re. Antwort
Hallo Eye,..
habe in Kurzfassung das wichtigste für Dich zusammengefasst, wegen Deiner Sehbehinderung. Nicht richtig sehen können und wichtiges / unwichtiges trennen ist nicht einfach,.. kenne dies selbst und die Grenzen wenn man betroffen ist davon,.. daher lies bitte selbst.
Ausweisung schwer behinderter Menschen
Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Schwer erkrankte oder schwer behinderte Menschen können beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag nach dem Sozialgesetzbuch IX
(§ 69 SGB IX) stellen. Sie erhalten dann einen Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt und gelten ab einem GdB von mindestens 50 als schwerbehindert im Sinne des SGB IX.
Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit oder gar den Wert eines Menschen aus, sondern bezieht sich auf die Auswirkungen einer Behinderung in allen Lebensbereichen.
Schwerbehinderten Menschen deren Behinderung anerkannt ist, stehen bestimmte Nachteilsausgleiche zu. Durch diese Nachteilsausgleiche soll etwas von den Nachteilen wett gemacht werden, die Sie in Beruf und Gesellschaft möglicherweise in Kauf nehmen müssen.
Die wesentlichen Nachteilsausgleiche sind:
- Besonderer Kündigungsschutz (besteht darin, dass das Integrationsamt (IA) einer Kündigung zustimmen muss. Das Integrationsamt kann bei allen Problemen mit dem Arbeitsplatz mit eingeschaltet werden),
- Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen
- Herabsetzung der Altersgrenze für das flexible Altersruhegeld der gesetzlichen Rentenversicherung auf das vollendete 63. Lebensjahr* (ein vorzeitiger Bezug ab dem 60. Lebensjahr ist mit Abzügen möglich); weitere Voraussetzung sind 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Steuerfreibetrag (die Höhe ist abhängig vom GdB),
- Förderung der Beschäftigung durch besondere Pflichten der Arbeitgeber (Ausgleichsabgabe, Gleichbehandlungsgrundsatz),
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (finanzielle Hilfen an Arbeitgeber, Wiedereingliederungshilfe, Hilfsmittelfinanzierung etc., z.B. durch Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Integrationsamt).
* Vertrauensschutz genießt, wer bis zum 16.11.1950 geboren wurde und am 16.11.2000 schwer behindert, berufs- oder erwerbsunfähig war.
Bestehen weitergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, so werden vom Versorgungsamt sog. Merkzeichen (z.B. "G" für eine Gehbehinderung) in den Schwerbehindertenausweis aufgenommen. Abhängig von der Behinderung, können dann weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden (beim "G" z.B. die sog. Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln). Weitere Merkzeichen sind z.B.: "aG": Außergewöhnlich gehbehindert, "RF": Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, "H": Hilflos, "Bl": Blind.
Achtung bitte,...
Nach dem Heilungsbewährungszeitraum erfolgt die Zurückstufung des GdB´s. Treten neue Behinderungen auf oder verschlechtern sich bestehende Gesundheitsstörungen, so kann jederzeit ein Neufeststellungsantrag gestellt werden. Dann kann sich der GdB erhöhen, die Gültigkeit wird verlängert, und/oder Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Möglicherweise wird auch der Arbeitgeber entlastet. Falls dieser die Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, kann dieser bis zu 260 € monatlich an Ausgleichsabgabe einsparen.
Hoffe ich konnte Dir helfen, .. Dir gute Besserung,..
In diesem Sinne sam