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GdB Migräne

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo,

weiß jemand die genaue Abgrenzung zwischen den Schweregrad einer Migräne bei Einschätzung GdB?

Die GdB-Tabelle hat zwar Vorgaben, aber die sind nicht ganz eindeutig.

Grade der Schwerbehinderung
Je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle sowie Ausprägung der Begleiterscheinungen ist bei Migräne die Anerkennung folgender Grade von Schwerbehinderung möglich:

  • GdB 0-10: leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)
  • GdB 20-40: mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)
  • GdB 50-60: schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)

Ich habe durchschnittlich 13 Tage im Monat Migräne, die bis zu 4 Tagen andauern. Gefühlt würde ich diese Verlaufsform als schwer bezeichnen, was das Versorgungsamt allerdings anders sieht.
Als Begleiterscheinung habe ich starke Muskel- und Gelenkschmerzen ... Nebenwirkung des Medikamentes Zolmitriptan ... und bei starken Anfällen Übelkeit. Migränefrei bin ich nur 3 -6 Tage (alles entnommen aus meinem Kopfschmerz/Migräne-Tagebuch). Mir ist niemand bekannt, der eine so starke Verlaufsform hat. Lt. meiner Neurologin kommt dies zwar vor, allerdings sehr selten.

Das Versorgungsamt stuft mich bei einer mittelschweren Verlaufsform mit einem GdB 30 ein. Ich tendiere da eher bei Gdb 50.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi70

hast du den Bescheid des Versorgungsamts erst kürzlich bekommen? Wenn ja, bleib am Ball und lege binnen vier Wochen Widerspruch ein. Begründe dies mit der Aussage deiner Neurologin. Die soll Dir ein paar Zeilen dazu schreiben, dass die Bewertung nicht den vorliegenden Gesundheitsschaden entspricht. Oder du schreibst das vor und lässt sie nur unterschreiben und sendest das mit.

Das Versorgungsamt ist gehalten die Vorgänge immer erst auf unterem Niveau zu bestätigen und erst wenn man sich wehrt dann kommen die in die Gänge. Kann jemand die Anzahl und Dauer der Anfälle bezeugen, möglichst ein Therapeut oder Arzt, dann hänge dein Schmerztagebuch an mit dem Verlauf der letzten Monate- Jahre und die Medikamentendosierung sowie die sonstigen Behandlungen, die du dagegen noch unternommen hast, deinen Zustand zu verbessern.

Mit nem Widerspruch machst du nichts falsch, dann muss das Amt das nochmals überprüfen. Oftmals hilft das, bei mir, meiner Mutter sowie im Verwandten und Bekanntenkreis hat das alleine schon häufiger geholfen. Nur wenige sind dann den Schritt der Klageeinreichung weiter gegangen, auch da kommt dann erst mal oft ein Schreiben mit besserer Anerkennung um einen Prozess zu vermeiden.

Widerspruch kostet nichts, da hast du nichts zu verlieren, sondern kannst nur gewinnen.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

ich befinde mich diesbezüglich bereits im Klageverfahren, da das Versorgungsamt bei insgesamt 30 blieb.

Das Sozialgericht hat mich zu einem Gutachter geschickt, dem auch mein Kopfschmerztagbuch vorliegt.

Er hat meine Migräne als mittelschwer eingestuft und einen GdB von 30 für die Migräne, zusätzlich für mein Restless Legs 10; insgesamt stehen mir höchstens ein GdB von 40 zu.

Ich weiß nicht, ab wann bei dem Gutachter eine Migräne schwerwiegend ist, wenn er eine Migräne, die durchschnittlich 13 Tage im Monat auftritt als mittelschwere Migräne einschätzt. Lt. GdB-Tabelle würde ich meine Migräne als schwerwiegend einstufen.

Naja, wäre ja auch zu langweilig, wenn alle gleicher Ansicht wären.

In diesem Sinne.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi

  • GdB 0-10: leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)
  • GdB 20-40: mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)
  • GdB 50-60: schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)

Ich habe durchschnittlich 13 Tage im Monat Migräne, die bis zu 4 Tagen andauern. Gefühlt würde ich diese Verlaufsform als schwer bezeichnen, was das Versorgungsamt allerdings anders sieht.
Als Begleiterscheinung habe ich starke Muskel- und Gelenkschmerzen ... Nebenwirkung des Medikamentes Zolmitriptan ... und bei starken Anfällen Übelkeit. Migränefrei bin ich nur 3 -6 Tage
Wenn du es so schreibst, dass du an 13 Tagen monatlich Migräne hast und diese jedesmal bis 4 Tage andauert, dann hast du ca. 3-4 mal monatlich Migräne und ca. 17 migränefreie Tage, also zwischen den Anfällen ca. 4-6 (du schreibst 3-6) migränefreie Tage.
Das wird dann vermutlich nicht als Pause von „nur wenigen Tagen“ aufgefasst.
Die Frage ist, ob irgendwo definiert ist, was „mehrere“ und „wenige“ Tage sind was unter „langandauernd“ verstanden wird.

LG

Nachtrag:
Hier https://www.aekn.de/nc/patienteninfo/gesundheitstipps/migraene-und-kopfschmerz/download.pdf wird unter „häufig“ mehr als 4-mal monatlich verstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

Dein Link ist super. Demnach wäre meine Migräne schwerwiegend, aber jeder definiert es anders ... so wie es gebraucht wird.
Schade, dass es in der GdB- Tabelle nicht genau definiert wird. Dies würde vieles erleichtern.

LG
Rosi70
 
hallo,

wenn ich einen stubs geben darf, wie deine beschreibung zu den abstufungen gemäss begründet werden können, sollte der unterschied herausgearbeitet werden zwischen den beiden massgaben

  • GdB 20-40: mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)
  • GdB 50-60: schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)
einerseits "häufigere Anfälle" gebenüber "langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen", sowie
andererseits "einen oder mehrere Tage anhaltend" gegenüber "Anfallspausen von nur wenigen Tagen"

durchschnittlich 13 Tage im Monat Migräne, die bis zu 4 Tagen andauern.
...
Als Begleiterscheinung habe ich starke Muskel- und Gelenkschmerzen ... bei starken Anfällen Übelkeit.

deine vorstellung

Lt. GdB-Tabelle würde ich meine Migräne als schwerwiegend einstufen.

ist subjektiv, wird aus den beschreibungen aber nicht treffend erfasst. aber du könntest mit der beschreibung und richtiger argumentation etwa im oberen bereich der mittelgradigen und im unteren bereich der schweren verlaufsform enden.
wenn das GA schon vorliegt und du dazu stellung nehmen kannst, machst du das mit verweis auf die genannten grundsätze als nachfolgebestimmung der AHP, die wiederum als antizipiertes GA galten. davon kann der SV dann nur in begründeten fällen abweichen. fehlt eine begründung, dann weise darauf hin und stelle anhand der obigen kriterien deine argumente dar.
den grenzbereich stellen "häufigere Anfälle", die im oberen bereich des mittelgradigen verlaufs liegen, dar, sowie die begleiterscheinungen und übelkeit, die wiederum im unteren bereich der schwren verlaufsform anzusiedeln sein dürften.

dann sollte das gericht aufgefordert werden, nochmal den SV zu den ausführungen schriftlich oder auch mündlich hören, andernfalls könntest du nicht gewährtes rechtliches gehör monieren und damit einen beschwerde- oder revisionsgrund gesetzt haben.


gruss

Sekundant
 
Guten Morgen Sekundant und alle anderen,

dein Beitrag hat mir sehr weiter geholfen.
Ich saß gestern den ganzen Tag und habe jeden Monat meines Kopfschmerz-Tagebucheszusammengestellt in Bereiche wie:

- Migränetage insgesamt
- längste Migränephase des Monats
- längste Migränepause des Monats
- Tage mit Begleitsymptome wie Muskel- und Gelenkschmerzen und Übelkeit
- länge der einzelnen Migränephase
- Tage mit Migräne und Begleiterscheiningen, da die Gelenkbeschwerden erst nach Einnehme des Medikamentes Zolmitriptan auftreten
- Migränefreie und Beschwerdefreie Tage
- Wieviel % im Monat ohne Beschwerden

aufgeteilt.

Ich habe an dich Sekundant noch eine Frage. Was meinst du mit " grundsätze als nachfolgebestimmung der AHP "?

Liebe Grüße

Rosi
 
sorry Rosi,

da habe ich etwas unterstellt und die abkürzungen als bekannt vorausgesetzt.

AHP meint die früher einschlägigen anhaltspunkte als begutachtungsrichtlinien (siehe Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht – Wikipedia), die durch eine gesetzliche regelung in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgingen.
diese AHP wurden als antizipiertes GA getrachtet und hatten eine feststehende wirkung. das abweichen von den vorgaben eines derart vorweggenommenen GA muss von einem SV dann aber auch begründet sein, weshalb diese festgesetzten kriterien und darauf fussende einordnung des GdB/GdS im konkreten fall nicht zutreffend sein sollen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Rosi

auch ich nehme Zolmitriptan bei Migräne.

Was ich bei dir nicht verstehe, warum du nicht einfach ein anderes Medikament als Zolmitriptan nimmst (Almotriptan, Eletriptan, Frovatriptan, Naratriptan, Rizatriptan, Sumatriptan). Auch gegen die Übelkeit gibt es spezielle Medikamente.

Zudem würde ich dir empfehlen, auch mal etwas anderes als Triptane auszuprobieren z.B. Botox, dein Neurologe kann dir bestimmt weiterhelfen. Warst du schon in einem Kopfschmerzzentrum z.B. in Essen oder Hamburg.

Wenn du einen GdB von 50% haben möchtest, solltest du nicht alleine auf dein Kopfschmerz-Tagebuch verweisen. Unterlagen von einer REHA, Kopfschmerzzentrum oder anderen fehlgeschlagenen Therapien sind hier eine sinnvolle Ergänzung.

Du könntest auch später einen Verschlechterungantrag stellen.

MFG Marima
 
Hallo zusammen,

@Sekundant, vielen Dank. Jetzt kann ich damit auch was anfangen.

@Marima, ich habe schon viele Medikamente versuchsweise verordnet bekommen; vor allem vorbeugende Medikamente.
Eines musste ich auf Grund von sehr starken Nebenwirkungen wieder absetzten, alle anderen zeigten nicht die gewünschte Wirkung.
Zolmitriptan hilft wirklich sehr gut; leider kamen vor zwei Jahren die Muskel- und Gelenk-Beschwerden dazu. Lt. Beipackzettel haben 1 von 10 Muskelschmerzen als Nebenwirkung.

Am 01.10. habe ich erneut einen Termin bei meiner Neurologin, um zu besprechen, wie das letzte Medikament gewirkt hat. Da dies ebenfalls nicht die Migräne reduziert hat, soll ich nunmehr die Monats-Migräne-Spritze bekommen.
Ich wollte diese Spritze bereits vor über einem Jahr haben, aber meine Neurologin meinte, dass man mehrere Medikamente vorher ausprobieren müsse, bevor man diese Spritze genehmigt bekommt.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi

wenn du an 13 Tagen im Monat Migräne hast, besteht die große Gefahr, das die Migräne chronisch wird.

Triptane können Medikamenten-induzierten Kopfschmerz auslösen. Deshalb dürfen sie höchstens zehn Tage im Monat und an drei Tagen hintereinander zum Einsatz kommen.

Du bist bei 13 Tagen im Monat.

Ich muss alle 25 Std. eine Tablette nehmen und das an 5 Tagen hintereinander. Meine Migräne wird von Lebensmitteln ausgelöst, ich bin also selbst schuld an meinen Migräneanfällen.

Warum überweist deine Neurologin dich nicht in eine Kopfschmerzklinik, offensichtlich kriegst du die Migräne nicht in den Griff, da hilft dir auch kein Schwerbehindertenausweis.

MFG Marima
 
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