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GDB 50 Ausweis..

Eye

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
26 Feb. 2007
Beiträge
108
Hallo, ich habe eine Frage. ich habe nun den Ausweis mit GDB 50 erhalten. Nun weiß ich das alles nachzulesen ist im 9 Sozgesetzb. SGB IX. da ich den Ausweis aber aufgrund meiner starken Sehbehinderung bekam - kann ich es nur schwer lesen, da alles kleingedruckt ist.
Kann mir evtl. jemand liebenswürdigerweisse kurz und verständlich sagen was ich damit alles tun kann. in sachen Arbeitgeber habe ich den bescheid abgegeben. wg, sonderurlaub7Kündigungsrecht....steuer KFZ ist uninteressant. Aber gibt es noch was mit dem GDB 50 zuberücksichtigen. Ich bedanke mich für eu´re Hilfe. wer möchte auch als PN.
Grüße Eye:cool:
 
öpnv, Gez, ...

Hallo Eye,

Du kannst für den Fall, dass Dir neben dem GdB 50 v.H. ein sog. Merkzeichen "G" (erhebliche Einschränkung der Wegefähigkeit) beschieden wurde, auch den ÖPNV gratis nutzen und Dir steht im ÖPNV-Bus /-Bahn ein spez. Sitzplatz zu. des Weiteren ist zu prüfen, ob Dir u.U. nicht GEZ-Befreiung (Radio, TV, falls Du das nutzen kannst) sowie freie Eintritte zu öffentlichen Veranstaltungen, Parks und anderen Institutionen zusteht, um Deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Tipp: Es gibt hier im Forum weiter unten eine Rubrik, "Versorgungs-, Integrationsämter", da wirste auch noch fündig. Zu Deinen gewonnenen SchwB.-Rechten mit GdB-50-Ausweis (mit hoffentlich allen Annehmlichkeiten für Dich):

Herzlichen Glückwunsch !
Gibbus:cool:(immer noch 40 %
bei 41,9°)
 
Hallo,

ergänzend zu Gibbus kannst du z. B. auch beim Arbeitsweg den Hin- und Rückweg geltend machen. Bis 3000 km ohne Nachweis. ÖPNV kostet EUR 60,00 für Jahreskarte oder die Steuern für den PKW werden halbiert. Einen Steuerfreibetrag gibt es glaub ich auch noch.

Ich meine mich aber erinnern zu können das du kein Merkzeichen "G" hattest, oder?

Gruß Jens
 
Hallo und danke, ich habe kein Merkzeichen und fahre auch PKW.
Wie ich so mitbekomme werde ich wohl wenig nutzen können.....
Da ich selbst recht beweglich bin...
Für`s parken auf beh. plätzen brauche ich wohl auch ein merkz. ?
Nützt der GDB 50 mir etwas für die PUV.?
Danke Eye:rolleyes:

Ach ja wo erfahre ich genau ob ich mich für dei GEz. befreien lassen kann? dankeschön.Eye:)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Eye,

nein, eher nicht. Bisher habe ich noch nichts für verbesserte Tarife für Schwerbehinderte gehört. ;-)
Bei der Frage der GEZ solltest Du eigentlich keine Energie verschwenden, wenn Du nicht Hartz4 -Empfänger zusätzlich bist.
Die Hürden für die GEZ-Befreiung sind sehr hoch. Eigentlich erst mit einer GdB von 80 sollten dort berechtigte Hoffnungen bestehen und dann fehlen zusätzlich noch die entsprechenden Merkzeichen "RF".

Gruß von der Seenixe
 
Gdb

Ja danke werde wohl den Ausweis/Bescheid vorläufig mal abheften...bis irrrrrgendwann mal.
Gruß Eye:mad:
 
re. Antwort

Hallo Eye,..

habe in Kurzfassung das wichtigste für Dich zusammengefasst, wegen Deiner Sehbehinderung. Nicht richtig sehen können und wichtiges / unwichtiges trennen ist nicht einfach,.. kenne dies selbst und die Grenzen wenn man betroffen ist davon,.. daher lies bitte selbst.

Ausweisung schwer behinderter Menschen



Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Schwer erkrankte oder schwer behinderte Menschen können beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag nach dem Sozialgesetzbuch IX (§ 69 SGB IX) stellen. Sie erhalten dann einen Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt und gelten ab einem GdB von mindestens 50 als schwerbehindert im Sinne des SGB IX.
Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit oder gar den Wert eines Menschen aus, sondern bezieht sich auf die Auswirkungen einer Behinderung in allen Lebensbereichen.

Schwerbehinderten Menschen deren Behinderung anerkannt ist, stehen bestimmte Nachteilsausgleiche zu. Durch diese Nachteilsausgleiche soll etwas von den Nachteilen wett gemacht werden, die Sie in Beruf und Gesellschaft möglicherweise in Kauf nehmen müssen. Die wesentlichen Nachteilsausgleiche sind:
  • Besonderer Kündigungsschutz (besteht darin, dass das Integrationsamt (IA) einer Kündigung zustimmen muss. Das Integrationsamt kann bei allen Problemen mit dem Arbeitsplatz mit eingeschaltet werden),
  • Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen
  • Herabsetzung der Altersgrenze für das flexible Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung auf das vollendete 63. Lebensjahr* (ein vorzeitiger Bezug ab dem 60. Lebensjahr ist mit Abzügen möglich); weitere Voraussetzung sind 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Steuerfreibetrag (die Höhe ist abhängig vom GdB),
  • Förderung der Beschäftigung durch besondere Pflichten der Arbeitgeber (Ausgleichsabgabe, Gleichbehandlungsgrundsatz),
  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (finanzielle Hilfen an Arbeitgeber, Wiedereingliederungshilfe, Hilfsmittelfinanzierung etc., z.B. durch Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Integrationsamt).
* Vertrauensschutz genießt, wer bis zum 16.11.1950 geboren wurde und am 16.11.2000 schwer behindert, berufs- oder erwerbsunfähig war.
Bestehen weitergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, so werden vom Versorgungsamt sog. Merkzeichen (z.B. "G" für eine Gehbehinderung) in den Schwerbehindertenausweis aufgenommen. Abhängig von der Behinderung, können dann weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden (beim "G" z.B. die sog. Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln). Weitere Merkzeichen sind z.B.: "aG": Außergewöhnlich gehbehindert, "RF": Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, "H": Hilflos, "Bl": Blind.

Achtung bitte,...
Nach dem Heilungsbewährungszeitraum erfolgt die Zurückstufung des GdB´s. Treten neue Behinderungen auf oder verschlechtern sich bestehende Gesundheitsstörungen, so kann jederzeit ein Neufeststellungsantrag gestellt werden. Dann kann sich der GdB erhöhen, die Gültigkeit wird verlängert, und/oder Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Möglicherweise wird auch der Arbeitgeber entlastet. Falls dieser die Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, kann dieser bis zu 260 € monatlich an Ausgleichsabgabe einsparen.

Hoffe ich konnte Dir helfen, .. Dir gute Besserung,..;) In diesem Sinne sam
 
Huhu,
hab da auch noch ne Frage zu.
Ich hab nen Krüppelausweis mit 60% unbefristet gültig, und will so in 3 Monaten einen Verschlimmerungsantrag stellen. Ich hab aber auch gelesen , das manche im GDB heruntergestuft wurden, kann sowas auch bei unbefristet gültig passieren, heisst doch eigentlich " Es ist keine gesundheitliche Verbesserung möglich".
Man weiss ja nie wer mit wem so Golf spielt oder Gürckchen verstecken.
Felix
 
Zuletzt bearbeitet:
re. Antwort

Hallo Felix,..

wenn Du einen Antrag auf Verschlechterung stellst und im Bescheid wird keine Veränderung, sondern eine Besserung festgestellt, ja dann kann die GdB auch gemindert werden. Auch bei einem unbefristeten Behindertenausweiß wie in Deinem Fall.

In diesem Sinne, sam
 
Gdb

^danke sam, jetzt weiß ich mehr. werde mich damit noch näher beschäftigen.
danke Eye
 
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