An Luise
Hallo Luise, habe gestern einige Deiner früheren Beiträge gelesen. Das war sehr hilfreich und erspart
natürlich überflüssige Fragen. Wollte nach Rücksprache mit meiner Familie nur noch mal auf Nr. sicher gehen. Es kommen immer wieder Zweifel bei uns auf, ob alles richtig ist was wir tuen .Du bist also auch der Meinung , dass jetzt ein
Neues Gutachten gemacht werden soll, 3 Jahresfrist läuft anfang des Jahres ab? Oder sollen wir warten bis die PUV Gutachten fordert?
Auf ihre Kosten! Die Bewertung ist nicht OK, weil ja Berufsunfähigkeit 60%, bewertet wurde(Arm).Mit BG haben wir doch gar nichts zu tuen! Das wir uns selbst einen Arzt gesucht haben(Gesprächstermin) anfang der Woche, ist auch ok? Wenns passt werden wir diesen Arzt beauftragen ein Gegengutachten zu erstellen, für Arm und Kopf, also allgemein Zustand!
? Wird die PUV dieses Gutachten respektieren? Anwalt hat schon durchblicken lassen, im Widerspruch, das nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die Gebrauchsunfähigkeit des Arms und Folgen des SHT bewertet werden müssen! Wie geht es dann weiter? Müssen wir klagen?dann zahlt das Verfahren unsere Rechtschutz. Gibt es für uns noch Vorarbeit zu leisten Ich möchte natürlich alles tuen um gut vorbereitet zu sein. Wenn Du mir diese Fragen beantworten könntest, wäre ich Dir sehr dankbar. Ich möchte Deine Zeit nicht unnütz in Anspruch nehmen, da ich ja sehe, dass Du im Forum viel zu tuen hast. Aber Deine Komentare zu meinen Beiträgen war wie Balsam auf unseren Seelen! Wir danken Dir und hoffen, dass Du uns weiter helfen kannst. LG Anna-Maria