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Gdb kleiner als MdE?

omosedo

Nutzer
Registriert seit
24 Sep. 2006
Beiträge
78
Hallo@, kann es eigentlich sein, dass der GdB kleiner ausfällt als die MdE?:mad:
Hat einer damit Erfahrung?
Gruß
omosedo
 
Gdb<mde

Hallo omosedo,

ja, kann gut möglich sein. Die GDB bemißt die Leistungsfähigkeit im alltäglichen Leben - hierzu gehört auch die Freizeit. Was kann er noch zu Hause erledigen, etc. ?

Die MDE sagt nur über die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben aus.

gruß

Hollis
 
Hallo omosedo,

bei der Bezeichnung GdB wird alles zusammenaddiert! Also ich hatte einen Unfall habe dadurch bestimmte Verletzungen und hatte vorher meinetwegen Asthma! Nun wird beides addiert Asthma und Unfallfolgen und dies ergibt dann die GdB! Bei der MdE werden nur die reinen Unfallfolgen bzw. BK - Folgen errechnet!
Wenn es eine Mehrfachbehinderung gibt wird die nicht unbedingt addiert! Also bei mir wurden drei Gutachten gemacht normal adddiert 50 MdE!
Bekommen habe ich 35 MdE!

Gruss Joachim
 
... Bei der MdE werden nur die reinen Unfallfolgen bzw. BK - Folgen errechnet! ...
Hallo Joachim,
wir haben das bei der gesetzlichen RV anders erlebt.
Der GdB wurde mit 50 % bemessen + Kennzeichen G und die MdE mit 100 %.
Der GdB gatte sich nicht wesentlich erhöht, weil MFK und Becken und LWK und Ellenbogengelenk jeweils mehrfach gebrochen waren, denn eine zertrümmerter Fuß und ein zertrümmertes Ellenbogengelenk ergeben zusammen noch keine 100 % GdB.
Allerdings kann dadurch eine MdE von 100 % entstehen.
Ich denke man kann das nur sehr eingeschränkt vergleichen. So wie man einen GdB von wenigen Prozent bei 100 % MdE haben kann, so kann man auch einen GdB von 100 %, bei niedrigem MdE haben. Ich kenne beispielsweise Rollifahrer mit hohem GdB und wengen MdE.
Es sind halt doch zwei Bewertungsmaßstäbe, die unterschiedliches bemessen.

Grüße
oohpss
 
Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

Meint Ihr es ist sinnvoll in einem laufenden Rentenverfahren der BG eine Erhöhung des GdB anzugeben?

Oder sollte man lieber warten, was rauskommt und es dann, sozusagen als "Ass aus dem Ärmel" ziehen?

Ich bin mir gerade nicht so sicher, was ratsam wäre:confused:

VG Santafee
 
Hallo,

die Sachbearbeiter beim Versorgungsamt haben die Anweisung, die MdE seitens der Berufsgenossenschaft zu übernehmen. Wenn diese streitig ist, müssen sie entweder abwarten oder die derzeit bestehende MdE übernehmen.

Alles andere, wie Astma, Rheuma, übernehmen sie selbst und erkundigen sich bei bei den Ärzten.

Tiptoe

Hallo Santafee,

ich denke, du kannst es so oder so machen. Die Leute vom Versorgungsamt sind meiner Erfahrung nach nett und kooperativ. Ruf doch mal deinen Sachbearbeiter an und frag ihn einfach.

Bei mir ist das im MOment ähnlich. Ich lasse das halt laufen, bis ich das Ergebnis über die MdE habe.

Tiptoe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Tiptoe,

neee, das läuft bei mir grad anders: GdB steht fest:confused:, MdE noch nicht ganz:cool:. Meinst Du, die entscheiden sich dann um, wenn die MdE fest steht?:eek:

@Natascha, ich pocker nie, bin nur vorsichtig geworden:(;)

VG Santafee
 
genau das ist auch mein probleme,bei mir steht die gdb auch schon fest und ich denke wenn der bescheid vonb der bg kommt wird das versorgungsamt sicher den gdb herunter setzen,dabei gibt es keine gesundheitlichen änderungen,bin echt mal gespannt was davon kommt
 
Hilfe!
Irgendwie blicke ich das nicht!

Ist GdB und MdE nun gleich oder nicht?
Bei mir wird derzeit der GdB neu ermittelt - MdE ist n.n. begutachtet weil ich
derzeit in der Arbeitsprobe bin bzw. "der Heilprozess" von Seiten der BG-Klinik gerade abgeschlossen wird.

Ich habe wegen GdB aktuell eine Nachricht vom Versorgungsamt erhalten - ich soll mich äußern (sog. Anhörungsverfahren), weil beabsichtigt wird, von Seiten des Versorgungsamtes den GdB herunterzusetzen, weil laut Arztberichten eine "wesentliche" Verbesserung eingetreten ist!

Vom VDK habe ich heute erfahren, dass das Versorgungsamt die MDE anerkennt bzw. gleich bewertet! Ich solle doch dieses Anhörungsverfahren ohne Kommentar auslaufen lassen und dann auf die Festlegung erst einmal Widerspruch einlegen!

Eigentlich bin ich anderer Meinung - Ich möchte dem Versorgungsamt meine derzeitige Lage genau schildern - aufgrund der Behandlung einer Extremität wurde eine andere in den letzten 2 Jahren nicht behandelt - und nun meint das Versorgungsamt, es wäre ausgeheilt!

Ich glaube, dass mir die MDE nicht wirklich weiterhilft, weil diese mit Sicherheit geringer ausfällt als normalerweise der GdB. - Oder ?
 
Als bei mir das Versorgungsamt nachhakte, ob man nicht die GdB runter setzen könne, teilte die BG denen eine MdE mit, die noch strittig war. Der Gutachter hatte nämlich einen höheren Prozentsatz für die MdE angegeben, als die BG genehmigen wollte! Das jedoch störte das Versorgungsamt nicht! Sie setzten die GdB nach der noch nicht rechtskräftigen MdE fest. Einspruch! - Einspruch abgelehnt! Einspruch bei der BG - einspruch nach erneuter Begutachtung zugelassen. Versorgungsamt lehnt weiter ab! Also Klage......
Bin gespannt, was rauskommt.:confused:
 
Ja man muss nur Alkohol-und Drogenabhängig sein schon hat man 50%GdB,hier nachzulesen:http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
Aber ohne dieses super Forum hier hätten die Ämter und Behörden noch leichteres Spiel
Darum die Informationen nicht für sich behalten!Überall wo angebracht ist Mundpropaganda betreiben und Karten auslegen!
Und man muss auch mal laut werden und den Vorgesetzten des SB verlangenViele sind noch viel zu ruhig beobachte ich immer wieder!
Wir sind weder Simulanten noch Selbstverstümmler oder Rentenbetrüger!
So selbstbewusst sollten wir uns geben!
Grüße von vonacki!
 
Hilfe!
Irgendwie blicke ich das nicht!

Ist GdB und MdE nun gleich oder nicht?
...
Vom VDK habe ich heute erfahren, dass das Versorgungsamt die MDE anerkennt bzw. gleich bewertet!
...
Ich glaube, dass mir die MDE nicht wirklich weiterhilft, weil diese mit Sicherheit geringer ausfällt als normalerweise der GdB. - Oder ?
Hallo Lillyfix,
die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) ist nicht das Gleiche wie der GdB (Grad der Behinderung).
Wenn sich einer auf den anderen bezieht, dann liegt das daran, dass sich beide auf die gleichen medizinischen Beurteilungen beziehen. Deshalb kann eines der Ämter abwarten bis das jeweils andere "seine" Gutachten vorliegen hat.
Eine MdE und einen GdB in direkte Beziehung zueinander zu setzen ist völlig sinnfrei. Ein Rollstuhlfahrer kann einen GdB von 100 % haben und eine MdE von annähernd 0 % (MdE ist auch abhängig vom Arbeitsmarkt). Umgekehrt, kann eine starke psychische Beeinträchtigung (mit unter umständen stark sedierenden Medis) zu einer MdE von 100 % führen, aber zum einem GdB von annähernd 0 %.

Hilft die Erläuterung zur Erhellung?

Grüße
oohpss

PS.: Beim Unfallreporter (http://unfallreporter.com/) gibt es reichlich Infos zu GdB und MdE und Bemessung
 
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