Versicherung hat Termin gemacht fuer Gegengutachten. Der ausgewahlte Arzt ist kein fachspezifischer Arzt fuer das Thema. Hatte Unfall vor ueber einem Jahr mit der Folge Nervenschaedigung und dadurch Dauerschmerz nicht weiter therapierbar. Kann Versicherung auf den von ihr gewaehlten Gutachter bestehen oder kann man darauf bestehen, dass ein Gutachter eingeschaltet ist der vom Fach ist. Hat einer von Euch eine Ahnung. Was wenn dieses Gutachten vom Invaliditaetsgrad zu niedrig eingestuft wird, weil Gutachter ja fuer die PUV arbeitet. Sollte ich dann wieder Gegengutachten machen lassen oder Gericht entscheiden lassen. Anwalt habe ich bereits. Hat jemand Erfahrung...? Lieben Dank