Bozi
Nutzer
Hallo Ihr Lieben,habe gestern Einen Gebührenbescheid -Kostenersatzpflichtige Inanspruchnahme von Einrichtungen der Feuerwehr(hier:Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen( in Stolze Höhe 365 Euro.
Unten steht:mögliche Ansprüche,die Sie meinen in dieser Sache gegen Dritte zu haben,sind von Ihnen selbst geltend zu machen und durchzusetzen.
Gegen Wem? War ein Wegeunfall.Nach Hause fahren ist mir ein Reifen geplazt.Von BG habe ich noch keine Anerkenung oder Antwort.
Habe nur mich schwer verletzt-keine andere Personen.
Oder ist meine Haftplicht Vers.zuständig? Bin durcheinander! und bitte um Hilfe! Danke.Bozi
Unten steht:mögliche Ansprüche,die Sie meinen in dieser Sache gegen Dritte zu haben,sind von Ihnen selbst geltend zu machen und durchzusetzen.
Gegen Wem? War ein Wegeunfall.Nach Hause fahren ist mir ein Reifen geplazt.Von BG habe ich noch keine Anerkenung oder Antwort.
Habe nur mich schwer verletzt-keine andere Personen.
Oder ist meine Haftplicht Vers.zuständig? Bin durcheinander! und bitte um Hilfe! Danke.Bozi