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Gegengutachten priv. Unfallversicherung

DonCarlos

Nutzer
Registriert seit
14 Jan. 2009
Beiträge
4
Hallo Gemeinde,
hat Jemand Erfahrung mit einem Gegengutachten? Es ist so:
Ich hatte vor fast 3 Jahren einen Unfall mit dem Rad und hab mir einen ordentlichen Schaden im Kniegelenk eingehandelt (komplexe Trümmerfraktur des Tibiakopfes). 5 Monate Fixateur vom Oberschenkel bis fast zum Sprunggelenek, 13 OP's, etc. Bin jetzt nicht nur was den Sport angeht, ziehmlich eingeschränkt, sondern auch im Alltag.
Nun...das Gutachten meiner Unfallversicherung ist vergleichbar mit:
"Der Wagen ist zwar ordentlich am Baum gelandet, aber es ist nur ein Kratzer in der Motorhaube"
Mir ist zwar klar dass ein Unfallversicherung erstmal so wenig zahlen will wie möglich, doch die Prozente, dir mir für diesen Schaden angerechnet werden sind ein Witz :mad:
Ich würde hierzu gerne ein Gegengutachten erstellen lassen, weiss aber nicht ob ich das gleich übern Anwalt (bin Rechtschutz versichert) abwickeln lassen soll bzw. kann oder darf.
Hat Jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke für die Infos schon mal vorab
 
Hallo Don Carlos,

Du schreibst, es sind jetzt fast drei Jahre her, in der Regel wird ja nach Ablauf von drei Jahren Endreguliert.

Ich würde vor diesem Hintergrund auf alle Fälle ein Gegengutachten machen, sonst hast Du ja gar nichts in der Hand.
Zum Anwalt kannst Du ja trotzdem gehen.

Wünsche Dir viel Erfolg.
 
Hallo,
herzlich Willkommen hier im Forum. Du und die Versicherung darf, entsprechend Deinen Versicherungsbedingungen wahrscheinlich bis zum 3.Jahr nach Unfall eine Beurteilung der verbliebenen Invalidität verlangen, also auch Du. Du solltest der Versicherung schnellstmöglich mitteilen, dass Du mit der Einschätzung nicht einverstanden bist. Wenn Dein Gutachten ( empfiehlt sich unbedingt im 3-Jahreszeitraum erstellen zu lassen) vorliegt, dann leitest Du dieses an die Versicherung weiter und bittest um entsprechende Regulierung. Eventuell brauchst Du danach einen Anwalt, weil Du gegen Deine Versicherung klagen mußt.
Es ist ein beliebtes Spiel der Versicherungen, die Invalidität durch ihnen willfähige Gutachter einschätzen zu lassen um damit ihre Finanzen zu schonen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Don Carlos,

die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) in der privaten Unfallversicherung sind unterschiedlich.

Welche AUB ist vereinbart?
Wann war der Unfall genau?
Wann war die Begutachtung?
Was steht in dem Gutachten?

Hattest Du dem Versicherer gegenüber erklärt, dass Du von Deinem Recht zur Neubemessung der Invalidität innerhalb der Dreijahresfrist Gebrauch machen willst?

Gruß
Luise
 
Danke für die Antworten
Das Gutachten wurde erst jetzt erstellt, da die Behandlung nicht abgeschossen war. Die ist's zwar immer noch nicht, aber die erwähnte 3-Jahresfrist gilt auch hier.
Aber gut...ich werde dann als erstes mal deren Einschätzung nicht akzepieren und einen neutralen Orthopäden aufsuchen oder über's Krankenhaus ein Gutachten erstellen lassen um auf keinen Fall über die 3 Jahre zu kommen. Bis April hab ich noch Zeit...

Also...vielen Dank nochmal ech und alles Gute

Viele Grüße
Don Carlos
 
Hallo nochmal,
darf der Arzt eigentlich das Gegengutachten erstellen, der mein Bein operiert hat oder sollte man hier eher auf einen "Neutralen" zugreifen?

Danke!
 
Hallo DonCarlos,
warum sollte er das Gutachten nicht erstellen dürfen? Die Versicherung hat sich auch nicht bemüht neutral und objektiv zu begutachten? Oder?

Es wird in einem eventuellen Gerichtsverfahren sowieso als Parteiengutachten gewertet. Dann ruhig richtig ;-)

Gruß von der Seenixe
 
[Fullquote des vorigen Beitrags entfernt]


Stimmt! Hast Recht...
Na dann soll das mal seinen Weg gehen...

Grüße vom Don und gute Nacht
 
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