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GA von der PUV.

Eye

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
26 Feb. 2007
Beiträge
108
Hallo, ich brauche mal einen Rat wie ich weiter vorgehen soll, oder auch nicht.
Ich habe nach einem Jahr des Unfalls ein Ga vom Ga der PUV. bekommen Diese sagt aus 90% Inv. Grad. Die Puv. bestätigt erstmal 20% plus Vorschuß auf noch zu erwartende Invalidität. Die PUV. will mich in einem Jahr erneut begutachten lassen. Also bleiben noch 70 % übrig die sich wohl lt. PUV. bessern könnten, die anderen 20 % stehn ja fest.
Nun werden wohl weitere % te feststehen und kommen.Soll ich mich bei der PUV. "beschweren" und noch was aushandeln aud die noch wohl zu erwartenden % te ? oder es dabei belassen und abwarten was das abschluß GA sagt ?
Danke für eure Hilfe. Hoffentlich war es nicht zu kompliziert.
Eye:)
 
Hallo Eye,

da brauchst du dich nicht zu beschweren. Die können das ganze sogar im dritten Jahr noch mal machen. Müsste in deinen AUB stehen, schau mal nach.

Wart einfach ab was das Gutachten bringt und wie die PUV darauf reagiert bzw. handelt.

Gruß Jens
 
Hallo Eye,

Problem: Wenn der Invalidität reduziert wird, müßtest Du zurückzahlen. Insofern lieber warten, bis die Leistung endgültig fällig wird. Wobei der Unterschied zwischen 20 und 90 % Invalidität schon sehr groß ist. Wurde im Gutachten von solcher guten Besserung gesprochen? Ansonsten sehr vorsichtig beim nächsten Gutachten sein. Die PUV hat jetzt eine Größenordnung und wird mit allen möglichen Mitteln versuchen ihre Leistungen zu reduzieren. Ist eventuell eine Rentenleistung versichert? Dann sollten die Damen und Herren diese schon mal leisten. Normal wäre eine Regulierung bei ca. 50% bei diesem hohen Invaliditätsgrad.

Gruß von der Seenixe
 
Puv

Hallo seenixe, ja ich dachte auch so um die 50 % könnten sie ja leisten. eine rentenleistung habe ich nicht drin AUB 2002
So habe ich eine Summe incl. Vorschuß bekommen die jetzt 31% ausmachen.
Ich warte besser ab. So eine große Bessérung wird nicht eintreffen - das es die restlichen 70% tilgen würde.
Ich selbst rechne letztendlich mit einem Gesamtinv. zwischen 45% und 60%. Aber wer richtet sich schon nach mir.
LG. Eye
 
Zuletzt bearbeitet:
Halloo Eye,

damit liegst Du dann sicher auf der besseren Seite.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
ich brauche wieder mal Rat. Meine Begutachtung der PUV war Ende April und ich hab unverhofft jetzt schon Post bekommen.
Ich möchte gerne erst mal das Gutachten sehen. Ist die PUV verpflichtet mir das auszuhändigen?

Danke schon mal voraus
avarisa
 
Hallo avarisa,

ob verpflichtet oder nicht kann ich nicht sagen, ich weiss nur erfahrungsgemäß haben sie es mitgeschickt. Frage mal an ob du eine Kopie haben kannst.

Gruß mystic-v
 
Hallo avarisa,

die Versicherungen sind grundsätzlich verpflichtet Dir auf Deinen Antrag hin eine Kopie des Gutachtens auszuhändigen.

Warum das so ist liegt in den Bedingungen begründet, denn die Gesellschaften behalten sich bedingungsgemäß immer vor Gutachten erstellen zu lassen die über Art, Höhe und Zeitpunkt der Schädigungen und deren Zusammenhang mit dem versicherten Ereignis Auskunft geben sollen.
Über streitige Punkte kann man somit nur nach Einsicht Kenntnis erlangen.

So gilt das auch für die PUV.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde die Versicherung gleich am Dienstag kontaktieren.
Was ich bisher weiss ist, das ich ausgehend vom Beinwert 4/10 bekommen habe, meine grössten Probleme aber vom Sprunggelenk (oberes und unteres) ausgehen. Und da ich hier schon viel gelesen habe, scheint mir das Gutachten nicht korrekt zu sein.
Da fällt mir noch eine Frage ein. Meine PUV hat eine jährliche Anpassung, von welchem Jahr muss sie ausgehen, Unfalljahr oder den jetzigen Stand?

Viele Grüße
avarisa
 
Grüß Dich, Avarisa!

Vielleicht habe ich einen ganz tollen Tipp für Dich. Dazu musst Du bitte in's Versicherungskleingedruckte schauen. Und zwar:

Bei älteren Versicherungsbedingungen: § 7 Nr. I
Bei neueren Versicherungsbedingungen: 2.1.2.2.1

Da findest Du eine Liste, die sogenannte "Gliedertaxe". Da steht, welche Invalidität Du für Verlust oder volle Funktionsuntauglichkeit des Fusses bekommst. Und jetzt schau genau hin! Steht da:

"....des Fußes soundsoviel %" (dann: Pech gehabt)

oder

"....des Fußes im Fußgelenk soundsoviel Prozent"-?

das Wort "im" ist das wichtige. Wenn das bei Dir drinsteht, melde Dich bitte. Dann weiß ich wirklich was Tolles.

ISLÄNDER
 
Hi Isländer,

habe aufmerksam das Kleingedruckte gelesen, da steht: eines Fußes im Fußgelenk. Ist übrigens die AUB 88.

LG
avarisa
 
Grüß Dich, Avarisa!


Sehr schön! Also:

Der Schachzug funktioneirt so:

01
Der BGH findet, und das zu Deinen Gunsten, dass der Satz:

"Funktionsunfähigkeit des Fußes im Fussgelenk.....soundsoviel Prozent" zweideutig ist.

(a)
Es kann bedeuten:

"Fuß, vom Fußgelenk abwärts: soundsoviel Prozent". Dann betrachtet man: Was von dem ganzen Fuß funktioniert noch, was nicht? Und dann kommt man, wenn die beiden Sprungelenke praktisch steif sind, auf 4/10 dessen, was der ganze Fuß wert ist. Denn Zehen und MIttelfuß funktionieren ja noch.

Weil Du von 4/10 geschrieben hast, gehe ich davon aus: Oberes und unteres Sprunggelenk sind bei Dir faktisch steif.

(b)
Der BGH findet aber, dass man den Satz auch ganz anders lesen kann: Nämlich so:

Ist der Fuß, und zwar nur bezogen auf das Fußgelenk, nicht mehr funktionsfähig, so ist nur das Fußgelenk zu betrachen. Ist es steif, dann funktioniert es nicht mehr. Da es nach dieser Lesart nur darauf ankommt, ob die beiden Sprungelenke noch funktionieren, bekommst Du bei voller Versteifung nicht 4/10, sondern 10/10 der Invaldidität für einen Fuß.

(c)
Und welche Lesart gilt jetzt?
Nach § 305 c BGB gilt die Lesart, die für Dich die vorteilhafteste ist. Wer Zweideutiges in sein Kleingedrucktes reinschreibt, der bleibt darauf sitzen. Auch das machen die Gerichte durchgehend mit.

Und das Ganze nennt man: "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH.
Das hat der BGH immer wieder gesagt. Versicherer scheuen das wie der Teufel das Weihwasser. Die Gerichte folgen aber dieser gefestigten BGH-Rechtsprechung. Also befinden wir uns auf sicherem Terrain.

02
Das berücksichtigen Gutachter oft nicht, weil sie davon nichts wissen. Das kann man aber vor Gericht aushebeln. Die Erfolgsquote damit ist ausgesprochen gut damit! Ich kenne selbst zahlreiche Fälle, in denen das gelungen ist.


03
Die Folgen sind beachtlich. Ich phantasiere jetzt mal ein Besipiel zusammen, da ich Deine Kennzahlen nicht kenne. Doch solche Zahlen sind in Versicherungsverträgen durchaus häufig.

(a)
Versicherungssumme: 50.000,00 Euro.
Progression: Ab dem 26 %-Punkt zählte jedes Prozent Invalidität 4-fach.
Fußwert: 40 % Invalidität.

Nehmen wir mal freihändig an: Dein Vertrag sagt das auch so.

(a)
Dann hast Du in diesem Bespiel bis jetzt: 4/10 aus 40 % = 16 %. 16 % aus 50.000,00 Euro sind 8.000,00 Euro. Na ja.

(b)
Aber Dir steht zu: 10/10 aus 40 % = 40 %. Die ersten 25 % zählen einfach. Die letzten 15 % zählen 4-fach, also haben wir: 25 % + 4 x 15 % = 25 % + 60 % = 85 % der Versicherungssumme.
Das sind in diesem Besipielsfall: 42.500,00 Euro.

Das klingt doch schon besser. Oder?


04
Dem muss man also nachgehen. Ohne einen wirklich tüchtigen RA, der das Thema genau kennt, geht das nicht.

Für alle im Netz: Ich bin NICHT dieser RA! Aber ich kennen einen.

05
Den Namen des RA verrate ich Dir. Aber nicht im Forum. Bitte melde Dich um als "Sponsor", frage in der Zentrale an, wie das geht.

Wenn Du das gemacht hast, melde Dich.

Einem Sponsor kann nämlich eine Privatnachricht schicken und so die Karten aufdecken. Einem Mitglied, das noch keine 25 Beiträge geschrieben hat, kann man keine Privatnachricht schicken. Das ist der Grund, wieso Du Sponsor werden musst (oder: 25 Beiträge schreiben musst, das geht natürlich auch).

ISLÄNDER
 
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