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Ganz viele

nessa

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
386
hi,

ich weiß nicht ob ich in der richtigen rubrik bin, aber lest selbst einmal.

ich mußte vor 4 1/2 jahren mein erstes gutachten machen lassen,das von der gegn. haftpflichtv. angeordnet wurde. als 4 monate vergangen waren und immer noch kein ga da war,fragte mein ra beim auftraggeber nach.da hieß es kein ga da. nach einem weiteren monat wieder nachgefragt,wieder negativ. dann schrieb der ga,er hätte ein unfall gehabt und das gutachten käme ganz bestimmt 2 monate später. 3 monate später immer noch kein gutachten da. wiedernachfrage,wieder negative antwort. das spiel ging dann noch weitere 6 monate so. jeden monat nachfrage,jeden monat negative rückmeldung. dann der vorschlag meines damaligen ra, gutachtenauftrag entziehen.
vor ca.2tagen habe ich den damaligen arzt angerufen und nachgefragt, ob er tatsächlich kein ga angefertigt hat.
der arzt sagte mir das das ga fertig sei und im archiv liegt. es sei niemals von dem auftraggeber angefordert worden.

das ist doch ein frechheit. mehr als 1 jahr wurde die ganze sache wissentlich und hinterhältig hinausgezögert und von den kosten garnichtmal zu redn. jeden brief den mein ra schrieb kostete mich geld und die gegn. bande hat ganz genau gewußt,das niemals ein gutachten ankommen würde.

was haltet ihr davon? kann ich da irgendetwas unternehmen?

glg
ness
 
viele fragezeichen

hi,

ich wollte nur wissen.ob das jemandem hier auch schon passiert ist und was der- oder diejenige sich verhalten hat.
es wäre super,wenn mir jamand etwas dazu sagen könnte.
ich finde das das verhalten der gegenseite doch schon kriminelle züge hat.

glg
nessa
 
Hallo nessa,
ich denke das wenn du das Thema mit einer aussagekräftigen Überschrift verstehen würdest (kann ich gern im Nachhinein erledigen) und die Lesbarkeit deines Beitrages verbessern würdest eventuell auch Antworten kommen würden.
Viele Grüße!


Micha
 
hallo micha,

das wäre lieb von dir, wenn du die überschrift verbessern würdest. ist halt manchmal so,das man gerne etwas schreiben würde,aber total auf dem schlauch steht wie man es ausdrücken soll. leider sind die medis da nicht gerade hilfreich....aber das kennen ja leider alle hier im forum....mitarbeiter von bg und versicherungen und sonstigen querulanten ausgeschlossen.
also lieber micha hab vielen vielen dank für deine hilfe...und ich schwöre, sobald mein gegner gezahlt hat, werde ich das forum mit einer montl. summe unterstützen.
nur im moment gehts garnicht, da auch noch mein partner krank geworden ist.

glg
nessa
 
Ganz wenig

... was mir dazu einfällt.

Du hast zwei Aussagen. Ich frage mich, welche richtig und welche falsch ist. Oder gibt es da noch andere harte Fakten?

Die Frage ist doch, weshalb das GA beim Dok in der Schublade liegen und auf eine Anforderung warten soll (! ?)
Wäre da nicht anzunehmen, dass das fertige GA an den Auftraggeber übersandt wird? Das würde ich jedenfalls für den normalen Gang halten. Das schaut mir ein wenig nach einem Spiel mit drei Unbekannten aus.


Gruss

Sekundant
 
hallo sekundand,

ich hatte auch angenommen, das das gutachten dem auftraggeber zugesandt wir sobald es fertig ist. der gutachter sagte mir allerdings,er hätte auf die aufforderung des auftraggebers gewartet, nachdem er selbst krank gewesen war.
ich frage mich,ob es da evtl. eine absprache zwischen arzt und auftraggeber gab und letztendlich der auftraggeber schlichtweg das ganze um mehr als 1 jahr hinausgezögert hat.

glg
nessa
 
Hallo,

Frage: Wer hat das Gutachten bezahlt? Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben?
Du hast Dich da auf die "Nudel" schieben lassen, was Dir aber nach fast 6 Jahren Mitgliedschaft hier nicht hätte passieren dürfen.
Wie kann es sein, dass Du den Anwalt für jedes Anschreiben bezahlts, wenn doch ein gegnerische Haftpflicht die Kosten tragen muß, oder?

Fragen über Fragen....

Gruß von der Seenixe
 
hi seenixe,

bezahlt und in auftrag gegeben hat das ga die gegnerische haftpflicht. ich habe aber nach fast 4 jahren den anwalt gewechselt. meine rechtschutzversicherung hat dann an meinen ex-anwalt beinahe 3000 euro bezahlt, d.h. jeden unnötigen schriftwechsel zwischen meinem anwalt - gegnerische haftpflicht, anwalt und mir, hat meine rechtschutzversicherung bezahlt.hätte die gegnerische haftpflicht mit offenen karten gespielt und gesagt,das sie das gutachten nicht mehr angefordert hatten, dann wäre dieser unnötige schriftwechsel und somit auch nicht so hohe kosten für meine rechtschutzvers. entstanden.
das ganze ist ja noch komplizierter als dieser kleine auszug zwischen der arbeit meines ex-anwaltes und mir.
liebe seenixe was meinst du auf ....die nudel schieben lassen?

glg
nessa
 
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