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Gebäudehaftpflichtversicherung

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Micha

Administrator
Mitarbeiter
Registriert seit
6 Juni 2006
Beiträge
1,888
Hallo
was haltet ihr von diesem Fall?
Ein Herr Hütten von der Hauptabteilung Schaden der Feuersozietät Berlin Brandenburg hat mir einen Brief geschrieben, der u.a. folgende Aussagen enthält:
" Beim Passieren des Gartentores wurde Ihr Fahrzeug durch das schließende Gartentor erheblich beschädigt.....
Unsere Versicherte hatte vor dem Schadeneintritt keine Anhaltspunkte dafür, das es zu diesem Schaden kommen konnte. Dieses Ereignis traf unsere Versicherte plötzlich und unerwartet.
Ein Verschulden an diesem Schadenereignis ist nicht ersichtlich. das Vorliegen eines Verschuldens ist jedoch eine grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Schadenersatzleistungen.
Die von Ihnen geltend gemachten Ersatzansprüche müssen wir als rechtlich unbegründet zurückweisen.......".
Dann noch ein Hinweis das die Firma die das Tor eingebaut hat Ihre Haftpflichtversicherung eingeschaltet hat.
Ergänzen möchte ich das es sich um ein Automatiktor handelt, das sich während ich da durchfuhr einfach geschlossen hat. Bin ich froh das es nicht meine Tochter mit dem Laufrad war.
Klar das es nun zum Anwalt geht und der sich darum kümmern soll.
Mich interessiert nun ob diese Argumentation so akzeptabel ist oder sich da - was ja nur selten passiert ;)- ein Versicherer aus der Verantwortung ziehen will.

Viele Grüsse!
Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Micha!

Zitat:
Unsere Versicherte hatte vor dem Schadeneintritt keine Anhaltspunkte dafür, das es zu diesem Schaden kommen konnte. Dieses Ereignis traf unsere Versicherte plötzlich und unerwartet.
Ein Verschulden an diesem Schadenereignis ist nicht ersichtlich. das Vorliegen eines Verschuldens ist jedoch eine grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Schadenersatzleistungen.
Die von Ihnen geltend gemachten Ersatzansprüche müssen wir als rechtlich unbegründet zurückweisen.......".

Ja, ist so! Hierdurch signalisiert Dir der Haftpflichtversicherer, daß kein Verschulden vorliegt, das die Grundvoraussetzung zur Haftungsverpflichtung ist! Beweise für das Gegenteil mußt Du erbringen, das wird schwierig! Möglicherweise liegt ein Montagefehler vor, also ran an den Hersteller oder die Montagefirma und an die Prüfung der Beweise! Hierzu wird ein Fachmann (z.B. Technischer Überwachungsverein/TÜV) erforderlich sein! Und Du hast besser eine Rechtsschutzversicherung!

Gute Anwälte kenne ich wirklich nicht!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Micha lesen die hier eingestellten beiträge mit sehr viel .intre, leider ,ist es so ,das wir als unfallofper´. Fragen haben es werden ,sie aber so wieder gegeben das nur ,beamte studi, prof , usw. versteh ,
 
Mir ist die Begründung der Versicherung schon klar und regulieren kann ich im Zweifel über die Kasko, nur erschließt sich mir nicht warum es eine Gebäudehaftpflichtversicherung gibt?
Wenn ein Hauseigentümer sehen würde, das ein Schaden entstehen könnte, ihn nicht beheben würde und etwas passieren würde, dann würde die Versicherung bestimmt auf grobe Fahrlässigkeit machen und nicht zahlen.
Ist nicht abzusehen das etwas passieren kann und es passiert trotzdem etwas, dann wird auch abgelehnt.
Wenn ich mit dem Auto im Rahmen eines plötzlich und unerwarteten Ereignisses (= Definition von Unfall) in ein anderes Auto fahre, dann zahlt diesen Schaden meine Haftpflichtversicherung.
Schlägt ein Automatiktor einer Einfahrt gegen ein Auto, dann zahlt das die Haftpflicht des Hausbesitzers nicht, weil sie meint das es plötzlich und unerwartet war?
Es ging mir weniger um die Regulierung, sondern vielmehr darum diese Argumentation zu verstehen.
Ich bin mir schon bewusst das die Masse hier richtige Probleme hat und ich möchte mich schon im Voraus für meine Fragerei entschuldigen, aber ich versuche zu verstehen warum Haftpflicht nicht gleich Haftpflicht zu seinen scheint?
 
Hallo Micha,

*Ironie an*
ja, jetzt sieht man: die Gebäudehaftpflichtversicherung versucht auf die "Gebäudeunfallversicherung" abzuwälzen. Ob es eine Gebäudeunfall überhaupt gibt, dürfte der Gebäudehaftpflicht ziemlich egal sein :(
*Ironie aus*

Nein, jetzt im Ernst: Ich denke und vermute, dass der Versicherer versucht sich mit diesen Argumenten aus der Affäre zu ziehen, weil ja ein solcher Schaden nicht vorhersagbar war und nicht offensichtlich in das Verschulden des Hausbesitzers fällt. Man versucht wohl sich indirekt auf das Verschulden Dritter zu beziehen, hier z.B. den Hersteller oder Monteur des Tores, ohne dies (noch oder mangels Beweisen) konkret zu benennen, wie es Ingeborg bereits andeutete. Läge nämlich ein solches Verschulden Dritter vor, wäre der Gebäudehaftpflichtversicherer nach meinem Verständnis fein raus.

Lass dich also nicht einschüchtern und vor allem nicht für dumm verkaufen. Kommst du evtl. an Nachweise ran, die dem Tor eine TÜV- oder GS-Prüfung bestätigen? Sofern vorhanden, würde ich diese der Gebäudehaftpflicht mal präsentieren.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Micha,

das Ganze ist Versicherungslatein! Nach dem Motto es ist ein Schaden eingetreten aber wir wollen nicht zahlen! > Haftpflicht (Firma Tor Einbau)
muss zahlen.... Wie hier beschrieben (Link) müsste ein Automatiktor stoppen wenn es auf ein Hindernis stößt und wieder ein Stück hochfahren!
Hier 30 cm

http://baupraxis.de/magazin/news/produkte/hoermann_berrymatic.html

Ich nehme an hier wird die genannte Haftpflichtversicherung eintreten!

Da nicht wenige Berliner hier im Forum sind wird wohl einer davon
hier in der Liste der Rechtsanwälte (Versicherungsrecht) einen Anwalt kennen der nicht ganz so schlecht ist! Falls sich nicht schon vorher
die Haftpflichtversicherung meldet!

http://www.in-berlin-brandenburg.com/Verzeichnis/R/Anwalt/versicherungsrecht.html

Viele Grüße
Joachim
 
Guten Morgen!

Das ist der "springende Punkt" - Zitat Micha -: Wenn ein Hauseigentümer sehen würde, das ein Schaden entstehen könnte, ihn nicht beheben würde....

Hier setzt die Verpflichtung zur Haftung ein, die dann der Haftpflichtversicherer zu übernehmen hätte (oder der Verursacher des Schadens selbst, falls er keine Haftpflichtversicherung hat) und zwar in Geld (mit seinem gesamten Vermögen)! Es ist also ein Verschulden nachzuweisen!

Wenn Du von einer Kasko-Versicherung schreibst, dann hast Du möglicherweise eine Vollkasko-Versicherung für Deinen PKW, die diesen Schaden (unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung?) übernimmt. Bedenke aber auch die Rückstufung (höhere Beiträge) in dieser Versicherungssparte, ein späterer Ausgleich/Rückzahlung der geleisteten Schadenssumme ist i.d.R. nicht möglich (s. Vers.-Bedg.).

Also zuerst 'mal die technischen Finessen der Fehlleistung des automatischen Tores klären!

Grüße von
Ingeborg!
 
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