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GdB 30 %

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

ich habe mal vor mehreren Monaten beim Versorgungsamt einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt und heute einen rechtsfähigen Bescheid bekommen. Darin wird mir ein GdB von 30 % zugestanden. Von einem möglichen Einspruch abgesehen, wollte ich mal wissen, ob die 30 % sich überhaupt in irgendeiner Weise auswirken? Und wie sind die Chancen bei einem Einspruch?

Grüsse von
IngLag
 
Interessiert mich auch

Hallo,

es wäre schön, wenn das hier jemand beantworten kann. Ich habe 20% bekommen. Ob es eine Auswirkung auf meinen weiteren Verlauf in der Bemessung des SG und Schadenersatz hat, weis ich bis heute nicht.

Grüße
Stef
 
Hallo :)

Mein Wissensstand ist das erst ab GdB 50 % steuerliche Vergünstigung bekommt und man früher in Rente kann !

Und man kann sammeln (eine art Paypack für Behinderte ! )

zB Rückenprobleme 10 %

Jahre später nochmal 30 % auf Hüfte

und nochmal Jahre später 20 % aufs Auge...

somit hast Du eine gesamt GdB von 60 % und kannst steuerliche Freibeträge fordern.

Alles ohne Gewähr !

in diesem Sinne

Maik
 
Payback

Hallo Maik,
meine Frau ist vor Lachen fast vom Stuhl gefallen, sie meinte ich müsse mit dem Sammeln von Punkten auch mal dort anfangen.
Muß dazu sagen: ich liebe :D Payback-Punkte-sammeln und mach damit meine ganze Familie verrückt.

Liebe Grüße von Kai-Uwe
 
Gdb 50

Hallo habe zuerst einen GDB 40 bekommen v. Versorga. und nach zusendung medizinischer Unterlagen seitens der BG ans Versorgungsamt, hat selbiges mich sogar hochgesetzt auf GDB 50.
Somit bekam ich 5 tage mehr urlaub und habe sonderkünd. recht. Und kann zur hälfte ins schwimmbad und habe einen fensterplatz bei der airline umsonst reserviert bekommen. desweiteren bekommt man für die anschaffung eines PKw`s für berufl. einsatz dicke % te. Natürlich früher in Rente möglich und auch steuerlich etc.
LG. Eye:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kai-Uwe

Na dann hab ich mein Ziel erreicht
ab und zu auch mal lachen..

War heute mal wieder in der Uniklinik in Gießen.
Da ist mir das Lachen aber vergangen :(

MfG

Maik

Oberpunktesammler
 
Hab da was gehört !

Hallo habe zuerst einen GDB 40 bekommen v. Versorga. und nach zusendung medizinischer Unterlagen seitens der BG ans Versorgungsamt, hat selbiges mich sogar hochgesetzt auf GDB 50.
Somit bekam ich 5 tage mehr urlaub und habe sonderkünd. recht. Und kann zur hälfte ins schwimmbad und habe einen fensterplatz bei der airline umsonst reserviert bekommen. desweiteren bekommt man für die anschaffung eines PKw`s für berufl. einsatz dicke % te.
LG. Eye:)

Hab gehört das verschiedene Automobilhersteller einem wenn man über 50 % GdB hat Sonderrabatte gewähren:eek:

einfach mal den Händler /Hersteller fragen .

MfG

Automobillos

Maik
 
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich gegen den Bescheid mit den 30 % GdB Einspruch einlegen soll. Eine Entscheidungshilfe wäre für mich, wenn ich wüßte, ob und wenn, bei welchen Ärzten und Behörden (BG) das Versorgungsamt Auskünfte und welche Befunde eingeholt hat.

Ist das Versorgungsamt verpflichtet, mir diese Auskunft zu erteilen, bevor ich Einspruch einlege?

Grüsse von
IngLag
 
Hallo, ich hatte dem V - Amt alle Befunde , Berichte von KK Häusern und Kliniken zugesandt.
Darüber hinaus hat selbiges noch Befunde , Berichte von der BG angefordert und mich doch tatsächlich hochgestuft.
Gruß Eye
 
Hallo,

mir geht es vor allem darum zu sehen, welche Unterlagen das Versorgungsamt zur Entscheidungsfindung zur Verfügung hatte. Nachdem ich gestern und heute vormittag vergeblich versucht hatte, die Sachbearbeiterin telefonisch zu errichen, ist es mir eben gelungen. Sie war sehr nett und sagte, ich soll in einem Schreiben die beim Versorgungsamt zu meinem Antrag vorhandenen und verwendeten Unterlagen anfordern. Sie würde mir dann Kopien davon zusenden.

Da bin ich jetzt schon neugierig darauf!

Grüsse von
IngLag
 
Hallo InLag,

wegen anderer gesundheitlicher Probleme bin ich lange vor meinem Wegeunfall mit 20% eingestuft worden - habe dann gerichtlich eine Erhöhung auf 30% erstritten. Ich bin jedoch gleichgestellt und genieße einen höheren Freibetrag von 310 Euro/pro Jahr. Durch die Gleichstellung bin ich nur in besonderen Fällen kündbar, ab 30% muss das Integrationsamt bei Kündigung zustimmen.

Den Sudeck habe ich noch nicht angemeldet, werde aber einen Verschlechterungsantrag stellen.

Kannst Du damit etwas anfangen? Bei Verschlechterung auf alle Fälle kämpfen!

LG,
Cateye
 
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