Hallo miteinander,
vielen Dank noch mal für Eure Antworten. Jetzt bin ich ein Stück weit schlauer und weiss zumindest, was die nächsten Schritte sind.
Die Frage, die sich mir noch stellt: Ein rückwirkender Antrag ist mit Begründung ja auch möglich. Da noch Untersuchungen ausstehen und es wohl sinnvoll ist, die Unterlagen möglichst komplett einzureichen, frage ich mich, was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgen sollte. Kann mir auch in dem Fall ein rückwirkender Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung helfen? Oder gilt dann: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben?
Danke schon mal und viele Grüße,
odyssina
vielen Dank noch mal für Eure Antworten. Jetzt bin ich ein Stück weit schlauer und weiss zumindest, was die nächsten Schritte sind.
Die Frage, die sich mir noch stellt: Ein rückwirkender Antrag ist mit Begründung ja auch möglich. Da noch Untersuchungen ausstehen und es wohl sinnvoll ist, die Unterlagen möglichst komplett einzureichen, frage ich mich, was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgen sollte. Kann mir auch in dem Fall ein rückwirkender Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung helfen? Oder gilt dann: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben?
Danke schon mal und viele Grüße,
odyssina