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GdB, MdE und BU -Begriffserklärung

Ackermann

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
114
GdB und MdE ist von den Begriffen her klar, GdB hab ich von 60 %, MdE laut Dr. Dumpfbacke von 20 % , dies interessiert mich aber nicht, da Dr. Dumpfbacke negativ bei Gericht bekannt ist.
Ich möchte auf folgendes hinaus: MdE bedeutet wörtlich Minderung der Erwerbsfähigkeit, für mich heisst das, das dies keine Aussage macht über die Berufsfähigkeit, bzw. Berufsunfähigkeit. Ich kann doch durchaus Berufsunfähig in Job A sein, Job B kann ich dennoch ausüben. Demnach sagt die MdE doch nichts aus über meine Berufsfähigkeit, oder hab ich da irgendwo nen Denkfehler.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
ralle
 
Hallo, Ackermann!

Ich will versuchen, dir die Begriffe etwas zu eräutern.

GdB ist die Behinderung nach dem SGB IX. Nach diesem Wert wird ein Behindertenausweis ausgestellt, man kann Schwerbehinderten gleichgestellt werden, man erhält nach diesem Wert die Steuerermäßigung und man kann bei den erforderlichen Merkzeichen im Ausweis die Parkerleichterungen benutzen. Es sind also die Behinderungen im allgemeinen Leben, zu Hause und in der Freizeit oder auch alles zusammen.

MdE ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit bezogen auf deine bestimmte Erkrankung oder Unfallverletzung und die Auswirkungen auf deinen bestimmten Beruf oder die ausgeübte Tätigkeit.

Als Beispiel: Eine Hautallergie hat vielleicht eine MdE von 20 und kann Ursache einer Berufsunfähigkeit sein. Aber einen sehr geringe GdB, da man im allgemeinen den Stoffen die eine Allergie auslösen zu hause aus dem Wege gehen kann.

Der Verlust eines Beines im Unterschenkel hat vielleicht ein GdB von 50.
Bei der Bewertung der MdE wird vielleicht nur 20 festgestellt, weil man zum Beispiel als Informatiker die ganze Arbeitszeit am Computer verbringt oder ähnlich sitzende Tätigkeit.
Man kann die Werte GdB und MdE nicht miteinander vergleichen.
In der DDR gab es den Grad des Körperschadens (GdK). Dies wurde nach der Wende der MdE 1:1 gleichgestellt.
Man muß also beweisen, dass der vorgeschlagene Wert für die MdE zu niedrig angesetzt ist, weil die Auswirkungen im bestimmten Beruf begründet im ausgeführten Beruf höher sind.

Nachzulesen gibt es über die MdE auch etwas in den AHP der ärztlichen Begutachtertätigkeit.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Zuletzt bearbeitet:
danke euch soweit, wollte für meine Denke noch ne Bestätigung haben, ich denke ich kann jetzt wieder ein wenig austeilen:D .
Hier sind aber 2 Beiträge auf einmal weg, kann da ein Mod mir ne PM schicken,danke.
ralle
 
Hallo Ackermann,

der Thread wurde geteilt, damit es nicht zu einer Vermischung kommt. Schau mal unter den heutigen Artikeln. Ich ändere auch gleich noch den Namen des Themas etwas. ;-)

Gruß von der Seenixe
 
na denn, ich dachte schon meine birne spielt mal wieder nicht mit:)
Ralle
 
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