Hallo liebe Forum-Mitglieder,
Aufgrund eines Vorschadens, der keiner ist, denn die Gesundheitstörungen waren auch schägigungsbedingt, im OEG-Verfahren 2005, wurde der GdS zur letzten Gewalttat bewertet und ist somit niedriger als er sein müsste, wenn alle Schädigungen mit begutachtet worden wären.
Ich habe jetzt Klage im OEG-Verfahren und Klage wegen dem GdB, da dieser für die PTBS höher sein müsste. Einen Antrag auf rückwirkende Feststellung habe ich auch gestellt.
Jetzt fehlt im Feststellungsbescheid des GdB aber eine Gesundheitsstörung.
Kann ich das bestehende Klageverfahren ruhen lassen und erst einmal einen Änderungsantrag stellen für die fehlende Gesundheitsstörung?
Muss ich aber dann wieder Widerspruch einlegen wegen des Einzel-GdB für die PTBS?
Wie kann sowas ablaufen?
Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
LG
beiself
Aufgrund eines Vorschadens, der keiner ist, denn die Gesundheitstörungen waren auch schägigungsbedingt, im OEG-Verfahren 2005, wurde der GdS zur letzten Gewalttat bewertet und ist somit niedriger als er sein müsste, wenn alle Schädigungen mit begutachtet worden wären.
Ich habe jetzt Klage im OEG-Verfahren und Klage wegen dem GdB, da dieser für die PTBS höher sein müsste. Einen Antrag auf rückwirkende Feststellung habe ich auch gestellt.
Jetzt fehlt im Feststellungsbescheid des GdB aber eine Gesundheitsstörung.
Kann ich das bestehende Klageverfahren ruhen lassen und erst einmal einen Änderungsantrag stellen für die fehlende Gesundheitsstörung?
Muss ich aber dann wieder Widerspruch einlegen wegen des Einzel-GdB für die PTBS?
Wie kann sowas ablaufen?
Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
LG
beiself