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Gdb Anerkennung, auch wenn Unfallereignis 10 Jahre zurück liegt?

AlexH

Nutzer
Registriert seit
8 Juli 2007
Beiträge
2
Hallo,
nun, diese Geschichte wird etwas länger...
...am 3.Juli 2007 feierte ich meinen 10. Geburtstag, d.h. ich hatte am 03.07.97 einen schweren Verkehrsunfall, ich war beifahrerin, fahrer tödlich verunglückt.., ich hatte SHT III. Grades, generalisiertes Hirnödem, 10 Tage künstliches Koma und daraus nachfolgender (latenter)beinbetonter Hemiparese rechts...
Nun, insgesamt 2 monatiger Krankenhausaufenthalt, danach 4 wöchige Reha, bei der die ärzte mich unter psychopharmaka stellen wollten, ein psychologe dort, der mir vor allen dingen das rauchen abgewöhnen wollte und sonst eine absolut minderwertige betreuung...(z.B. nur 2x die Woche KG, Bewegungsbad nur nach meiner Bitte an die Ärztin..etc.)konnte mich bis dahin mehr schlecht als recht auf den beinen halten, da mein rechtes bein eingeschränkt war und der rechte arm auch eher minderwertige funktionen aufgewiesen hat...
Habe trotz allem das Beste aus der Reha gemacht, mich während dessen für eine Reha Umschulungsmaßnahmei schlau gemacht, wollte Physiotherapeutin werden, weil im Gegensatz zur Reha, ich in meinem vorherigen Krankenhausaufenthalt einiges wieder gelernt habe, was meine motorischen Fähigkiten angeht und mich dermassen beeindruckt hatte, dieses in meinem zukünftigen Beruf wiedergeben zu können. Nun, die Reha vor Ort meine, dass ich noch nich so weit sei und wollte mich weiter mit Medikamenten versorgen...
Naja, habe die Reha dann mehr oder weniger nach 4 Wochen verlassen, weil ich für mich keinen sinn mehr darin gesehen habe. Danach habe ich fleissig Krankengymnastik gemacht, mich bei dem Arbeitsamt für eine Umschulungsmaßnahme beworben und es hat geklappt. Ich durfte Physiotherapeutin werden!
Immer noch hatte ich beinbetonte Einschränkungen, sprich, ich kann bis heute nicht alleine auf meinem rechten Bein stehen, geschweigen denn darauf hüpfen...wenn ich liege, mit ausgestrecktem bein, ist die muskelspannung derart vermindert, das es aus der hüfte heraus extrem in der aussenrotationsstellung steht..nun, das nur am rande...
irgendwie habe ich es geschafft, an einer physiotherapeutenschule angenommen zu werden und die umschulung wurde vom arbeitsamt auch bezahlt... konnte meine "behinderung" meistens verstecken und dann kam unser erstes zwischenexamen...prüfungen nach 6 monaten..wer darf bleiben, wer muss gehen...ich hab mich da soooo reingehangen und was war das ende vom lied? hörsturz mit an taubheit grenzender innenohrschwerhörigkeit links und einem netten tinnitus...
hab mir dabei weiter nix gedacht, gut kann ja auf dem anderen ohr noch hören...im laufe der jahre merkte ich aber, dass ich das unfallereignis von 97 noch nicht verkraftet habe und habe therapeutische hilfe in anspruch genommen, was allerdings nix nützte, weil die therapeutin nicht auf traumatische erlebnisse ausgerichtet war...
naja, so habe ich die jahre mehr oder weniger "gut" verbracht, meine behinderungen mehr oder weniger angenommen, habe ein recht gutes examen gemacht, eine anstellung direkt nach dem examen gefunden und dann kamen sie plötzlich...die panikattacken...mein neurologe hatte mir als notfallmedizin tavor verschrieben und da es nich besser wurde, sollte ich antidepressivum nehmen...habe es eine woche getan und die panikatacken wurden schlimmer... jetzt bin ich freiberuflich und selbständig tätig in meinem beruf als physiotherapeutin...habe immer noch mit meinen einschränkungen zu kämpfen...mittlerweile habe ich endlich, nach 10 Jahren! eine psychotherapeutin gefunden, mit der ich es vielleicht schaffen könnte...
trotzdem jetzt meine frage: hätte ich anspruch auf einen Gdb bei linksseitiger Innenohrschwerhörigkeit , mittlerweile! Taubheit mit Tinnitus, latenter Hemiparese rechts beinbetont und neuropsychologischen Störungen, sprich Panikattacken? Habe mich bis vor kurzem dagegen gewehrt, aber warum sollte ich es nicht versuchen, einen GdB zu bekommen...? Sehe darin keinerlei Vorteile, aber wer weiss... nur, kann ich das nach soo langer zeit noch tun, also beantragen, weil die behinderung in dem sinne besteht ja immer noch...
Sind 30% realistisch...also 50% glaube ich fast nicht, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren!
Vielen dank für´s zuhören und für eure hilfe,
schöne grüße, ALEX
 
Hallo Alex,

herzlich Willkommen hier im Forum. Es ist auf Grund Deiner Schreibweise sehr schwierig zu lesen, aber....;)
Weshalb brauchst Du Auskünfte zum GdB? Möchtest Du was beim Versorgungsamt erreichen? Hast Du bereits einen Antrag gestellt? Was wurde dazu gesagt?

Gruß von der Seenixe
 
hallo seenixe,

habe bisher noch keinen antrag beim versorgungsamt gestellt...bin noch etwas zögerlich....
hmmm...könnte es aussicht haben? bei latenter hemi rechts beinbetont , panikattacken, taubheit linkes ohr und tinnitius?
schöne grüße, alex
 
Hallo AlexH!

Ich habe deinen Beitrag gelesen und denke, dass ich dir ein paar Hinweise aus meinen Erfahrungen geben kann.

Ich bin schwerhörig und habe deswegen eine anerkannte Berufskrankheit.
Ich denke, dass du einen Antrag auf Anerkennung deiner Behinderungen schon ein halbes Jahr nach der Entstehung hättest stellen können oder müssen, denn die Einschränkungen müssen mindestens ein halbes Jahr vorhanden sein.

Wie hoch das Versorgungsamt deinen GdB einschätzt, ist dann wieder eine andere Frage.

Also erst einmal den Antrag stellen und alles eintragen. Bei welchen Ärzten und seit wann in Behandlung? Welche Rehabilitation? Welche Behinderungen man seit wann hat und anerkannt haben möchte.

Das Versorgungsamt ermittelt dann von Amts wegen und fordert Befundberichte von deinen Ärzten an. Man kann natürlich vorher auch mit seinen Ärzten sprechen, ob sie einen Befundbericht schreiben und man kann den gleich dem Antrag beifügen. Auch den Entlassungsbefund der Rehabilitation.

Es kommt bei den Schädigungen nicht auf die Schwere der Erkrankung oder Verletzung an, sondern auf die Auswirkungen im täglichen Leben.
Du meintest, du würdest wohl einen GdB von 30 aber keine 50 erreichen.
Wenn man erst 30 anerkannt bekommt, kann man ein halbes Jahr danach einen neuen Antrag auf Verschlimmerung stellen.

Bei der Schwerhörigkeit könnte, wenn nur das eine Ohr betroffen ist nur 15 eingeschätzt werden. Wenn aber das andere Ohr auch leicht geschädigt ist (min. 20 % Hörverlust), könnten es auch 30 werden. Bei dem Tinitus wären nur 0-10, aber mit psychischen Beeintächtigungen auch 20.

Ich denke es wäre günstiger, den Tinitus den Behinderungen der Ohren zuzurechnen und die Panikattacken gesondert als seelische Störungen bewerten zu lassen. Es kommt jeweils sehr auf die Beurteilung der Ärzte und wiederum auch auf den Amtsarzt an.

Deine Behinderungen mit dem rechten Bein und rechte Schulter vermag ich nicht einzuordnen, da ich mich darin nicht auskenne.

Bei der Ermittlung des Gesamt-GdB dürfen wiederum die einzelnen Werte nicht addiert werden. Es wird der höchste Wert voll gerechnet und von den anderen die Hälfte, wenn sie 20 oder mehr haben. Werte unter 20 werden nicht berücksichtigt und sollte man diese besser anderen Behinderungen als Verschlimmerung zuzählen.

Ich hoffe du hast alles verstanden, wie ich es meine.
Mehr wie Ablehnen kann das Amt nicht und du kannst ein halbes Jahr später einen Wiederholungsantrag stellen.
Wenn du eine Rente anerkannt bekommen hast, mußt du diese mit angeben. Die anerkannte MdE wird dir dann voll als GdB angerechnet.

Welche Vorteile hat man mit der Feststellung?
Von einem GdB zwischen 30 bis 50 kann man sich wegen dem Kündigungsschutz der schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.
Ansonsten gibt es Steuerermäßigungen.

Bei einem GdB ab 50 kann man noch Merkzeichen beantragen. Zum Beispiel Merkzeichen "G" bei einer Gehbehinderung . Außerdem gibt es dann 5 Tage zusätzlichen Schwerbehindertenurlaub und noch einiges mehr,
Wenn du noch weitere Fragen hast, mußt du diese in deinen weiteren Beiträgen hier stellen, denn du wirst dich ja sicher auch vorher schon an anderen Stellen belesen haben.

Mit freundlichem Gruß,Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
zunächst dank an johann für die ausführliche erläuterung
hallo alex,
mit gdb wegen hörverlust kenne ich mich nicht so aus,
doch habe ich wegen sht3 vor vielen jahren 70% erhalten - wurde mittlerweile verlängert.
meiner erkenntnis nach: für die lohnsteuer (freibetrag) und kündigung des arbeitsverhältnisses hat dies vorteile.
wie mir schon einige ärzte, aus ihrer erfahrung mitteilten, bekomme ich kein merkzeichen g, denn "da müsste schon ein bein fehlen.."
aber versuch "Dein glück", denn zumindest kommst Du günstiger in museen oder andere kulturelle veranstaltungen.
viel erfolg Dein yogi
 
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