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Funktionsminderung

Stefan_L_01

Nutzer
Registriert seit
17 Dez. 2006
Beiträge
2
Hallo

Ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage, die ich nirgendwo passend unterbringen konnte:

Wie hoch ist in etwa die Funktionsminderung bei einem Kreuzbandfastdurchriss mit Knorpelschaden / Knochenstauchung einzuschätzen ? Ich habe noch Beschwerden bei längeren Belastungen, für die Zukunft könnte sich noch mehr auftun durch die Schwächung.
Meine Versicherung (privat) sagt 1/20 von 70%, ist das im Rahmen ?

Noch eine Frage zur Abfindungserklärung: Ist die Verzichtserklärung "..für Vergangenheit, Gegenwart und die Zukunft ohne Vorbehalt auch für etwaige, heute noch nicht übersehbare Folgen ..." normal? Was wenn sich durch die Schwächung der Bänder / Knorpelschaden später ein ernstes Knieproblem entwickelt?

Danke & Gruss
Stefan
 
Hallo Stefan,

herzlich Willkommen im Forum. Die Einschätzung Deiner privaten Unfallversicherung ist Unterkante, aber nahe an der Realität. Ist dies schon die Einschätzung zum Schluß der Frist zur Begutachtung? Oder kann vor Ablauf von 3 Jahren nochmals eine Begutachtung erfolgen?
Zur Abfindungserklärung ist es wie Du vermutest. Die Schäden für die Zukunft sind eigentlich sicher vorprogrammiert. Wenn im späteren Leben Probleme auftreten wirst Du keine erneuten Ansprüche stellen dürfen. In diesem Fall mußt Du die Abfindungserklärung mit diesem Inhalt ablehnen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Stefan,

Ich würde an deiner Stelle nicht die Abfindungserklärung unterzeichnen, du gibst damit auch alle späteren Ansprüche auf.
Wer kann schon in die Zukunft blicken?
Die Leistung ist wie die Seenixe schon geschrieben hat asolute Unterkante.
Zu enscheiden ist auch was bieten sie dir als Abfindung.
Die höhe und eventuell die Begründung läßt eventuell Rückschlüsse zu.
Es ist auch dein Vertrag mit zuberücksichtigen.

mfG
Günni
 
Hallo

Sie bieten mir Geld, was sonst?

Es ist für Euch und mich natürlich schwer nachzuvollziehen wie schwer der Schaden wirklich ist.

Die Frage ist halt jetzt, nimmt man unkompliziert jetzt einen kleinen Batzen, oder streitet man sich, oder wartet man noch 5-10 Jahre?

Vielleicht ein bisschen handeln versuchen, bzw. ich glaube ich rede auch nochmal mit meinen Ärzten.

Gruß
Stefan
 
Hallo Stefan,

Dann nimm die Summe mal 4 und lasse Dich dann auf Summe mal 3 runterhandeln, dann hast Du so etwas den richtigen Wert.

Gruß von der Seenixe

Wenn schon Pokern, dann aber richtig.
 
Hallo Stefan

Die Frage ist auch wie lange ist der Unfall her ? Normal wird das Abschlußgutachten nach 3 Jahren gemacht.
Wenn die Versicherung dir schon z.B. nach 1 Jahr was anbietet tun sie es bestimmt nicht ohne Grund.
Hast du eine Kopie vom Gutachten?
Dort stehen meist auch Prognosen, vielleicht eine Entscheidungshilfe.

mfG
Günni

@ Stefan


Ansonsten kann ich mich der Seenixe nur anschließen, wenn dann richtig Pokern, du wirst sehen da ist auf jeden Fall noch Spielraum nach oben.

mfG
Günni
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Günni,

entschuldige, dass ich Dich korrigiere. In de PUV gibt es kein Abschlussgutachten und normal wird das Abschlußgutachten nicht nach 3 Jahren gemacht.

Hier www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=1038 habe ich die wichtigsten Fristen zusammen gestellt:

Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
Spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten (15 Monate nach Unfall) ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein !

Sobald dem Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb von drei Monaten zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt.

Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder haben sich Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe geeinigt, so erbringt der Versicherer die Leistung innerhalb von zwei Wochen.

Normal erbringt der Versicherer die Leistung also spätestens nach 18 Monaten.

Nur wenn der Versicherer den Anspruch nicht anerkennt oder sich Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe nicht geeinigt haben, geht es weiter:

Versicherungsnehmer und Versicherer sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfalles, erneut ärztlich bemessen zu lassen.

Bitte beachten: Nicht nach drei Jahren, sondern längstens bis zu drei Jahren !

Gruß
Luise
 
@ Luise


Danke für die korrektur, du hast recht.


mfG
Günni
 
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