• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

GDB bei Blasenentleerungsstörung

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo Forum,
ich habe einen Antrag auf Erhöhung meiner GDB gestellt wg. einer Blasenentleerungssörung.

Es handelt sich um eine neurogenen Blassenentleerungsstörung in Folge einer OP.
Ich habe häufige Harnwegsinfekte, es verbleibt erheblicher Restharn um die 300 ml und mehr
und muss mich deshalb selbstkatheterisieren.

Zudem habe ich leichte Inkontinenz.

Alles ist ärztlich dokumentiert
1. Neurogene Blasenentleerungsstörung mit Restharn
2. Selbst Kathetern
3. leichte Inkontinenz.
4. Harnwegsinfekte

Ich komme mit der GDB Tabelle nicht ganz klar. Wie sollte der Gdb für diese Sache liegen?
Das Versorgungsamt gab mir hierfür 20 % dies scheint mir zu wenig? Gutachten gibt es bisher keines aber einen urodynamischen Arztbericht
 
hallo espresso,

evtl. kann es daran liegen, dass es als "leichte" Inkontinenz nur diese GdB vergeben wird.

Meiner Meinung nach:
Jetzt solltest du prüfen, ob es für dich im Alltagsleben tatsächlich so leicht dich dies belastet
und wenn nein, dann dagegen vorgehen.

Evtl. versteht jeder unter "leicht" was anderes.

Lg. Rolandi
 
Hallo Espresso,

nach den Versorgungsmedizinischen Grundlagen, wenn du Regelmässig kathetern musst.
Gibt es einen GdB von 50.

-----------------------------------------------------------------------------------
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de
dann dort unter Harnorgane

12.2.2

Bei Entleerungsstörungen der Blase (auch durch Harnröhrenverengung) sind Begleiterscheinungen (z. B. Hautschäden, Harnwegsentzündungen) ggf. zusätzlich zu bewerten.

Entleerungsstörungen der Blase

leichten Grades (z. B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln)
10

stärkeren Grades (z. B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines Blasenschrittmachers, erhebliche Restharnbildung, schmerzhaftes Harnlassen)
20-40

mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapubischen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen
50
-----------------------------------------------------------------------------------
Steht in den den Arztbriefen denn die Notwendigkeit des Kathetriesierens drin?
(also 300 ml Restharn ist sehr viel)
Wenn nicht, lass es rein schreiben - und dann beim Widerspruch nachreichen.

Grüße Michi
 
Hallo Michi,

danke Dir, so hätte ich es auch gedacht.

Im Arztbrief steht Therapieempfehlung "selbst Katheterisieren".
Ich bekam die Katheter verordnet. So was macht man ja nicht wenn man nicht muss....

Genügt dies für das Versorgungsamt?

Vielen Dank für Deine Hilfe, bin da oft unsicher , war aber auch der Meinung das
es mind. einen GDB von 40 ergeben sollte. Die werden mich sicher wieder zu einem Gutachten
nötigen.
 
Hallo Espesso,

habe wohl auch durch eine OP (seit 2014) eine Blasenentleerungsstörung, und habe zweieinhalb Jahre mich gegen das Katheterisieren gesträubt, da aber alle Therapien den Restharn ( zwischen 250-600 ml) nicht besserten und ich nicht mehr konnte, auch diese Blasenreizungen u.s.w., habe ich vor einigen Monaten mit dem kathetern anfangen müssen ( 6 x Tag) und etwas später einen Antrag eines GdB gestellt. Gerade gestern bekam ich den Bescheid: GdB 30.
Nun bin ich am überlegen, ob ich Widerspruch einlege, denn laut Tabelle steht da 50.

Wie du, hab ich mir es auch nicht ausgesucht, sondern die Ärzte haben immer wegen der Nieren/Blase gedrängt und mir immer wieder klar gemacht, dass ich mich überwinden soll.

Ja, ich litt ohne kathetern, stark körperlich durch den Restharn und nervte extrem. Aber psychische Seite, ohne dieses Hilfsmittel geht es nicht mehr, ist für mich immer noch schwer, und unangenehm empfinde ich es noch heute!

Das habe ich auch alles im Antrag mit angegeben.

Nun grübelt man erstmal, wie weiter verfahren.

Hast du nun ein Widerspruch eingelegt?

Gruß Püppi8
 
Top