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GdB 50 mit Merkzeichen G; iO?Was meint Ihr?

RobertG1

Neues Mitglied
Registriert seit
8 März 2012
Beiträge
18
Hallo Zusammen,

habe heute meinen Bescheid erhalten:
GdB 50 und Merkzeichen G rückwirkend ab Unfalltag bis nächstes Jahr.

Was meint Ihr, ist das bei meinen Verletzungen iO ? :confused:
Folgende Verletzungen hatte ich erlitten:
* beidseitige offene Tibia- und Fibulafraktur (Durchspießung)
* Tibiakopftrümmerfraktur links
* Tibiaschaft- und supra-/diacondyläre Femurfraktur rechts
* Kompartment Unterschenkel rechts
* und diverse Kleinigkeiten: laterale Claviculastückchenfraktur, Rippenserienfraktur (5 Rippen), 3 Finger und großer Zeh gebrochen.

Repariert wurde das alles in sieben OPen unter anderem unter Verwendung von 4 Platten und ca. 40 Schrauben. 8 Wochen KH, 6 Wochen Reha.
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24396#ixzz1zyDTyt8V

Letzten Monat kam schon die 1. Platte raus :). Alles bereits bestens verheilt.

Nächste Woche soll ich wegen meiner AU begutachtet werden. Aber das ist ein anderes Thema. Werde dann berichten.

Jetzt geht´s mir erstmal um die Frage ob der GdB der Höhe nach angemessen ist, oder ob ihr mir zum Widerspruch ratet. Wenn ich mein Gefühl sprechen lasse, sehe ich mich eher bei 70 als bei 50.

Ganz lieber Gruß an Alle,
Robert.
 
Hallo Robert,

ausschlaggebend für den GdB sind nicht die ursächlichen Verletzungen sondern die gesundheitlichen Schäden die zurückgeblieben sind.

Was blieb dir davon als Behinderung zurück? Wie z.B. Beinverkürzung, Versteifung, Schmerzen, wie du läufst ect. pp.!

Das wäre wichtig zu wissen um einen GdB lt. Anhaltspunkte vernünftig einzuschätzen.

Ob 70% für dich angemessen sind weiß ich nicht.
Da es in den letzen Jahren aber immer mehr Gang und Gebe beim VA ist 10% weniger zu geben, lohnt sich bestimmt ein Widerspruch.
Da dein Bescheid befristet ist solltest du auch etwas unternehmen, denn ich denke das das VA noch mit einer Besserung deinerseits rechnet und dann wird abgestuft und du landest unter der 50% Grenze.

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und schreiben das ich meine z.B. Beschränkungen, Behinderungen nicht ausreichend gewürdigt sehe und das Ganze vielleicht mit den Anhaltspunkten http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm untermauern. Aber dazu mußt du deinen Bescheid nochmal prüfen was alles aufgeführt wurde.

VG
Gitti
 
Hallo Gitti,
danke für die schnelle Antwort.
Habe mir den Bescheid nochmal richtig durchgelesen. Die haben da tatsächlich was vergessen: Missempfindungen und Bewegungseinschränkungen nach Claviculafraktur und PTBS als Unfallfolge wurden offenbar nicht berücksichtigt. Es ist nur die Rede von Unterschenkeln und Oberschenkel.

Dann werde ich mal einen Widerspruch formulieren.
Nochmnal Danke für die sehr hilfreiche Antwort und schönes Restwochenende.
Gruß,
Robert.
 
Hallo Robert,

schön, denn da hast du was greifbares und kannst schön Kontra geben. Formulier deinen Widerspruch gut überlegt.

Ich wünsch dir viel Erfolg.

VG
Gitti
 
Hallo Robert,

es ist so wie Gitti schreibt....ein Widerspruch beim VA bringt fast immer etwas.

Vielleicht hast Du noch andere "Baustellen" die nichts mit dem Unfall zu tun haben, lege Atteste oder Arztbriefe darüber zum Widerspruch.

Es kommt auch darauf an wie Deine PTBS Dich am Allgemeinleben behindert....denke darüber nach und formuliere es genau.

Bei dem GdB geht es nur um einen Nachteilausgleich.

Gruß
Kai-Uwin
 
GdB +10 nach Widerspruch

Hallo Zusammen,

habe nach dem Widerspruch +10 GdB erhalten. Jetzt also 60 und Merkzeichen "G". Gültig zunächst bis Mitte 2014. Damit bin ich zunächst mal nicht unzufrieden. Wenn es dann 2014 weitergeht, werde ich berichten.

Gruß,
Robert.
 
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