Liebe Forumsnutzer,
meine Frage an Euch wäre die folgende:
In meinen allg. Versicherungsbedingungen in der PUV steht 40 % Invalidität bei vollkommenem Funktionsverlust im Fußgelenk. Nun meine Frage:
Müssen hierzu das obere und das untere Sprunggelenk vollkommen funktionsunfähig sein ?
Was ist wenn das OSG und das USG jeweils zur Hälfte funktionaunfähig sind bzw. wie hoch ist der Grad der Invalidität, wenn z.B. nur das USG vollkommen funktionsunfähig ist ?
Ich wäre sehr dankbar für eine fachkundige Antwort.
Roldix
meine Frage an Euch wäre die folgende:
In meinen allg. Versicherungsbedingungen in der PUV steht 40 % Invalidität bei vollkommenem Funktionsverlust im Fußgelenk. Nun meine Frage:
Müssen hierzu das obere und das untere Sprunggelenk vollkommen funktionsunfähig sein ?
Was ist wenn das OSG und das USG jeweils zur Hälfte funktionaunfähig sind bzw. wie hoch ist der Grad der Invalidität, wenn z.B. nur das USG vollkommen funktionsunfähig ist ?
Ich wäre sehr dankbar für eine fachkundige Antwort.
Roldix