re. Antwort
Hallo Natascha,
hier die Möglichkeiten die bestehen bei der Befreiung durch das Merkzeichen
RF im Behindertenausweiß oder anderes aus rechtlicher Sicht
.
Vergünstigungen durch Medienträger
Behinderte Menschen haben in der Regel Einschränkungen auf grund derer die Teilhabe am öffentlichen Leben und die Kommunikation einen bedeutenden Stellenwert einnimmt. Zur Sicherung der Kommunikation werden unterschiedliche Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche - teils auf gesetzlicher und teils auf privatwirtschaftlicher Basis - geboten.
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes :
Aktueller Sozialhilfebescheid
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches ):
Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches :
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden.
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG -Bescheid
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes :
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27e Bundesversorgungsgesetz
- blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit " RF-Merkzeichen "
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit " RF-Merkzeichen "
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit " RF-Merkzeichen "
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Beginn der Befreiung
Die
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- So füllen Sie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus.
- Wer soll befreit werden?
Tragen Sie bitte Name, Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand ein.
Die Rundfunkteilnehmernummer
Wenn Sie schon bei der GEZ angemeldet sind, finden Sie Ihre Rundfunkteilnehmernummer auf der Anmeldebestätigung der GEZ, auf dem Kontoauszug der Bank, Sparkasse, Postbank oder auf der Einzahlungsquittung.
Sie sind umgezogen
Wenn sich Ihre Anschrift seit der letzten Antragstellung geändert hat, tragen Sie die alte Anschrift unterhalb der Rundfunkteilnehmernummer ein.
Welche Geräte sind schon angemeldet?
Geben Sie bitte an, welche Rundfunkempfangsgeräte (Radio/Fernsehgerät) bereits bei der GEZ angemeldet sind.
Sind Geräte noch nicht angemeldet?
Grundsätzlich ist jedes Rundfunkempfangsgerät (Radio/Fernsehgerät) anmelde- und gebührenpflichtig. Falls Sie Geräte haben und diese noch nicht angemeldet sind, füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Geben Sie unbedingt an, seit wann Sie die Geräte zum Empfang bereithalten. Der Antrag gilt dann auch als Anmeldung.
- Antragsteller
- Geben Sie bitte an, ob Sie Haushaltsvorstand, Ehegatte oder ein sonstiger Haushaltsangehöriger sind.
- Befreiungsvoraussetzung
- Kreuzen Sie bitte an, welche Befreiungsvoraussetzung Sie erfüllen. Informationen zu den einzelnen Befreiungsvoraussetzungen und den in beglaubigter Kopie vorzulegenden Nachweisen (z.B. aktueller Sozialhilfebescheid, Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen ) finden Sie oben unter den Punkten. 1 bis 10.
- Datum und Unterschrift
- Ohne eigenhändige Unterschrift ist der Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden. Wurde der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt, fügen Sie dem Antrag bitte eine Vollmacht bei.
Wie übersenden Sie den Antrag und die Unterlage?
Fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag den erforderlichen Nachweis (Bewilligungsbescheid/
Schwerbehindertenausweis ) in beglaubigter Kopie bei. Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. In diesen Fällen fügen Sie bitte nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids/Schwerbehindertenausweises bei. Auch das "Zweite Original des Bewilligungsbescheides zur Vorlage bei der Behörde" wird akzeptiert.
Beglaubigte Kopie
Eine beglaubigte Kopie ist eine amtliche Bestätigung über die Echtheit der Kopie des Bewilligungsbescheides. Beglaubigungen können von denjenigen Stellen vorgenommen werden, die den Bewilligungsbescheid ausgestellt haben (z.B. Agenturen für Arbeit, Ämter für Ausbildungsförderung, Versorgungsämter). Darüber hinaus akzeptiert die GEZ Beglaubigungen von Stadt-, Gemeinde-, Landkreisverwaltungen, Gerichten, Notaren und Pfarrämtern.
Nicht anerkannt werden z. B. Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Interessenverbänden und Betreuern.
Wohin senden Sie Ihren Antrag?
Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der erforderlichen Unterlage senden Sie bitte an die
GEZ
50656 Köln
Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und dem beizufügenden Nachweis nicht möglich.
Aufhebung einer Gebührenbefreiung
Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 in seiner zurzeit geltenden Fassung (siehe § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ).
Post
Blindensendungen
Portofreie Beförderung von nationaler und internationaler Blindensendungen durch die Deutsche Post.
Voraussetzung:
- Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift),
- für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt,
- Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.
für weiter Ausführungen zum Versand erkundigen Sie sich bitte bei einer Filiale der Deutschen Post AG oder deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Telefon
Sozialtarif - Deutschen Telekom
Sozialtarif der Deutschen Telekom für Telefone.
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss
auf die Deutsche Telekom dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt sind. Dies bedeutet Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom.
Behinderte erhalten eine Vergünstigung von:
a) bis zu 6,94 € netto monatlich
Merkzeichen RF
b) bis zu 8,72 € netto monatlich
c) bis zu 8,72 € netto monatlich
Vodafone
Vodafone-Aktion 80
Sonderkonditionen für Schwerbehinderte
Mit der
Vodafone-Aktion 80 bietet Ihnen Vodafone einen Sondertarif eigens für unsere schwerbehinderten Mitmenschen. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Vodafone-Karte im Tarif Vodafone-Classic mit einem kräftigen Nachlass auf den monatlichen Basispreis.
Das bedeutet z.B. rund 50 % Rabatt auf den Basispreis des Vodafone-Classic mit 60/1 sec-Taktung. So telefonieren Sie zu rundum günstigen Minutenpreisen und profitieren zusätzlich von einem besonders niedrigen Basispreis.
- Voraussetzung
- Voraussetzung für eine Abrechnung nach den Konditionen der Vodafone-Aktion 80: Ihr Schwerbehindertenausweis weist einen Behinderungsgrad von mindestens 80% aus. Besuchen Sie dann den Vodafone-Shop in Ihrer Nähe und fragen Sie nach der Vodafone-Aktion 80.
- Hinweis: Zwei Monate vor Ablauf des Ausweises, spätestens aber fünf Jahre nach Inanspruchnahme des Sonder-Tarifs, ist das Fortbestehen der Behinderung erneut nachzuweisen. Andernfalls entfällt der gewährte Nachlass. Die Vodafone-Karte mit diesen Sonderkonditionen ist nicht übertragbar. Es kann pro Person nur eine vergünstigte Karte in Anspruch genommen werden.
In diesem Sinne,..sam