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Hallo
was haltet ihr von diesem Fall?
Ein Herr Hütten von der Hauptabteilung Schaden der Feuersozietät Berlin Brandenburg hat mir einen Brief geschrieben, der u.a. folgende Aussagen enthält:
" Beim Passieren des Gartentores wurde Ihr Fahrzeug durch das schließende Gartentor erheblich beschädigt.....
Unsere Versicherte hatte vor dem Schadeneintritt keine Anhaltspunkte dafür, das es zu diesem Schaden kommen konnte. Dieses Ereignis traf unsere Versicherte plötzlich und unerwartet.
Ein Verschulden an diesem Schadenereignis ist nicht ersichtlich. das Vorliegen eines Verschuldens ist jedoch eine grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Schadenersatzleistungen.
Die von Ihnen geltend gemachten Ersatzansprüche müssen wir als rechtlich unbegründet zurückweisen.......".
Dann noch ein Hinweis das die Firma die das Tor eingebaut hat Ihre Haftpflichtversicherung eingeschaltet hat.
Ergänzen möchte ich das es sich um ein Automatiktor handelt, das sich während ich da durchfuhr einfach geschlossen hat. Bin ich froh das es nicht meine Tochter mit dem Laufrad war.
Klar das es nun zum Anwalt geht und der sich darum kümmern soll.
Mich interessiert nun ob diese Argumentation so akzeptabel ist oder sich da - was ja nur selten passiert - ein Versicherer aus der Verantwortung ziehen will.
Viele Grüsse!
Micha
was haltet ihr von diesem Fall?
Ein Herr Hütten von der Hauptabteilung Schaden der Feuersozietät Berlin Brandenburg hat mir einen Brief geschrieben, der u.a. folgende Aussagen enthält:
" Beim Passieren des Gartentores wurde Ihr Fahrzeug durch das schließende Gartentor erheblich beschädigt.....
Unsere Versicherte hatte vor dem Schadeneintritt keine Anhaltspunkte dafür, das es zu diesem Schaden kommen konnte. Dieses Ereignis traf unsere Versicherte plötzlich und unerwartet.
Ein Verschulden an diesem Schadenereignis ist nicht ersichtlich. das Vorliegen eines Verschuldens ist jedoch eine grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Schadenersatzleistungen.
Die von Ihnen geltend gemachten Ersatzansprüche müssen wir als rechtlich unbegründet zurückweisen.......".
Dann noch ein Hinweis das die Firma die das Tor eingebaut hat Ihre Haftpflichtversicherung eingeschaltet hat.
Ergänzen möchte ich das es sich um ein Automatiktor handelt, das sich während ich da durchfuhr einfach geschlossen hat. Bin ich froh das es nicht meine Tochter mit dem Laufrad war.
Klar das es nun zum Anwalt geht und der sich darum kümmern soll.
Mich interessiert nun ob diese Argumentation so akzeptabel ist oder sich da - was ja nur selten passiert - ein Versicherer aus der Verantwortung ziehen will.
Viele Grüsse!
Micha
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