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Gültigkeit der neuen Ladung zur mündl. Verhandlung

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

nach der ersten mündlichen Verhandlung habe ich einen Befangenheitsantrag gestellt.
Dieser ging bei Gericht am 17.07. ein
Am 17.07. erhielt ich die Ladung zur zweiten mündlichen Verhandlung.
Ist diese Ladung gültig? Der Richter kann ja solange über den Befangenheitsantrag nicht entschieden wurde, keine Entscheidungen treffen.

D. h. auch für einen neuen Anwalt keine Entscheidung über eine neue Beiordnung treffen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar.
LG beiself
 
hallo beiself,

Also meiner Meinung nach: Ist die Einladung gültig, solange diese durch das Gericht für nicht gültig erklärt wird.

Womöglich kann das Gericht argumentieren: überschnitten und deine Reaktion darauf abwarten.
Ist dein persönl. Erscheinen angeordnet oder kann es auch verhandelt werden ohne Dich?

Mein Vorschlag:
Ansonsten anrufen beim Gericht und um umgehende Akteneinsicht bitten.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ladung

Hallo beiself,

Du hast die Ladung bestimmt per Post bekommen. Wenn ja, wurde diese bereits einige Tage davor erlassen. Der Postweg vom Richter zur Geschäftsstelle, von dort zur Poststelle und von dort zur Post nimmt, je nach Gericht, einige wenige, manchmal auch mehrere Tage in Anspruch.

Somit konnte der Richter, dem Du am 17.07. den Befangenheitsantrag zugehen ließt noch keine neuen Beschluss fassen.

Du solltest, wie bereits von Rolandi erwähnt, in der Geschäftsstelle anrufen und dort unter Nennung des Geschäftszeichens anfragen, ob die Ladung noch Bestand hat. Notiere Dir dabei mit wem (Name) und wann genau (Datum, Urzeit) Du telefoniert hast.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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