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GdB wie lange darf die Bearbeitung dauern ?

finchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 März 2008
Beiträge
131
hallo

ich habe im juni 2007 einen antrag auf gdb gestellt ,anfang februar 2008 kamm der bescheid 20 % . meine behandelten ärzte, mdk und ich hielten das für zu wenig ( sudeck re hand ) ich stellte sofort einen antrag auf verschlechterung und reichte alle unterlagen neu ein , musste unterschreiben damit es schneller geht , das es keine weiteren unterlagen gibt .
als ich jetzt nachgefragt habe wie lange es noch dauert , sagte man mir noch bis zu 3/4 jahr .
ist das normal ? müssen die sich nicht an fristen halten?
gibt es dort soetwas wie bearbeitungsfristen ?

lg finchen;)
 
Hallo finchen,

das Versorgungsamt läßt sich in machen Fällen halt Zeit. Ich hatte am 12.02.04 meinen Unfall hab am 20.03.04 den Antrag gestellt. Dann kam nach 1,5 Jahren den Berscheid mit 30 GdB. Daraufhin hab ich einen Widerspruch eingelegt, da dauerte es noch mal 3/4 Jahr, dann bekam ich die 40 GdB. Das war auch zu wenig. Also Widerspruch über Sozialgericht und bis heute noch keinen Bescheid... Das zieht sich wie Kaugummi und in den 2 Jahren hab ich auch noch 2 Verschlechterungsanträge nachgesand. Keine Reaktion, trotz Anwalt, die immer wieder nachfragt!

Bei meiner Freundin ging das innerhalb von 2-3 Monaten ohne Probleme! Die hatte ganz schnell die passenden Prozente!
Ich denke das kommt auf den Sachbearbeiter an, anders kann ich es mir nicht vorstellen.

Also stell Dich auf warten ein.
Viel Glück und Gedult
LG moni
 
Geschafft!

Hallo @ Alle,

endlich hat es bei mir geklappt! Nach 2 Jahren und 2 Monaten hab ich endlich meinen Bescheid vom Versorgungsamt!

50 GdB und das G

Hat ganz schön lange gedauert aber nun gibt es für mich mehr Türen die sich öffnen!
Schönes Wochenende noch
LG
moni
 
Hallo moni1969

freut mich das du deinen bescheid bekommen hast . ich kann halt nur warten und warten und warten

lg finchen:)
 
Hallo Moni,

auch von mir herzliche Glückwünsche für einen weiteren kleinen Sieg! Hat sich das Kämpfen doch "gelohnt"! Und nun auf zum nächsten Schritt (Kampf);)...

@finchen, leider kann ich Dir auch nur zu Geduld raten... Bei mir waren es auch ca. 2 Jahre:(.

VG Santafee
 
Hallo moni,

ich freue mich für Dich.

Sagt man nicht immer: Gut Ding, will Weile haben?:D

Bei mir dauert es erst 1 Jahr, habe also noch Hoffnung.:)


liebe Grüße von mazzu
 
Danke

Vielen lieben Dank für die Glückwünsche!:)


Ja das ist bzw. war eine Geduldsprobe! Das nächste worauf ich warte ist nun dass alles mit der Versicherung gut geht, die noch ein wenig Schmerzensgeld zahlen darf für meinen 2ten Unfall.
Aber auch da ist langsam Land in Sicht!

Mal sehen....
Viele Grüße
moni:)
 
Integrationsamt: Dauer Bearbeitung v. Erwerbstätigen

Hallo, dies habe ich auf der HP vom Integrationsamt gefunden. Es scheint wohl sehr schwierig zu sein eine Frage mit Ankreuzkästchen in ein Formular einzubauen......

3. Wenn das Versorgungsamt noch Formulare verwendet, in denen noch nicht nach der Erwerbstätigkeit gefragt wird – reicht es, wenn man es handschriftlich auf dem Antrag vermerkt?

§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sieht bei dem Antrag auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei erwerbstätigen Personen vor, dass die Feststellung durch das Versorgungsamt innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 2 Satz 2 und 4 sowie Abs. 5 Satz 2 und 5 SGB IX zu erfolgen hat, d. h. innerhalb von max. 3 Wochen nach Antragseingang, falls für die Feststellung kein Gutachten erforderlich ist bzw. innerhalb von max. 7 Wochen nach Antragseingang, falls für die Feststellung ein Gutachten eingeholt werden muss ( 3 Wochen für die Entscheidung, ob ein Gutachten erforderlich, 2 Wochen für die Gutachtenerstellung, 2 Wochen für die Entscheidung nach Vorliegen des Gutachtens).

Damit findet eine bevorzugte Bearbeitung der Anträge erwerbstätiger Personen statt. Deshalb ist es wichtig bei der Antragstellung, auf die Erwerbstätigkeit hinzuweisen.

Formulare, die eine ausdrückliche Frage nach der Erwerbstätigkeit des Antragsstellers enthalten, werden zur Zeit erarbeitet, und sind daher beim Versorgungsamt noch nicht erhältlich. Ein handschriftlicher Hinweis auf die Erwerbstätigkeit ist damit ausrechend. Im Übrigen enthält die Bestätigung des Versorgungsamtes über den Antragseingang einen Hinweis auf die bevorzugte Bearbeitung bei Erwerbstätigkeit. Deshalb ist auch ausreichend, wenn der Antragsteller die Erwerbstätigkeit nicht sofort bei der Antragstellung, sondern auch nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung mitteilt.
 
Hallo zusammen,

die Dauer ist recht unterschiedlich. Bisher mußte ich immer auf Untätigkeit klagen nun meiner liegt vorm Landesgericht was aG betrifft und die Verzögerung des Versorgungsamtes auf Merkzeichen B wurde jetzt nach 11 Monaten vom Gericht per Einschreiben ans Versorgungsamt gerügt. Die müssen es nun also endlich bearbeiten, da eine Angliederung an einen vorhandenen Gerichtsfall seit 2008 erst mit dem Gericht abgeklärt werden muß und hier nicht zutrifft. Mal sehen wie lange sie nun noch brauchen ...

... wie immer mit viel Geduld!
 
Im Land Brandenburg sind bereits seit mindestens Januar 2007 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung mit einem Kästchen : erwerbstätig ja oder nein - versehen, dadurch dauert die Bearbeitung im Schnitt "nur" 4 Monate. Eigene Erfahrung.

Gruß Tilley
 
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