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GdB Migräne

Hallo Rosi,

lese Dich durch:


mit Deinen medizinischen Problemen. Wichtig ist "rechtskräftig". Unwichtig ist ein Bundesland!!!

Perfekt ein Urteil vom BSG. Aber Du musst auf kein Urteil / Entscheidung nach Deinem Bundesland achten!!!!

Also, "alle auswählen" und Deinem RA zuarbeiten!

Welche und was für Reha-Berichte und den Bericht der DRV kannst Du mit Deinem RA in das Verfahren einbringen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Marima,

ich glaube, dass wir uns missverstanden haben. Ich habe hier wohl die Klage gegen das Versorgungsamt bezüglich der GdB und die Klage gegen die private Unfallversicherung in einen Topf geworfen. Meine Angaben, 16 Seite geschrieben zu haben betraf die Stellungnahme der Gutachtens der privaten Unfallversicherung.

Die Klage gegen das Versorgungsamt führe ich alleine...ohne Anwalt.


Hallo Kasandra,

vielen Dank für den Link. Ich arbeite mich durch sobald meine momentane Migränephase vorüber ist.

LG

Rosi70
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rosi70,
sind deine Einschränkungen in den Berichten dokumentiert?
Die Schmerzklinik Kiel Prof.Dr. Göbel da wärst Du in guten Händen.
Gruß
Anja
 
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