssen wir klagen?dann zahlt das Verfahren unsere Rechtschutz. Gibt es für uns noch Vorarbeit zu leisten Ich möchte natürlich alles tuen um gut vorbereitet zu sein. Wenn Du mir diese Fragen beantworten könntest, wäre ich Dir sehr dankbar. Ich möchte Deine Zeit nicht unnütz in Anspruch nehmen, da ich ja sehe, dass Du im Forum viel zu tuen hast. Aber Deine Komentare zu meinen Beiträgen war wie Balsam auf unseren Seelen! Wir danken Dir und hoffen, dass Du uns weiter helfen kannst. LG Anna-Maria
 
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