Hallo Waldmensch, willkommen im Forum.
Zu VA / GdB:
Wie lange liegt es zurück, dass du den Antrag auf Gleichstellung gestellt hast? Bzw.: Wann kam der Bescheid zur Ablehnung der Gleichstellung?
Wenn das schon lange (über 12 Minate) zurückliegt, ist die Situation evtl anders als wenn der Ablehnungsbescheid "frisch" ist.
Warum denkst du, dass ein Antrag auf Verschlechterung (= höherer GdB) gerade jetzt Erfokg haben könnte?
Wenn ich dich richtig verstehe, ist nichts schlechter geworden.
Für einen Verschlechterungsantrag benötigst du mindestens neuere Arztberichte (i.d.R. nicht älter als 6 Monate), die eine Verschlechterung attestieren (oder aus den Berichten wird erkennbar, dass weitere od. gravierendere Funktionsstörungen vorliegen als beim letzten Hin+Her mit dem VA).
***
Zu BG / MdE:
Ich hab geschaut, was du über deine Situation schon geschrieben hast.
Hier
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=299140#post299140 schreibst du, dass im Sommer '16 über die BG ein Gutachten erstellt wurde und wolltest dieses anfordern.
- Hat das mit dem Anfordern geklappt, liegt dir das 1. Gutachten nun vor?
- Der 1. Gutachter scheint ein Zusatzgutachten (anderer Fachrichtung) angefordert zu haben, es stand eine weitere Begutachtung bei dir an.
Hast du inzw. die GA-Vorschläge der BG mit Vorschlagsrecht eines eigenen GA erhalten, ist die Begutachtung erfolgt?
=> Wie ist da der Stand?
Liebe Grüße HWS-Schaden