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Gebräuchliche Zahlenfolge bei Personenschäden. Nicht für mich!

martinis

Mitglied
Registriert seit
17 März 2007
Beiträge
82
:confused:

Hallo,

in einigen Beiträgen ist bei dem GdB oder MdE sowas wie

30-0-10 zu finden oder 0-0-20.

Kann mir jemand sagen, was das bedeutet?

Danke u. Grüße,

Martin
 
Hallo Martinis, grundsätzlich bedeutet MdE Minderung der erwerbsfähigkeit kriegst also kohle je mehr prozente umso besser.
GdB bedeutet Grad der Behinderung, solltest mindestens 50% haben da kriegste keine kohle, aber nen behindertenausweis mit evt. vergünstigungen wie parkausweis-ermäßigten eintritt-steuerliche auswirkungen und sonstiges.
Habe ich deine frage richtig verstanden?
lg natascha
 
re. Antwort

Hallo Martin,..

die drei aufeinanderfolgenden Zahlen haben in der Begutachtung eine Bedeutung. Sie bringen Deine Körperlichen Einschränkungen zum Ausdruck, oder auch anders gesagt verbleibende Restbeweglichkeit der jeweiligen Gliedmaßen in der Begutachtung.
z.B. bei geschädigten Beinen,..
In meinem Fall würde hier die Zahlenfolge 0-0-0 stehen, bedeutet im Umkehrschluss ich kann nicht laufen, stehen, das Knie beugen, selbst strecken, heben oder senken ( Diagnose beide Beine gelähmt )

In der GdB bedeutet dies dann einen Grad der Körperliche Behinderung von
GdB 100. Eingrenzen musst Du dann ob beide Beine komplett oder eine in-komplette Lähmung vorliegt, oder nur einseitige oder Teillähmung, dann wird die GdB geringer je nach dem Grad der Körperlichen Schädigung.
Sind Organe durch die Beinschädigung vorhanden oder liegen vor z.B. Blase, Darm betroffen dann erfolgt hier auch nochmals eine gesonderte Bewertung und Du giltst dann als Mehrfachbehindert. Ein bisschen kompliziert das ganze und sehr komplex.

Merkzeichen Zahl v.H. der Ausweisinhaber
G “ (gehbehindert)

aG “ (außergewöhnlich gehbehindert)

B “ (ständige Begleitung notwendig)

H “ (hilflos)

Bl “ (blind)


Hast Du z.B. eine Behinderung von 100 kann sich dieser auf eine Behinderung beziehen oder auf verschiedene Behinderungen. Ist das der Fall dann wird dies mit Merkzeichen / Zusatzbuchstaben im Behindertenausweiß zum Ausdruck gebracht siehe oben dazu.

Ratgeber in der Behinderung GdB, die Links dazu;

http://www.global-help.de/gdb-assistent-funktionsweise-20051017.shtml

http://www.behinderung.org/index.html

Diese Seite kommt zum tragen wenn Du behindert bist und noch im Berufsleben stehst, der Link dazu;

http://www.schwbv.de/aufgaben.html#93%20Aufgaben%20des%20Betriebs-,%20Personal-,%20Richter-,%20Staatsanwalts-%20und%20Präsidialrates

Allerdings gibt es noch andere Dinge die dann Berücksichtigung finden, im o.g. Link kannst Du mal selbst schauen dazu.


In der MdE hat dies wieder eine andere Bedeutung.
Volle und teilweise Erwerbsminderung

Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, hat Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustandes regelmäßig keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, hat die Rente die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Versicherten auf Dauer zu sichern. Sie ist daher so hoch wie eine Altersrente.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hingegen ist darauf ausgerichtet, dass der Versicherte mit dem verbliebenen Restleistungsvermögen noch eine Erwerbstätigkeit ausübt. Sie ist demzufolge nur als Ausgleich für den Minderverdienst durch eine Teilzeittätigkeit oder eine geringer entlohnte Tätigkeit gedacht und beträgt nur die Hälfte einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zwar mindestens 3 Stunden, jedoch nicht mehr als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.

Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Selbstständige sind von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausgeschlossen. Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden ist die Arbeitsmarktlage zu beachten. Liegt neben der eingeschränkten Leistungsfähigkeit Arbeitslosigkeit vor, ist der in Betracht zu ziehende Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen. Es ist dem Versicherten nicht möglich, das reduzierte Leistungsvermögen in eine Erwerbstätigkeit umzusetzen. Der als verschlossen geltende Teilzeitarbeitsmarkt hat zur Folge, dass die teilweise Erwerbsminderung zu einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung durchschlägt.

Berufsunfähigkeit als Vertrauensschutz

Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, weiterhin abgesichert. Für die Berufsunfähigkeit muss das Leistungsvermögen in dem erlernten bzw. auf Dauer ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung gegenüber einer gesunden Vergleichsperson auf weniger als 6 Stunden gesunken sein.
Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist nur dann zu prüfen, wenn eine Leistungsminderung im bisherigen Beruf auf weniger als 6 Stunden attestiert wird, im Übrigen aber eine mindestens 6-stündige Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorliegt.
Kann der bisherige Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit noch mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden, liegt Berufsunfähigkeit nicht vor.


Wie Du selbst lesen kannst es sind verschiedene Themen und außerordentlich Komplex, da jeder einzigartig ist Martin,...als Mensch, Person,... Daher muss man immer sehr individuell schauen und viele Aspekte bedürfen der Berücksichtigung. Upps,.. das ist ja ein wenig lang geworden,.... In diesem Sinne,..sam
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte gold.baerchen in „Sachen zum Lachen“ keine Konkurrenz machen, erlaub mir dennoch den Hinweis:

Mit Merkzeichen „Bl“ (blind) wird man auf Antrag von den Fernsehgebühren befreit.
 
hallo luise, auch von radiogebühren? Oder wie ist da zu verfahren.
 
re. Antwort

Hallo Natascha,

hier die Möglichkeiten die bestehen bei der Befreiung durch das Merkzeichen RF im Behindertenausweiß oder anderes aus rechtlicher Sicht.

Vergünstigungen durch Medienträger

Behinderte Menschen haben in der Regel Einschränkungen auf grund derer die Teilhabe am öffentlichen Leben und die Kommunikation einen bedeutenden Stellenwert einnimmt. Zur Sicherung der Kommunikation werden unterschiedliche Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche - teils auf gesetzlicher und teils auf privatwirtschaftlicher Basis - geboten.
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes :
    Aktueller Sozialhilfebescheid
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches ):
    Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches :
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden.
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
    Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
    Aktueller BAföG -Bescheid
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes :
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27e Bundesversorgungsgesetz
  • blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit " RF-Merkzeichen "
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit " RF-Merkzeichen "
  • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
    Aktueller Schwerbehindertenausweis mit " RF-Merkzeichen "
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Beginn der Befreiung

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt.
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • So füllen Sie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus.
    • Wer soll befreit werden?
      Tragen Sie bitte Name, Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand ein.
Die Rundfunkteilnehmernummer

Wenn Sie schon bei der GEZ angemeldet sind, finden Sie Ihre Rundfunkteilnehmernummer auf der Anmeldebestätigung der GEZ, auf dem Kontoauszug der Bank, Sparkasse, Postbank oder auf der Einzahlungsquittung.
Sie sind umgezogen

Wenn sich Ihre Anschrift seit der letzten Antragstellung geändert hat, tragen Sie die alte Anschrift unterhalb der Rundfunkteilnehmernummer ein.
Welche Geräte sind schon angemeldet?

Geben Sie bitte an, welche Rundfunkempfangsgeräte (Radio/Fernsehgerät) bereits bei der GEZ angemeldet sind.
Sind Geräte noch nicht angemeldet?

Grundsätzlich ist jedes Rundfunkempfangsgerät (Radio/Fernsehgerät) anmelde- und gebührenpflichtig. Falls Sie Geräte haben und diese noch nicht angemeldet sind, füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Geben Sie unbedingt an, seit wann Sie die Geräte zum Empfang bereithalten. Der Antrag gilt dann auch als Anmeldung.
  • Antragsteller
    • Geben Sie bitte an, ob Sie Haushaltsvorstand, Ehegatte oder ein sonstiger Haushaltsangehöriger sind.
  • Befreiungsvoraussetzung
    • Kreuzen Sie bitte an, welche Befreiungsvoraussetzung Sie erfüllen. Informationen zu den einzelnen Befreiungsvoraussetzungen und den in beglaubigter Kopie vorzulegenden Nachweisen (z.B. aktueller Sozialhilfebescheid, Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen ) finden Sie oben unter den Punkten. 1 bis 10.
  • Datum und Unterschrift
    • Ohne eigenhändige Unterschrift ist der Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden. Wurde der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt, fügen Sie dem Antrag bitte eine Vollmacht bei.
Wie übersenden Sie den Antrag und die Unterlage?

Fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag den erforderlichen Nachweis (Bewilligungsbescheid/ Schwerbehindertenausweis ) in beglaubigter Kopie bei. Oder fragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, ob diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. In diesen Fällen fügen Sie bitte nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids/Schwerbehindertenausweises bei. Auch das "Zweite Original des Bewilligungsbescheides zur Vorlage bei der Behörde" wird akzeptiert.
Beglaubigte Kopie

Eine beglaubigte Kopie ist eine amtliche Bestätigung über die Echtheit der Kopie des Bewilligungsbescheides. Beglaubigungen können von denjenigen Stellen vorgenommen werden, die den Bewilligungsbescheid ausgestellt haben (z.B. Agenturen für Arbeit, Ämter für Ausbildungsförderung, Versorgungsämter). Darüber hinaus akzeptiert die GEZ Beglaubigungen von Stadt-, Gemeinde-, Landkreisverwaltungen, Gerichten, Notaren und Pfarrämtern.
Nicht anerkannt werden z. B. Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Interessenverbänden und Betreuern.
Wohin senden Sie Ihren Antrag?

Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der erforderlichen Unterlage senden Sie bitte an die
GEZ
50656 Köln
Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und dem beizufügenden Nachweis nicht möglich.
Aufhebung einer Gebührenbefreiung

Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.
Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 in seiner zurzeit geltenden Fassung (siehe § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ).
Post

Blindensendungen

Portofreie Beförderung von nationaler und internationaler Blindensendungen durch die Deutsche Post.
Voraussetzung:
  • Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift),
  • für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt,
  • Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.
für weiter Ausführungen zum Versand erkundigen Sie sich bitte bei einer Filiale der Deutschen Post AG oder deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Telefon

Sozialtarif - Deutschen Telekom

Sozialtarif der Deutschen Telekom für Telefone.
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss
auf die Deutsche Telekom dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt sind. Dies bedeutet Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom.
Behinderte erhalten eine Vergünstigung von:
a) bis zu 6,94 € netto monatlich
  • Vorrausetzungen:
Merkzeichen RF
b) bis zu 8,72 € netto monatlich
  • Vorraussetzung:
c) bis zu 8,72 € netto monatlich
Vodafone

Vodafone-Aktion 80
Sonderkonditionen für Schwerbehinderte
Mit der Vodafone-Aktion 80 bietet Ihnen Vodafone einen Sondertarif eigens für unsere schwerbehinderten Mitmenschen. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Vodafone-Karte im Tarif Vodafone-Classic mit einem kräftigen Nachlass auf den monatlichen Basispreis.
Das bedeutet z.B. rund 50 % Rabatt auf den Basispreis des Vodafone-Classic mit 60/1 sec-Taktung. So telefonieren Sie zu rundum günstigen Minutenpreisen und profitieren zusätzlich von einem besonders niedrigen Basispreis.
  • Voraussetzung
    • Voraussetzung für eine Abrechnung nach den Konditionen der Vodafone-Aktion 80: Ihr Schwerbehindertenausweis weist einen Behinderungsgrad von mindestens 80% aus. Besuchen Sie dann den Vodafone-Shop in Ihrer Nähe und fragen Sie nach der Vodafone-Aktion 80.
  • Hinweis: Zwei Monate vor Ablauf des Ausweises, spätestens aber fünf Jahre nach Inanspruchnahme des Sonder-Tarifs, ist das Fortbestehen der Behinderung erneut nachzuweisen. Andernfalls entfällt der gewährte Nachlass. Die Vodafone-Karte mit diesen Sonderkonditionen ist nicht übertragbar. Es kann pro Person nur eine vergünstigte Karte in Anspruch genommen werden.
In diesem Sinne,..sam
 
Hallo,
um die Eingangsfrage zu beantworten. Da sind Winkel der Beweglichkeit angegeben. Dies ist wichtig, weil sich durch die Einschränkungen die unterschiedlichen MdE-Grade ergeben.

Gruß von der Seenixe
 
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