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GdB bei Verletzungen des kraniozervikalen Übergangs

odyssina

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2012
Beiträge
160
Hallo liebe Forenmitglieder,

da sich meine gesundheitliche Situation zunehmend verschlechtert, will ich einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen.

1. Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Anerkennung von Verletzungen des kraniozervikalen Übergangs und deren Folgebeschwerden gemacht? Welche Untersuchungen haltet Ihr diesbezüglich ggf. noch für sinnvoll? Haltet Ihr ein PET und/oder eine neuropsychologische Beurteilung für sinnvoll?

2. Welche der folgenden Diagnosen würdet Ihr anführen? Sollte jede der beteiligten Strukturen (Knochen, Bänder, Myelon, Hirnstamm, Muskulatur, Hirnleistung, Stoffwechselstörungen,...) einzeln aufgeführt werden?

- Instabilität atlantoaxial, Fehlstellung C1 zu C2
- Vernarbungen von Bändern und Denskapsel, Reizzustände im Gelenk
- div. degenerative Veränderungen in der HWS, Bandscheibenvorwölbungen
- funktionelle Myelonkontakte; Hinweis auf posttraumatische Läsion im Bereich der Ligamenta denticulata
- Atrophiezeichen der autochthonen Nackenmuskulatur
- div. Auffälligkeiten bei neurootologischer Untersuchung; cervicoenzephales Syndrom, Hirnstammbeteiligung, u.a. Auswirkungen auf die Augensteuerung

3. Haltet Ihr die Aufführung folgender Diagnosen/Verdachtsdiagnosen für sinnvoll:

- V.a. Initialphase eines Morbus Crohn
- Hypothyreose
- Störung der Mitochondrien, nitrosativer Stress
- Migräne

4. Zunehmend sind neben Schmerzen Schwindel, Benommenheit, Schwäche sowie einknickende Beine ein Problem. Dies beeinträchtigt meine Mobilität erheblich. Was kann ich tun, damit dies beim GdB entsprechend berücksichtigt wird?

Danke für Eure Unterstützung!

odyssina
 
Hallo Odysinna,

wenn du einen GdB beim Versorgungsamt wegen eines Eventuellen Schwerbehindertenausweises stellen möchtst.
Da hier bei alle Krankheiten und Behinderungen zählen.
Solltest du alles aufführen was du an Problemen hast, beschreib die auswirkungen und Funktionseinschränkungen, wie z.b. das ein Knicken deiner Beine.
Normale Arztbriefe reichen meist aus, da der Sachbearbeiter ggf. eh noch weiter Unterlagen beim Arzt anforndern wird.

Es muss nicht umbedingt eine Diagnose bestehen, die Auswirkungen der Funktionseinschränkungen sind bedeutent.

Hier kannst du dir einen Einblick holen
http://vmg.vsbinfo.de/

Grüße Michi
 
Hallo Michi,

danke für Deine schnelle Antwort und den Link. Nach dem, was Du schreibst, ist wohl ein Beiblatt zum Antragsformular mit einer Auflistung der Auswirkungen und Funktionseinschränkungen sinnvoll? Mit dem wenigen Platz auf dem Formular kommt man nämlich nicht weit.

Ich frage mich auch, warum auf dem Forumlar jeweils angegeben werden muss, ob die entsprechenden Überweisungen zu Fachärzten durch den Hausarzt erfolgten. In meinem Fall wurde ich oft von einem Facharzt direkt zur weiteren Abklärung an einen anderen Facharzt überwiesen.

Viele Grüße,

odyssina
 
Hallo Odyssina,

ja ein Extra Blatt ist bei Komplexen Gesundheitlichen-Problemen / Behinderungen eine gute Idee.
Im Antrag weist du einfach auf das ExtraBlatt hin.

Hier findest du für Jedes Bundesland die Anträge.
www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm

Grüße Michi
 
Hallo odyssina,

kurz und treffend;)

Diagnosen alleine sagen noch nichts über das Ausmaß der
Behinderung bzw. funktionellen Einschränkung aus.

Dito: V. a. (Verdacht) heißt so viel wie gar nichts:p

Du brauchst einen adäquaten Orthopäden-Neurologen ggf. Internisten

der dir die ganze Angelegenheit aufs Papier bringt:
(Auswirkungen und Funktionseinschränkungen)

Diagnose, Röntgen- CT- MRT, Anamnese, Befund, Beurteilung, Therapie
ect.

Berücksichtigt werden; Schmerzen, Instabilitäten, Nervenausfälle, Degeneration,....... Einschränkungen usw. im Sinne der:

http://de.wikipedia.org/wiki/Neutral-Null-Methode


Also....das Versorgungsamt braucht was treffendes von deinen Fachärzten auf der Hand
oder die vom VA schreiben sie dann selber an.
(das VA sollte herauslesen können wie-was-wo-weshalb-wodurch-wann)

Wenn du gleich was auf der Hand hast, ist dies m. E., die bessere und schnellere
Wahl.


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin!

Und was ich dir aus eigener Erfahrung rate, neben den Diagnosen eine Liste der "Einschränkungen", sprich wie macht sich das im Alltag bemerkbar.
Bei der Vergabe der GdB gibt es Spielräume für Erkrankungen. Je schwerer die Ausprägung umso höher ggf. die Gradzahl.

Und noch ein Rat aus eigener ERfahrung. Wenn du einen VdK in der NÄhe hast, mach den ANtrag ggf, über diesen. Zum einen kann man dir da beim Formulieren helfen und bei der Wertung der Einschränkungen. Zum anderen kann auch das bei Sachbearber positiven Einfluß nehmen.

Beispiel bei mir z. B. Verschlimmerungsantrag mit den gleichen Diagnosen etc. nur etwas anders formuliert und über VdK hat von GdB 30 zu GdB 50 geführt.
 
Hallo miteinander,

danke Euch allen für die guten Tipps. Ich denke, ich habe in der Zwischenzeit einige gute Ärzte gefunden, die entsprechendes Fachwissen haben und mich unterstützen - das ist viel wert und ich habe auch noch einige weitere Ansatzpunkte für die Objektivierung meiner Beschwerden. Nur ein guter Neurologe fehlt mir noch.

Bezüglich der Verdachtsdiagnose Morbus Crohn (die weder bestätigt, noch ausgeschlossen werden konnte) frage ich mich, ob ich die Diagnostik noch mal weiter vorantreiben sollte. Aktuell passiert da nämlich gar nichts mehr. Beschwerden sind natürlich nach wie vor da, aber recht konstant und dann lebt mal halt damit. Aber für den GdB könnte das ja noch relevant sein.

Würdet Ihr mir raten, mit dem Antrag zu warten, bis ich alle relevanten Befunde in der Hand habe (einiges steht noch aus), oder kann ich diese Befunde ohne größere Schwierigkeiten nachreichen?

Zur Stellungnahme der Ärzte: Sehe ich das richtig: Wenn das VA die Ärzte anschreibt, bekommen sie die Stellungnahme vergütet, wenn ich sie vorab danach frage, zahle ich (oder sie sind so nett und machen das quasi ehrenamtlich)?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Viele Grüße,

odyssina
 
Hallo Odyssina,

ich habe immer alle Unterlagen mit geschickt, dan geht es meist etwas schneller. Nur mein Hausarzt wurde noch mal wegen eines Merkzeichens befragt.
Ansonsten haben meine Ausführungen und die mit geschickten Arztbriefe gereicht.
Ein Spezielles Schreiben habe ich nicht gebraucht. Ob du das ggf. selbst bezahlen must weis ich nicht.

Du könntest es ja erst mal mit den Arztbriefen und der Problem schilderung versuchen und wenn du mit dem Ergebnis unzufrieden bist.
Dann Widerspruch ggf. mit Hilfe eines Anwalt´s oder wie oben von Buchfreundin erwähnt des VDK´s einreichen.

Das nach Reichen der Unterlagen könnte schwieriger sein. Jetzt schicken, oder Warten und dann Rückwirkend beantragen geht auch.

Grüße Michi
 
ja ein Extra Blatt ist bei Komplexen Gesundheitlichen-Problemen / Behinderungen eine gute Idee.
Im Antrag weist du einfach auf das ExtraBlatt hin.

Grüße Michi



Hallo Michi,
das ist eigentlich immer eine gute Idee sofern die eigene Krankheit oder Behinderung nicht direkt in einer GdB Liste mit entsprechendem Grad aufgeführt ist ;) :)

D.h. fehlt ein Unterschenkel kann man sich jede weitere Beschreibung sparen, ist das Dingen aber nur heftig lädiert, dann geht ohne ausführliche Erklärung Garnichts! :rolleyes:


VG DH
 
hallo DH,

selbst wenn er fehlt können ja Probleme vorhanden sein, welche extra auf geführt werden sollten.

Von daher reicht der Platz der bei den Anträgen vorhanden ist nicht aus.

Grüße Michi
 
Hallo odyssina,

dein:
Zur Stellungnahme der Ärzte: Sehe ich das richtig: Wenn das VA die Ärzte anschreibt, bekommen sie die Stellungnahme vergütet, wenn ich sie vorab danach frage, zahle ich (oder sie sind so nett und machen das quasi ehrenamtlich)?

Ja, so darfst du die Angelegenheit nicht sehen.. nein, du machst es auch ggf. zur Beschleunigung des Verfahrens. Die vom VA sind sowieso überlastet, wenig Geld, m. E. entsprechen bestimmt 90 % der Bescheide nicht den vollständigen Gegebenheiten.

Danach sind auch die Ärzte oft überlastet, oder haben keine Lust für die paar €€€vom VA was aus Papier zu bringen dito nicht im vollen Umfang, dass man deine Funktionsstörung vollständig herauslesen kann. (ggf. reichen auch Konsiliarberichte an den Hausarzt schon aus)

Nochmals....wichtig sind in erster Linie w. g. umfängliche "Facharztberichte" wo-wie-was-wann-weshalb aufgeführt ist. Natürlich kann man seinen eignen Senf bei der Beantragung aufführen, aber nach meinen Erfahrungen zählt das selbst dargelegte nicht viel. Auch was der Hausarzt von sich gibt ist i. d. R. zweitrangig. Zitat eines VA-Beratungsarzt "mit den
Gefälligkeitsattesten vom Hausarzt können sie mich jagen"


Info über den GdB:

http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/c/2012/C15-2012_Vom_Einzel_zum_Gesamt_GdB.pdf

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/ALLGEMEINE GRUNDSAETZE.html

http://www.sozialprozess.de/index.php?page=behinderung


Grüße

Siegfried21
 
Bilddokumentarischer-Nachweis der Fehlstellung des unteren Kopfgelenkes.

Hallo odyssina,

- Instabilität atlantoaxial, Fehlstellung C1 zu C2
Der bilddokumentarische Nachweis der Fehlstellung des C1/C2 ist die
CT-radiologische diagnostische Basis, auf der alles andere an
Schadensauswirkungen/Beschwerden begründet sind.
Je nach Grad der Fehlstellung sind auch (fast) immer die Alare-Bänder
(innere Kopfgelenksbänder) mit betroffen.

Alles andere haben bereits vorherige Beiträge geschrieben.

Gruß Ariel
 
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