• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Funtionsunfähigkeit im Fußgelenk

Roldix

Nutzer
Registriert seit
28 März 2007
Beiträge
10
Liebe Forumsnutzer,
meine Frage an Euch wäre die folgende:
In meinen allg. Versicherungsbedingungen in der PUV steht 40 % Invalidität bei vollkommenem Funktionsverlust im Fußgelenk. Nun meine Frage:
Müssen hierzu das obere und das untere Sprunggelenk vollkommen funktionsunfähig sein ?
Was ist wenn das OSG und das USG jeweils zur Hälfte funktionaunfähig sind bzw. wie hoch ist der Grad der Invalidität, wenn z.B. nur das USG vollkommen funktionsunfähig ist ?
Ich wäre sehr dankbar für eine fachkundige Antwort.
Roldix
 
Hallo Roldix,

Die von Dir gewünschte Aussage kann nur ein Arzt treffen. Dieser schätzt ja die Funktionsunfähigkeit ein und gerade wenn es um das Sprunggelenk geht, dann gehören eben oberes und unteres Sprunggelenk zusammen. Hast Du mal mit einem Arzt darüber gesprochen, wie er es bei Dir sieht?
Es hilft Dir sicher nicht, wenn hier jetzt z.Bsp. jemand sagt, ja, es reicht,wenn das OSG betroffen ist und dann der Arzt was ganz anderes sagt.
Bei einer PUV sind die Ärzte zum Teil zu einer großzügigeren Einschätzung bereit als bei der BG.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
mit einem Arzt habe ich darüber noch nicht gesprochen.
Ich kann aber selber feststellen, dass in meinem oberen Sprunggelenk und im unteren Sprunggelenk die Beweglichkeit um jeweils ein Drittel vermindert ist (gegenüber meinem gesunden rechten Sprunggelenk)
Ich bin z. Zt noch in Behandlung deswegen.
Gruß
Roldix
 
Hallo Roldix,

hatte nach einem Unfall das OSG zertrümmert. Danach erfolgte eine Sprunggelenksprothesenimplantation. Mit der Prothtes konnte ich den Fuß mit 0/0/20 im OSG bewegen. Das USG funktionierte noch zu 2/5 gegenüber dem gesunden. Das gab eine Invalidität von 4/10 vom Beinwert, sozusagen 28 %. Als sich die Prothese lockerte und entfernt werden musste wurde der Fuß versteift. Die Versicherung erkannte erst ab der Versteifung die Funktionsunfähigkeit an und regulierte mit 40 %.

In den Versicherungungsbedingungen müsstest du noch weiteres dazu finden. So z. B. bei mir:

"Bei Teilverlus oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach a angenommen."

An die 40 % ranzukommen ist recht schwierig. Schau mal unter

http://www.bundesgerichtshof.de /Entscheidungen/ Aktenzeichen: IV ZR 74/02.

Das kannst du auch auf den Fuß anwenden. Meiner Meinung nach ist dies aber nur über den Klageweg zu durchzusetzen.

Gruß Jens
 
Hallo, Jens,

danke für die Schilderung Deines Falles.
Bei mir ist neben der eingeschränkten Beweglichkeit noch ein Morbus Sudeck im linken Fuß dazugekommen.
Ist Dir oder einem anderen Forumsnutzer bekannt, ob ein Morbus Sudeck bei der Ermittlung des Grads der Invalidität zusätzlich zur bestehenden Bewegungseinschränkung berücksichtigt wird ?
Bei mir liegen erhebliche Schmerzen vor.
Vielen Dank für Eure Antworten.

Roldix
 
Hallo Roldix,

mir persönlich ist da nix bekannt. Such mal im Forum unter Morbus Sudeck, vielleicht wirst du fündig. Der Morbus war bei mir auch mal ansatzweise in Betracht gezogen worden, der Verdacht hat sich aber nicht bestätigt (jedenfalls redet kein Arzt mehr darüber mit mir). Wenn man mal vom Schmerz ausgeht, Morbus kann aber auch im Endstadium bis zur vollständigen Funktionsbeeinträchtigung im Gelenk führen, müßte dieser im Gutachten auch bewertet werden. Das Gutachten soll ja nicht nur den momentanen Stand, sondern auch die zu erwartenden Unfallfolgen berücksichtigen (spätestens beim abschließendem Gutachten).

Ich hatte mal im Internet ne Seite über Begutachtungsrichtlinien gefunden. Da standen Infos drin über die Bewertung von Schmerzen bei der Ermittlung des GdB. Wenn ich sie noch mal finde schick ich dir den Link.

Gruß Jens
 
Top