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GdB bei Tinnitusleiden

roland1953

Nutzer
Registriert seit
26 Sep. 2006
Beiträge
29
Hallo zusammen,

vielleicht hat ja jemand das gleiche Problem mit dem Versorgungsamt in Sachen Einstufung Tinnitus.

Ich beschreibe mal meine Situation:

Seit meinem Sturz auf einer Treppe habe ich einen Tinnitus seit mehr als 3 Jahren. Der Tinnitus trat im Zusammenhang mit einer HWS-Distorsion direkt nach dem Sturz auf.

Nach einer Reha im Jahr 2005 und 2007 bescheinigt mir die Reha-Klinik "Am Stiftsberg" Bad Grönenbach einen Tinnitus aurium beidseits mit Schweregrad III-IV und Hyperakusis, sowie psycho-somatischen Beschwerden (muß Mirtazapin einnehmen = Antidepressiva).

Ein GdB von 50% wurde mir bereits seit 2004 anerkannt.

Nun habe ich versucht, aufgrund des Schweregrades Tinnitus III-IV diese zusätzlichen bisher noch nicht berücksichtigten Beschwerden beim Versorgungsamt geltend zu machen.

Ich erhielt bisher nur einen Einzel-GdB über 10% für Schwerhörigkeit beidseits mit Ohrgeräuschen anerkannt.

Mein Widerspruch blieb erfolglos und ich habe nun Klage beim Sozialgericht eingereicht.

Im Internet habe ich zahlreiche Informationen zu einer GdB Einstufung über Tinnitus mit psycho-somatischen Beschwerden erhalten. Nach diesen Infos müßte der Einzel-GdB bei Tinnitus Schweregrad III-IV mit psycho-somatischen Beschwerden bei 40 - 50% liegen.

Meine Frage wäre deshalb.

Wer hat für Tinnitus einen Einzel-GdB und in welcher Höhe vom Versorungsamt zuerkannt bekommen bzw. auch für Hyperakusis (Lärmempfindlichkeit für bestimmt Töne).
 
Hallo roland 1953,

das habe ich aus einer aktuellen GdB/MdE-Tabelle herauskopiert:

4. Anhaltspunkte bei Tinnituszum Inhaltsverzeichnis
Ohrgeräusche (Tinnitus) ...GdB

... ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen
0 - 10

... mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen
20

... mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen)
30 - 40

... mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten
mindestens 50



Bei 30 % GdB hast Du das Anrecht, bei der Arbeitsargentur/dem Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung (dann bist Du vom arbeitrechtlichen mit Menschen, die ein GdB von 50% und mehr haben, gleichgestellt) stellen.

Lieber Gruss,
Cateye
 
Hallo,

habe auf Tinnitus gleich bei ersten Antrag 30% bekommen.


Gruß
Gerd
 
Hallo!

Auch bei mir ist es ein Einzel-GdB von 30 auf Tinnitus. (Ursache war ein SHT).
 
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