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GdB bei Verletzungen des kraniozervikalen Übergangs

Hallo miteinander,

vielen Dank noch mal für Eure Antworten. Jetzt bin ich ein Stück weit schlauer und weiss zumindest, was die nächsten Schritte sind.

Die Frage, die sich mir noch stellt: Ein rückwirkender Antrag ist mit Begründung ja auch möglich. Da noch Untersuchungen ausstehen und es wohl sinnvoll ist, die Unterlagen möglichst komplett einzureichen, frage ich mich, was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgen sollte. Kann mir auch in dem Fall ein rückwirkender Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung helfen? Oder gilt dann: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben?

Danke schon mal und viele Grüße,

odyssina
 
Hallo odyssina,

event. findest du u. Antworten auf deine Frage;)


Besonderer Kündigungsschutz - ab wann?
Ein Arbeitnehmer, der sich auf den besonderen Kündigungsschutz beruft, muss spätestens drei Wochen vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber seinen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Quelle:
http://www.schwbv.de/urteile/123.html

http://www.aok-business.de/fachthem.../urteile-ansicht/poc/docid/3333880/zurueck/1/


W. Info:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2011/5_Sa_672_11urteil20110908.html

http://www.schwbv.de/kuendigung_tabelle.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/69.html


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

danke Dir, das hilft mir weiter. :)

Viele Grüße,

odyssina
 
Hallo Odyssina,

hast Du einen GdB beantragt und wie hoch ist der ausgefallen?
 
Hallo Rajo,

nein, bisher noch nicht. Zuerst haben mir aussagekräftige Befunde gefehlt (v.a. hinsichtlich der Auswirkungen, sprich Neurologie). Inzwischen läuft durch meine Grunderkrankung einiges an Diagnostik, und ich will abwarten, bis das abgeschlossen ist, da das ja alles für die Bewertung relevant ist. Ich dachte, ich mache das lieber gleich richtig, statt dann Verschlechterungsanträge zu stellen.

Viele Grüße,
odyssina
 
Hallo Odyssina,

schön zu lesen, das es bei Dir nun voran geht.
Ich weiß nicht, ob Du es mitbekommen hast. Bei meiner Frau wurde nun wie vermutet ein erheblicher Schaden des Kopfgelenkes mit Subluxation festgestellt.
So wie wir das schon an Hand der Röntgenbilder vermutet hatten.

Es wurde durch die BG eine weitere Behandlung auf BG Kosten untersagt. Man hätte ja schließlich schon festgestellt, das unfallbedingte Schäden nicht mehr vorliegen würden!

Ein Erhöhungsantrag auf GdB läuft aktuell bei ihr, wäre halt schön gewesen mal einen Anhaltspunkt zu bekommen.
 
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