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Gdb kleiner als MdE?

hallo, das stimmt nicht! der rollifahrer hat natürlich auch eine mde, weil er nicht mehr alle berufe ausführen kann! es geht nämlich überhaupt nicht um den eigen-erlernten beruf, sondern um die summe aller berufe!
 
hallo, das stimmt nicht! der rollifahrer hat natürlich auch eine mde, ! ...
Da hast Du in aller Regel recht, deshalb schrieb ich "annähernd".
... weil er nicht mehr alle berufe ausführen kann! es geht nämlich überhaupt nicht um den eigen-erlernten beruf, sondern um die summe aller berufe!
Dein Argumentation, amosedo, ist nicht schlüssig, da es - wie Du richtig bemerkst - um alle Tätigkeiten am Arbeitsmarkt geht.
Als Postbote wird er eine MdE von 100 % haben, aber als Telefonist von 0 %.
Das mag zwar böse erscheinen, ist aber so geregelt.
Da es aber nur wenige Rollifahrer gibt, die nicht noch andere körperliche Beschwerden haben, wird oftmals ein MdE höher 0 % vorliegen.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohps,

Deine Beispiele kann ich gerade gar nicht nachvollziehen...ein wenig geht es ja auch nach Tabelle: Und da sind die Einschränkungen ganz genau definiert. Es hat m.M. nichts mit dem Beruf oder Arbeitsmarkt zu tun, sondern mit den Behinderuneg: Bei der MdE bezogen auf die Unfall- oder Schädigungsfolgen im Rahmen eines AU und bei GdB bezogen auf alle Behinderungen also auch Krankheiten ect.!

Wir haben schon öfter hier das diskutiert, aber scheinbar halten sich die wenigsten Ämter an die Tabelle oder nehmen sie so genau, dass es schon wieder gegen die Persönlichkeit/individualität des Einzelnen und seiner Schädigung geht...

VG Santafee
 
Hallo Santafee,
kannst Du mir mitteilen, um was für eine Tabelle es sich bei der Beurteilung zur MdE / GdB handelt und wo ich diese finde?
 
Danke Santafee!
Ich finde das ganze Thema sehr kompliziert und denke zum wiederholten Male daran, dass unser Staat doch überhaupt nicht so sozial ist, wie uns viele Politiker weiss machen wollen.

Bin sehr enttäuscht darüber, wie man mit den Behinderten in unserer Republik umgeht - bislang hatte ich eine positive Meinung.

Es kann doch nicht sein, dass man beim Versorgungsamt ernsthaft der Meinung ist, dass lediglich eine Behinderungsgrad aG dazu berechtigt ist, einen Parkausweis zu erlangen oder schlimmer noch - das die Krankenkassen unter anderem nur einen Behinderungsgrad aG anerkennen um die Fahrtkosten zu Ärzten und/oder Behandlungen zu erstatten.

Leider bin ich böse aufgewacht-meine rosa Brille habe ich dabei verloren!
 
tja, das "böse Erwachen" kennen wir wohl alle.....
aber irgendwie ist es doch so, dass diese MdE und GdB etwas miteinander zu tun haben müssen! Nur, dass die MdE sich nur aufs Berufsleben (und zwar allgemein!) bezieht. Ach, übrigens habe ich hier im forum von einr Änderung der MdE in GSB (?) gelesen - und dann würden Schäden, die vom Arbeitsunfall her rühren wohl auch bewertet richtung "Freizeit". Wie wirkt sich das dann für schon vorhandene Berechnungen aus? Damals sagte ein Gutschter zu mir: wenn die "Freizeit" mitzubewerten wäre, dann würde er mir mehr Prozente geben.....
 
...ein wenig geht es ja auch nach Tabelle: Und da sind die Einschränkungen ganz genau definiert. Es hat m.M. nichts mit dem Beruf oder Arbeitsmarkt zu tun, sondern mit den Behinderuneg: Bei der MdE bezogen auf die Unfall- oder Schädigungsfolgen im Rahmen eines AU und bei GdB bezogen auf alle Behinderungen also auch Krankheiten ect.!
Hallo Santafee,
bezüglich der Beurteilung des GdB bzw. des MdE hast Du ja recht. Aber bezüglich der Folgen, die sich daraus ergeben habe ich folgende "Fundstellen":
Zitat von http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/20.htm
(3) Die Erwerbsminderung (teilweise oder voll) in der gesetzlichen Rentenversicherung ist demgegenüber vom GdB/MdE-Grad unabhängig. Hier ist der Begriff der Erwerbsminderung allein auf die Einschränkung der Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit in bestimmtem zeitlichen Umfang auszuüben, bezogen: Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind in § 43 SGB VI geregelt.
Ein entsprechender Hinweis befindet sich auch im Schreiben des Versirgungsamtes/der Rentenanstalt, wenn die Bewilligung kommt (zusammen mit den ganzen Berehcnungsdaten und rechtlichen Hinweisen. Und es ist, soweit ich mich entsinne, nur ein Satz.)
Wir haben schon öfter hier das diskutiert, aber scheinbar halten sich die wenigsten Ämter an die Tabelle oder nehmen sie so genau, dass es schon wieder gegen die Persönlichkeit/individualität des Einzelnen und seiner Schädigung geht...
und ergänzend (http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/18.htm):
"Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss (siehe Nummer 48).
Die Anerkennung von verminderter Erwerbsfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann."

Und mit dem Rollifahrer bin ich selbst mit MdE und der Erwerbsminderung (i.s.d. Rentenversicherung) durcheinander gekommen. Der Begriff "MdE" ist zu ersetzen durch "Erwerbsminderung". Sorry.

Grüße
oohpss
 
Hallo zusammen,

eigentlich ist die Sache ganz einfach: Man muß nur unterscheiden, ob man bei der Beantragung des Grades der Behinderung (GdB) nur Gesundheitsstörungen geltend macht, für die bereits von der Berufsgenossenschaft eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt wurde, oder ob man zusätzlich noch weitere Gesundheitsstörungen geltend macht.

1.) Man macht neben den Gesundheitsstörungen, für die bereits eine MdE festgestellt wurde, keine weiteren Gesundheitsstörungen geltend. Dann gilt: § 69 SGB IX (speziell Absatz 2) schreibt vor, dass wenn eine Berufsgenossenschaft in einem Bescheid eine Minderung der Erwerbsfähigkeit feststellt, diese als Grad der Behinderung gilt. Also in diesem Fall GdB = MdE.

2.) Man macht neben der festgestellten MdE weitere (unfallunabhängige) Gesundheitsstörungen geltend. Dann gilt 1.) nicht und das Versorgungsamt ist in der Bewertung aller Gesundheitsstörungen frei, also auch bei den Gesundheitsstörungen, für die bereits eine MdE festgestellt wurde.

Ich hoffe, das hilft Euch weiter und bringt Euch Klarheit.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo an alle,
bei mir lief/läuft das so ab, ich habe nach Hinweis meines Arztes beim Versorgungsamt
den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Das waren dann außer den direkten
Unfallfolgen auch die Beschwerden "Alters- und Verschleissmäßig".
Dann bekam ich vom Versorgungsamt den Bescheid mit X% GdB.

Darin fehlten die Unfallverletzungen komplett, auf Anfrage meinerseits kam
dann die Antwort "man warte ab was ein Rentenbescheid der BG ergibt"!
Der ist nun nach 1,5 Jahren seit diesen Schreiben immer noch nicht erstellt.
Somit habe ich die tatsächliche Behinderung nicht bescheinigt, es ist Klage
erhoben worden, was natürlich wieder ewige Monde dauert.
Nun kann ich aber nicht verstehen wie das Versorgungsamt die MdE = GdB
übenehmen will.
Wie hier ja schon mehrfach erwähnt wurde, ist die MdE eine Einstufung
für das was ich im Job aufgrund der Unfallfolgen nicht verrichten kann und
somit der Ausgleich dafür.
Die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben ist aber vielfältiger
und kann dann doch nicht gleichgesetzt werden wie die im Berufsleben?
Nur ein Beispiel, ich habe eine Schulterverletzung, diese behindert mich im Job
dahingehend das ich den Arm nicht höher al 90° heben kann und schwere
Lasten nicht tragen.
Dies bleibt im täglichen Leben, es kommt aber noch hinzu das ich auf der Seite
meiner verletzten Schulter nicht liegen-schlafen kann, (für alle die meinen
dann schlaf auf der anderen, auch das geht nicht da ich dort an der Hüfte
auch Probleme habe). Also ich habe dadurch erhebliche Einschränkungen im
privaten/täglichen Leben die dann nicht gewürdigt werden?
Schlafen ist nur mit Ein- und Durchschlafmedizin und Schmerzmitteln möglich!

Also ich sehe das als nicht richtig und damit als nicht gerecht an, mal schauen
was dann das Soz. Gericht in meiner Sache dazu sagt.

Das genannte Beispiel ist nur eins was sich bei mir unterschiedlich auswirkt,
ich denke vielen anderen wird es hier nicht anders gehen.

ondgi
 
MDE gleich GdB

Hallo an Alle!
Also - irgendwo habe ich einmal gelesen, dass das Versorgungsamt gehalten ist, sich an den MDE-Grad zu orientieren. Das bedeutet, dass wenn bereits ein MDE-Grad festgestellt wurde, das Versorgungsamt den GdB mindestens diesen festsetzen muss.
Ist das falsch? Liege ich da einem Irrtum auf?:confused:
 
Hallo Lillyfix,

Du brauchst nur mal meinen Beitrag vom 20.05.2009 (im gleichen Thema) diesbezüglich zu lesen.

Dort habe ich die Sachlage ausführlich erklärt... Ich hoffe, meine dortige Erklärung ist nachvollziehbar
und verständlich...

Viele Grüße, Bernhard
 
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