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GdB über 50, macht das Sinn ?

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo,

Nach mehreren Gutachten hat nun der letzte Gutachter einen GdB von 50 festgestellt.
Dies für das Versorgungsamt.

Da, meiner Meinung nach, noch nicht alle Beschwerden berücksichtigt wurden, könnte es auch höher sein.
50 ist ja anscheinend eine ' magische Grenze '.

Die Frage ist nun, ob es Sinn macht einen höheren GdB anzustreben.

Welche Vorteile hätte es ?

z.B. EM-Rente oder vorzeitiger normaler Rente.


Gruss
 
Hallo Busch,

der Steuerfreibetrag ändert sich evtl., je nach Höhe, wenn GdB von 50 hochgestuft wird.

Wenn du den Bescheid über GdB 50 hast, kannst du vorsorglich Widerspruch einlegen und im gleichen Schreiben um Akteneinsicht bitten mit dem Hinweis, dass Widerspruchsbegründung erst nach Einsichtnahme und Kenntnisnahme der Akte möglich ist.

Du kannst dann sehen, welche Befunde (nicht) berücksichtigt wurden und den WS besser abwägen, ihn auch wieder zurücknehmen.

Wenn dein GdB befristet ist, s. Kasandras Frage, dann evtl. abwarten bis Ende der Frist.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Busch38,

50% ist schon mal eine Ansage!
Und ja, das ist die Magische Grenze!
Wir Unfallopfer denken meistens, dass alles Verletzungen zusammen gezählt werden müssen!
Dem ist nicht so!
Weil viele Verletzungen in ein anderes greifen, werden diese dann zusammen gezogen und bewertet!
Sollten die 50% befristet sein, würde ich auch abwarten!
 
Hallo,

den Bescheid habe ich noch nicht, die 50% hat ein vom SG Braunschweig beauftragter Gutachter festgestellt.

Soweit mir bekannt ist, soll der eigentlich versicherungsfreundlich sein ( Beratungsarzt gesetzliche Unfallversicherung ).

Ich gehe aber von diesen 50% aus.
Er hat diese ab 01.01.2014 festgestellt. ( nach über 5 Jahren Kampf ).

Wenn eine Erhöhung um 10 - 20 nicht viel bringt, möchte ich es darauf beruhen lassen.

Ich habe noch den Kampf mit der BG.


Mal sehen was diese dazu sagt, deren Beratungsärztin hat zwar einer BK zugestimmt aber nur 20% MdE vorgeschlagen.


Gruss
 
Hallo Busch,

wenn es eine Klage gegen das Versorgungsamt war, wird dir demnächst doch vermutlich ein (neuer) SchwB-Ausweis zugeschickt.
Ob du auch einen Bescheid erhältst, weiß ich nicht.
Weißt du das?

LG
 
Hallo Busch,

zunächst drängt sich mir eine Verständnis Frage auf. Also nach 5 Jahre Klageweg kommt ein Gutachter zu 50GdB und wenn ich Dich richtig verstehe wurde dies Dir seitens des SG mitgeteilt.

Demzufolge wurde noch kein Anerkenntnis bzw. Vorschlag seitens des Versorgungsamt getätigt, ob sie das Gutachten anerkennen werden, oder eben auch nicht.

Auch nicht hinsichtlich ob durch ein anderweitiges Gutachten, bezüglich eines anderen Fachgebiet, der GdB Wert sich erhöhen wird/ könnte.


Somit ist zunächst abzuwarten, ob das Versorgungsamt ein Anerkenntnis abgeben wird.

PS. MdE ist nicht gleich GdB, also unabhängig davon.
 
Hallo,

es ist das 3. Gutachten durch das SG in dieser Sache.
Die ersten beiden konnte ich abschmettern, habe hier im Forum ja auch darüber berichtet.

Auch wenn Beschwerden teilweise harmloser dargestellt wurden, war es zutreffend und auch gut begründet.

Das SG hat meinem Anwalt das Gutachten zugeschickt.

Nach dem Lesen der versorgungsmedizischen GdB Tabellen könnte mein GdB höher als 50% sein.

Hier möchte ich gern wissen, ob es sich lohnt weiter zu streiten oder nicht.


Wenn 50% anerkannt werden, bringt es dann viel mehr auf 60% oder mehr zu kommen?

Nicht festgestellt hat der Gutachter Merkzeichen G, hier werde ich nochmal nachhaken.


zu GdB vs. MdE:

Die Tabellen sind doch die gleichen.
Wenn auf die Krankheit, auf die sich der GdB bezieht, die gleiche ist, die die BK begründet, müssten doch die Werte identisch sein ?

Nach dem 3. Gutachten der BG hat die Beratungsärztin die Anerkennung der BK empfohlen.

Der Gutachter hat MdE von 30 festgestellt, die Beratungsärztin daraus 20 gemacht.

Das war aber vor meiner Versteifungs OP ( gesamte LWS ).
( Gutachten Versorgungsamt war danach)

Auch steht ein neurologisches Zusatzgutachten aus.
Neurologische Beschwerden sind in den MdE 30 nicht eingeflossen.


Was ich hier aber wissen möchte, ist ob es sich lohnt weiter zu kämpfen um einen höheren GdB als 50% zu bekommen.
Bringt es Vorteile ?

Es ist Alles zeitaufwendig und nervenaufreibend.



Gruss
 
Du brauchst nur im Internet suchen, da findest du alle Tabellen.
Hier kannst sehen ob sich der Nervenaufwand lohnt.

Oft ist es leider so, hat sich ein SB eines VA erst einmal an einen GdB "festgefressen" wirst du seine Meinung zu deinen Behinderungen nicht mehr ändern und ein Klage wird immer mit unfairen Mitteln (vom VA) geführt.
 
Hallo Busch,

wie bereits geschrieben, ändert sich mit GdB über 50 der Steuerfreibetrag*.
Evtl. ändert sich auch etwas für Kfz, das kannst du zB bei betanet[.]de nachlesen.

*Steuerfreibetrag bei
GdB 50 - 570 Euro
GdB 60 - 720 Euro
GdB 70 - 890 Euro
GdB 80 - 1.060 Euro etc.

Dass MdE und GdB gleich sind, stimmt so nicht, sie müssen auch nicht gleichgesetzt werden, denn:
- MdE bewertet Einschränkungen für das Erberbsleben, die auf BK oder Arbeitunfall beruhen.
- GdB bewertet Einschränkungen in allen Lebensbereichen, egal ob vom Unfall oder and. Ursache.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

HWS ,danke für die Info Betanet.

habe hier mal die Tabelle angehängt.

So richtig bringt mehr als 50% GdB anscheinend nichts.
€ 320/Jahr Freibetrag mehr bei 70% wirken sich bei den Meisten hier wohl kaum aus.

Somit wäre ich mit 50% zufrieden.

GdB / MdE beziehen sich auf unterschiedliche Lebensbereiche, das ist klar.
Die Tabelle ist aber dieselbe.

Wenn, wie bei mir, die Auswirkung der BK 2108 dieselbe ist, die den GdB begründet, kann sich doch hier keine Bewertung
MdE 20 und GdB 50 ergeben.

Es ist nichts Anderes in die GdB Bewertung eingeflossen, was auch bei der MdE bewertet wurde.
 

Anhänge

  • tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf
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