Grüß Dich, Avarisa!
Sehr schön! Also:
Der Schachzug funktioneirt so:
01
Der BGH findet, und das zu Deinen Gunsten, dass der Satz:
"Funktionsunfähigkeit des Fußes im Fussgelenk.....soundsoviel Prozent" zweideutig ist.
(a)
Es kann bedeuten:
"Fuß, vom Fußgelenk abwärts: soundsoviel Prozent". Dann betrachtet man: Was von dem ganzen Fuß funktioniert noch, was nicht? Und dann kommt man, wenn die beiden Sprungelenke praktisch steif sind, auf 4/10 dessen, was der ganze Fuß wert ist. Denn Zehen und MIttelfuß funktionieren ja noch.
Weil Du von 4/10 geschrieben hast, gehe ich davon aus: Oberes und unteres Sprunggelenk sind bei Dir faktisch steif.
(b)
Der BGH findet aber, dass man den Satz auch ganz anders lesen kann: Nämlich so:
Ist der Fuß, und zwar nur bezogen auf das Fußgelenk, nicht mehr funktionsfähig, so ist nur das Fußgelenk zu betrachen. Ist es steif, dann funktioniert es nicht mehr. Da es nach dieser Lesart nur darauf ankommt, ob die beiden Sprungelenke noch funktionieren, bekommst Du bei voller Versteifung nicht 4/10, sondern 10/10 der Invaldidität für einen Fuß.
(c)
Und welche Lesart gilt jetzt?
Nach § 305 c BGB gilt die Lesart, die für Dich die vorteilhafteste ist. Wer Zweideutiges in sein Kleingedrucktes reinschreibt, der bleibt darauf sitzen. Auch das machen die Gerichte durchgehend mit.
Und das Ganze nennt man: "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH.
Das hat der BGH immer wieder gesagt. Versicherer scheuen das wie der Teufel das Weihwasser. Die Gerichte folgen aber dieser gefestigten BGH-Rechtsprechung. Also befinden wir uns auf sicherem Terrain.
02
Das berücksichtigen Gutachter oft nicht, weil sie davon nichts wissen. Das kann man aber vor Gericht aushebeln. Die Erfolgsquote damit ist ausgesprochen gut damit! Ich kenne selbst zahlreiche Fälle, in denen das gelungen ist.
03
Die Folgen sind beachtlich. Ich phantasiere jetzt mal ein Besipiel zusammen, da ich Deine Kennzahlen nicht kenne. Doch solche Zahlen sind in Versicherungsverträgen durchaus häufig.
(a)
Versicherungssumme: 50.000,00 Euro.
Progression: Ab dem 26 %-Punkt zählte jedes Prozent Invalidität 4-fach.
Fußwert: 40 % Invalidität.
Nehmen wir mal freihändig an: Dein Vertrag sagt das auch so.
(a)
Dann hast Du in diesem Bespiel bis jetzt: 4/10 aus 40 % = 16 %. 16 % aus 50.000,00 Euro sind 8.000,00 Euro. Na ja.
(b)
Aber Dir steht zu: 10/10 aus 40 % = 40 %. Die ersten 25 % zählen einfach. Die letzten 15 % zählen 4-fach, also haben wir: 25 % + 4 x 15 % = 25 % + 60 % = 85 % der Versicherungssumme.
Das sind in diesem Besipielsfall: 42.500,00 Euro.
Das klingt doch schon besser. Oder?
04
Dem muss man also nachgehen. Ohne einen wirklich tüchtigen RA, der das Thema genau kennt, geht das nicht.
Für alle im Netz: Ich bin NICHT dieser RA! Aber ich kennen einen.
05
Den Namen des RA verrate ich Dir. Aber nicht im Forum. Bitte melde Dich um als "Sponsor", frage in der Zentrale an, wie das geht.
Wenn Du das gemacht hast, melde Dich.
Einem Sponsor kann nämlich eine Privatnachricht schicken und so die Karten aufdecken. Einem Mitglied, das noch keine 25 Beiträge geschrieben hat, kann man keine Privatnachricht schicken. Das ist der Grund, wieso Du Sponsor werden musst (oder: 25 Beiträge schreiben musst, das geht natürlich auch).
ISLÄNDER