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GDB -Antrag auf Verschlechterung

Waldmensch

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Dez. 2016
Beiträge
21
Hallo,
bräuchte Euren Rat.
Durch einen Wegeunfall habe ich eine GDB von 30% erhalten. Nach Erhalt es GDB-Bescheides, war ich in psychologischer Behandlung, die nun abgeschlossen ist. Macht es Sinn, einen Verschlechterungsantrag zu stellen um eine höhere GDB zu bekommen?
 
Hallo Waldmensch,

willkommen hier im Forum.
Geht es dir denn schlechter?
Nur wegen der Behandlung kannst du keine Verschlechterung beantragen!
Können schon, bringt aber nichts!
 
Hallo Waldmensch,

um was geht es Dir?
GdB ist Schwerbehindertenrecht - mit 30 % kannst Du nur eine Gleichstellung beim Versorgungsamt beantragen
MdE ist Gesetzliche Unfallversicherung - zuständig für Deinen Wegeunfall.
Bekommst Du eine Verletztenrente?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

danke für Eure Antworten. Mir geht es nicht schlechter. Habe auch einen Antrag auf Gleichstellung beantragt, dieser wurde abgelehnt. Die MDE ist noch nicht entschieden, es steht noch ein weiters Gutachten aus.
 
Hallo,
dann würde ich die Feststellung der MdE abwarten. Hast Du gegen die Ablehnung der Gleichstellung Widerspruch eingelegt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Waldmensch, willkommen im Forum.

Zu VA / GdB:
Wie lange liegt es zurück, dass du den Antrag auf Gleichstellung gestellt hast? Bzw.: Wann kam der Bescheid zur Ablehnung der Gleichstellung?

Wenn das schon lange (über 12 Minate) zurückliegt, ist die Situation evtl anders als wenn der Ablehnungsbescheid "frisch" ist.

Warum denkst du, dass ein Antrag auf Verschlechterung (= höherer GdB) gerade jetzt Erfokg haben könnte?
Wenn ich dich richtig verstehe, ist nichts schlechter geworden.
Für einen Verschlechterungsantrag benötigst du mindestens neuere Arztberichte (i.d.R. nicht älter als 6 Monate), die eine Verschlechterung attestieren (oder aus den Berichten wird erkennbar, dass weitere od. gravierendere Funktionsstörungen vorliegen als beim letzten Hin+Her mit dem VA).

***

Zu BG / MdE:
Ich hab geschaut, was du über deine Situation schon geschrieben hast.
Hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=299140#post299140 schreibst du, dass im Sommer '16 über die BG ein Gutachten erstellt wurde und wolltest dieses anfordern.

- Hat das mit dem Anfordern geklappt, liegt dir das 1. Gutachten nun vor?

- Der 1. Gutachter scheint ein Zusatzgutachten (anderer Fachrichtung) angefordert zu haben, es stand eine weitere Begutachtung bei dir an.
Hast du inzw. die GA-Vorschläge der BG mit Vorschlagsrecht eines eigenen GA erhalten, ist die Begutachtung erfolgt?
=> Wie ist da der Stand?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

habe das Gutachten angefordert und eine Frist gesetzt, bin mal gespannt was sich tut. Der /die Sachbearbeiter/in meldet sich auf keine Mail,...die ich schicke.
Für die weitere Begutachtung habe ich drei Vorschläge von Gutachtern erhalten, wurde jedoch nicht auf mein Vorschlagsrecht hingewiesen. Soviel zum aktuellen Stand.
Und danke für Eure Antworten.
 
Wenn die Einladung zur Begutachtung nicht den Hinweis aufs eigene Vorschlagsrecht enthält,
dann ist sie m.W. nichtig.
Du musst keinen der vorgeschlagenen GA wählen, wenns um BG-Begutachtung geht!

Evtl. liest dies jemand, der das mit dem § untermauern kann und sagt, wie man da am besten handelt
(bei mir diesbezügl. etwas anderer Ablauf, Beamtenrecht, kein Wahlrecht des GA).

LG
 
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