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Gegengutachten

jessy1

Nutzer
Registriert seit
25 Nov. 2010
Beiträge
2
Hallo,

ich bin ganz neu hier im Forum und habe schon so einige Stunden damit verbrach die verschiedensten Berichte zu lesen. Leider habe ich nicht so richtig eine Antwort auf meine Frage gefunden und möchte sie deshalb hier einmal stellen.

Es geht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und ich bin nun schon seit einem Jahr vor Gericht. Stand der Dinge ist im Augenblick, dass das Gericht ein Gutachten erstellen lassen hat, wobei ich der Auswahl des Sachverständigen zugestimmt habe. Der Sachverständige kommt aus Kiel und hat mir ein für mich ganz schlechtes Gutachten ausgestellt.

Wie geht man mit solch einem Gutachten um?
Versuch man falsche Tatbestände mit Hilfe des RA richtig zu stellen?
In wieweit muss das Gericht diese berücksichtigen?
Ist es sinnvoll ein Gegengutachten erstellen zu lassen von einem Arzt meines Vertrauens? Muss man dieses vor Gericht beantragen?

Es wäre schön, wenn jemand mir seine Erfahrungen mitteilen könnte.http://www.unfallopfer.de/forum/images/icons/icon7.gif

Vielen Dank

Jessy
 
Hallo Jessy,

da ich selbst aus Kiel komme, kann ich Dir mit Sicherheit sagen, dass es in Kiel keinen neutralen Gutachter gibt.

Da Du von falschen Tatbeständen redest, sollte Dein Anwalt tätig werden, um diese richtigzustellen. Ob ein Gegengutachten angebracht wäre, sollte auch Dein Anwalt besser wissen.
Das gerichtlich bestellte Gutachten wird garantiert vom Gericht verwertet, dafür wurde es ja Erstellt. Nach meiner Meinung ist jetzt erstmal Dein Anwalt gefragt.


Gruß Micky Mouse
 
Das hört sich aber nicht gut an. Du meinst selbst die Klinik für Orthopädie ist nicht neutral?

Gruß Jessy
 
Hallo Jessy,

Versuch man falsche Tatbestände mit Hilfe des RA richtig zu stellen?

Natürlich! Und der RA sollte noch besser mit einem Mediziner Deiner Fachrichtung "zusammenarbeiten", der ein vorgerichtliches Gutachen fertigt.

So ein gerichtliches Gutachter wird anerkannt, wie bereits von Micky Mouse mitgeteilt.

Auf gar keinen Fall ein Gutachten nach § 109 SGG in der I. Instanz vorbringen
Wenn Du das tust, hast Du dieses Recht für weitere Instanzen "verschenkt".

Also pflücke selber das ger. GA Zeile für Zeile auseinander ......... und Dein RA (mit medizinischer Unterstützung?) ebenfalls!

Viel Glück und

Grüßle vom Herzblut
 
Das hört sich aber nicht gut an. Du meinst selbst die Klinik für Orthopädie ist nicht neutral?


Hallo Jessy,

ich wollte Dir lediglich mitteilen, dass die gerichtlich bestellten Gutachter nicht neutral sind (sorry, mein Fehler).

Solltest Du ein Gutachten in Auftrag geben, kann es durchaus sein, dass es zu Deinen Gunsten ausfällt. Wird es dagegen von der Versicherung in Auftrag gegeben, wird es bestimmt gegen Dich ausfallen. Bei gerichtlich bestellten Gutachten (so meine Erfahrung) fällt das Gutachten meist zugunsten der Versicherung aus, da die Gutachter sich von den Versicherungen Folgeaufträge versprechen.

Verstehst Du was ich meine?


Ich selbst bin für ein neutrales Gutachten bis Hannover gefahren und es hat sich wirklich gelohnt.

In Deiner Situation solltest Du genau recherchieren, welchen Gutachter Du aussuchst. Aber zuerst ist Dein Anwalt gefragt, wie es Herzblut schon geschrieben hat.


Viel Glück wünscht Dir
Micky Mouse
 
Hallo Jessy,

ich verstehe das so, dass Du aus einer privaten BU vor dem Landgericht klagst. Das Gericht hat in dem Fall eine Frist gesetzt, binnen der Du zu dem Gutachten Stellung nehmen musst.

Das Gericht muss Dich mit Deinen Einwänden hören und sich damit auseinandersetzen. Wenn es das nicht tut: Verfahrensfehler. Überlege auch, ob eventuell eine andere Fachrichtung zur Begutachtung gefragt ist. Z. B. wenn Du mehr als ein halbes Jahr Schmerzen hast, kommt auch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten in Betracht. Du bist nicht verpflichtet, ein private Gutachten einzuholen. Das Gericht muss sich auch ohne ein solches mit Deinen Einwänden auseinandersetzen. Mittelbar ist aber ein eigenes privates Gutachten hilfreich (kostet allerdings oft auch € 1.500 und mehr). Du kannst auch beantragen, dass der Gerichtsgutachter zur Erläuterung seines Gutachtens geladen wird. Dass solltest Du bei Zweifeln auf jeden Fall tuen.

Halte auf jeden Fall die vom Gericht gesetzte Frist ein. In der Zeit wirst Du es nicht schaffen, ein privates Gutachten einzuholen. Dann lege schon einmal Deine Einwände dar und beantrage wegen des privaten GA eine Fristverlängerung von zunächst 6 Wochen. Wenn sich abzeichnet, dass der private Gutachter längere Zeit benötigt, beantrage eine weitere Verlängerung der Frist.
 
Vorsicht in Kiel, ich kann nur aus eigener Erfahrung reden.
Keine Gutachter aus dem norddt. Umkreis. Gericht hat sich unmöglich verhalten, Klage abgewiesen, Verstoß gegen zahlreiche Aspekte (Zeuge wurde nicht in den Saal gerufen und gehört, kein schriftl. Sachverständigengutachten eingeholt, vorgelegte Gutachten nicht berücksichtigt, Zitate schriftlich falsch wiedergegeben, fachfremden Sachverständigen hinzugezogen, mich nicht rechtens angehört, lagen nicht alle Unterlagen vollständig dem Gericht vor....). Da hilft nur Pressebums, den sie gehörig erfahren wird.

Wg. Gutachten: Immer schön einen Zeugen, am besten mit juristischen Sachverstand mitnehmen. IMB und vor allem Lubinus Kl. vermeiden. Beim IMB wird man mit Juristen rausgeschmissen ... ist aber deren Problem, da dir dieses zusteht.
 
Hallo Mickey Mouse,
wie und wo kann ich in Erfahrung bringen, wer in welchen medizinischen Fachgebieten neutral begutachtet?

Hallo Hadel,
meinst Du, einen Zeugen mitnehmen zur Begutachtung oder vor Gericht?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Eigene Gutachterwahl

Hallo ! Hier wurde im genannten Fall von "zerpflücken" des Gutachtens gesprochen, ich kann und möchte hier ein Buch empfehlen, welches zugegebernmaßen schwer zu verstehen ist, aber einen guten Einblick gewährt in die Formulierungen von RA und Medizinern. Es heisst "Das ärztliche Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren" im Erich Schmidt Verlag !

Ich habe noch etwas in eigener Sache. Meine selbst vorgeschlagenen Gutachter für ein 3. Rentengutachten wurde seitens der BG abgelehnt. Ich brauche dringend Empfehlungen bis zum 1.3. für ein neurol.-psychiatrisches Gutachten und ein chir. Gutachten, ich brauche dringend einen Rat, da ich bei einer Kürzung meiner Rente mein Haus verkaufen müsste. Auf Grund meiner Behinderungen kann ich nicht mehr voll arbeiten, bitte helft mir: gutachtersuche@wichtig.ms
 
Hallo,

ein Gegengutachten kann durchaus förderlich sein. Besser allerdings ist die Variante innerhalb der Gerichtsverhandlung den Gerichtsgutachter entsprechend zu befragen. Das sollte aber einer tun, der vom Fachgebiet Ahnung hat. Ich selbst praktiziere dieses im Interesse von Geschädigten in Haftpflichtfällen für den technischen Teil. Durch eine entsprechende Fragetechnik ist es möglich zu erreichen, dass der Gerichtsgutachter sein Gutachten relativiert und das hilft dann meistens schon.

Lg Der Rekobär:):):)
 
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