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G.

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,838
Ort
Berlin
GA = Gutachter (gebräuchliche Abkürzung für Gutachter)

GdB = Grad der Behinderung
Eine Behinderung ist in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) definiert als eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Behinderungen sind also nicht alterstentsprechende und andauernde Beeinträchtigungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit. Nach dem Schwerbehindertengesetz ist in Deutschland das Versorgungsamt für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig. Es prüft nach entsprechendem Antrag vorliegende Unterlagen und fordert ggf. weitere Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an. Im Bescheid wird dann bei Anerkennung der Behinderung ein Grad der Behinderung angegeben. Dieser variiert je nach Schwere zwischen 20 und 100 und ist in Zehnerwerten gestaffelt. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht addiert sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Zum Beispiel führt Erkrankung A zu 50, B zu 30. Insgesamt werden aber keine 80, sondern z.B. 60 festgestellt. Ab einem Grad von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Das Versorgungsamt stellt dann einen entsprechenden Ausweis aus. Erkrankungen, die in die Berechnung des GdB einfließen müssen für die MDE überhaupt nicht relevant sein.

GdB und GdS = Was ist der Unterschied?

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die "Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Darin wird der so genannte GdS, der Grad der Schädigungsfolgen, erläutert. Der Grad der Schädigungsfolgen hat die frühere MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit, abgelöst.
GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.
Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. Aus dem GdB und aus dem GdS ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen! GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.

Galea= dem Schädeldach aufsitzende Sehne
Ganglion= 1. Überbein, 2. von einer Bindegewebekapsel umgebender Nervenknoten
Ganglioneurom= Geschwulst aus Nervenfasern, Ganglienzellen, Bindegewebe und Fettzellen
Gängrän= Brand durch Minderdurchblutung
Gastritis= Magenschleimhautentzündung
Gastro...= Wortteil mit der Bedeutung "Magen"
Gastrocnemius= (= Musculus gastrocnemius) Wadenmuskel
Generalisiert= allgemein ausgebreitet, den ganzen Körper erfassend
Genese= Entstehung
Glabella= kleine Glatze zwischen den Augenbrauen
Glabellareflex= fehlt bei Beginn der Facialislähmung
Glans= (penis) Eichel (des Penis)
Glaukom= "Grüner Star", Anstieg des Augeninnendrucks
Glissonschlinge= Apparat zur Streckung der Halswirbelsäule
Gonarthritis= Kniegelenkentzündung
Granulation= Körnelung, bei Wundheilung auftretende weiche Gewebsneubildung
Granulom= Granulationsgeschwulst
Gravidität= Schwangerschaft

G = erhebliche Gehbehinderung im Behindertenausweiß

Das Merkzeichen G wird zuerkannt, wenn der Betroffenen übliche ( und notwendige Wegstrecken ) z.B. für die Erledigung der Einkäufe oder Bankgeschäfte nicht zu Fuß zurücklegen kann. Ein weiterer Anhaltspunkt ist es, wenn die Bewegungsfähigkeit als Fußgänger im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist. Wenn die Gehbehinderung ausschließlich durch altersübliche Gebrechen, wie z.B. als Folge der Arthritis eines Achtzigjährigen, besteht wird keine Behinderung angenommen.

GI = gehörlos

Das Merkzeichen erhält, wer gehörlos ist; nicht also Menschen, die durch eine Hörhilfe wieder eine normale Hörstärke erreichen.
 
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