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Fußganger_Schuldfrage

Spontano

Neues Mitglied
Registriert seit
30 März 2007
Beiträge
10
Ort
Hermsdorf
Hallo Forum,

zu allererst ein großes Lob an die Forumsbetreiber.

Ich hatte am 15.01.2007 einen schweren Verkehrsunfall als Fußgänger. Auf dem Weg zur Arbeit wurde ich beim überqueren der Straße von einen PKW angefahren:mad:. Die Stelle befand sich 50 m vor einer Kreuzung. Eine Spur normale Breite, die zweite Spur ist breiter, so das zwei Fahrzeuge neben einander fahren können. Als ich 2/3 der Straße überquert hatte, bemerkte ich das Fahrzeug, Entfernung ca. 20 m. Wäre die Fahrerin jetzt weiter geradeaus gefahren, hätte der Unfall vermieden werden können.
So machte ich noch zwei oder drei Schritte dann wurde ich erfaßt 1 m vor dem rettenden rechten Borstein. Die Fahrerin wollte rechts abbiegen. Der PKW schleifte mich 12-14 m mit und dann wurde ich auch noch 3 m nach vorn geschleudert. Schaden am Auto; Front, Motorhaube, Windschutzscheibe zerschmettert. Ich hatte Glück im Unglück. Schnittwunde an Hand und Hinterkopf und eine schwere Unterschenkelfraktur. Der Unterschenkel wurde mehrfach gebrochen. Im Krankenhaus Not-OP. Anlegen eines Fixateure externe für zwei Wochen und aufschneiden des Unterschenkels, weil die Schwellung sehr stark war (Kompartmentsyndrom). Nach 4 Wochen und sechs OP's wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen. Die Polizei meldete sich zur Zeugenvernehmung erst nach 2 Monaten bei mir. Die gegnerische KFZ-Fahrsicherung macht bis jetzt noch keine Anstalten mir irgendetwas zu zahlen. Anwalt eingeschaltet.
Eine Zeugin hat sich gemeldet und sagt das die Scheiben des PKW nicht richtig frei waren. Die Polizei behauptet das Gegenteil. Kurios.

Hat jemand einen ähnlichen Unfall gehabt? Welche Teilschuld könnte mich noch trefen? Müßte die Versicherung nicht einen ersten Abschlag zahlen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Spontano,

ich versuche mal die Sache zu verstehen:

Du überquerst eine Straße.

Links von Dir, in 50 m Entfernung, ist eine Kreuzung.

Als Du die Straße zu 2/3 überquert hast, bemerkst Du in einer Entfernung von ca. 20 m das von rechts kommende Fahrzeug, das an der Kreuzung nach rechts abbiegen will.

Du machst noch schnell zwei, drei Schritte nach vorne und wirst 1 m vor dem rettenden Bordstein von dem Fahrzeug erfasst.


Nun könnte man Fragen zu der Kreuzung stellen: War dort ein Fußgängerüberweg den Du hättest benutzen können? War dort eine Ampelanlage, wenn ja, zeigte die, für Dich sichtbar, für das Fahrzeug grün oder rot?


Eine Zeugin hat sich gemeldet und sagt das die Scheiben des PKW nicht richtig frei waren. Die Polizei behauptet das Gegenteil. Kurios.

Im Januar können Autoscheiben – teilweise - beschlagen, zugefroren oder mit Schnee bedeckt sein. Soweit mag die Zeugenaussage zutreffend sein. Aber auch die polizeiliche Feststellung, die Scheiben wären frei gewesen, kann zutreffen. Die Polizei kann ja nur den Zustand der Scheibe beschreiben wie er bei ihrem Eintreffen war. Da zwischen dem Unfall und dem Eintreffen der Polizei einige Zeit verflossen sein dürfte, ist die Scheibe durch die Wärme im Fahrzeug frei geworden. Die Aussage der Polizei ist unbedeutend.


Die entscheidende Frage dürfte sein: Wieso siehst Du erst ein Fahrzeug in 20 m Entfernung, nachdem Du schon 2/3 der Straße überquert hast? Ist das vom Himmel gefallen?

Welche Teilschuld könnte mich noch treffen?

Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer wird Dir die volle Schuld geben wollen.

Müsste die Versicherung nicht einen ersten Abschlag zahlen?

Mit einer Zahlung kannst Du erst nach Klärung der Schuldfrage in 2 – 6 Jahren rechnen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

vielen Dank für Deine Antwort.

Die Darstellung ist vollkommen richtig.

In der Nähe der Kreuzung gab es keine Ampelanlage. Es führt ein Fußweg an diese Straße heran, der aber nicht als Fußgängerüberweg o. dergleichen über die Straße führt. Auf der anderen Seite führt der Fußweg weiter.

Der Fußweg führt nicht auf der kürzesten Verbindung über die Straße, sondern etwas schräg. Die Straße verläuft ca. 150m vor dem Übergang in einem Bogen. Auch war zu diesem Zeitpunkt Berufsverkehr. Ich versuche mir seit dem Unfall darzustellen, wie es es dazu kam. Ich bin mir sicher das ich vor betreten der Straße nach rechts und links geschaut habe. Vielleicht hat ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn den PKW verdeckt? Auf jeden Fall befand sich bei Betreten der Fahrbahn kein PKW in meinen Gefahrenbereich (Einschätzung). Bis zu der Stelle an der der Unfall geschah sind es schon ca . 6m. In der selben Zeit hat der PKW 80-100m zurückgelegt (Vermutung). Gerade im Berufsverkehr überquert man doch auch sehr breite Straßen in Etappen, und schaut beim überqueren der Straße noch mal.

Das sind schöne Aussichten jahrelang ein Prozess zu führen.
Zur Zeit muss ich mich eh noch gedulden und kann die Folgeschäden am Bein noch nicht abschätzen.

Beim stöbern durch das Forum habe ich auch das Urteil vom Dezember 2006 des OLG Nürnberg gelesen, wo die Verzögerungs- und Zermürbungstaktik einer Versicherung bestraft wurde. Vielleicht kann man den Versicherungen au Basis dieses Urteils etwas Druck machen.

Gerade bei einem Unfall merkt man deutlich, das man in einer kapitalistischen Gesellschaft lebt. Hier steht nicht das Wohl der Menschen im Vordergrund, sondern nur Eigentum und Kapital. Bei jeden Kaugummidieb reagiert die Polizei scheller, und in solchen Fällen besteht auch das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft. Wird ein Mensch bald zum Tode gefahren gibt es kein öffentliches Interesse.
 
@ Spontano

:cool: Hi,

ich hatte 2003 einen Wegeunfall als Fußgänger. Selbst hatte ich die Straße 105 und 200 m von Ampelanlagen entfernt gem. STVO gequert, und die Unfallfahrerin fuhr ungebremst mit Tempo > 50 innerorts in mich rein:eek: .

Sofern Du nur 50 m von einer Querungshilfe (z.B. Mittelinsel, Ampelanlage o.ä.) entfernt die Straße querst, wirst Du üblicherweise "froh" sein können, wenn die gegn. Haftpflicht überhaupt ihre Einstandspflicht sieht und allenfalls aus der Betriebshaftung zahlen wird. Zudem wirst Du von ihr allenfalls einen Vorschuss zu deren "beliebigen Verrechnung" erhalten. Bedenke, man wird Dir vorhalten: Du hast auf der Fahrbahn als Fußgänger nichts verloren. Dann wird man noch zu fragen haben: Wie warst Du gekleidet, etwa dunkel, gar schwarz ? Den Pkw-Fahrer wird man fragen, ob der Unfall aus seiner Sicht vermeidbar war, d. h. war das Tempo angepasst, konnte er Dich sehen, Bremsweg usw. GGf. wird es zu einem Sachverständigengutachten kommen. Hast Du den Unfallgegner angezeigt ? Oder wird per se gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt ?

100 Meter hat der Mindestabstand zur nächsten Ampel zu sein, wenn Du die Straße querst, das heißt dann aber nicht, dass ein Pkw für Dich bremsen muss, ggf. hast Du Dich sogar verkehrsgefährdend verhalten ! Ich will Dir keine Illusion rauben, aber mache Dich auf Dein überwiegendes Verschulden gefasst. Welche "UB"-Nummer trägst Du auf dem polizeilichen Unfallbogen ? Falls "UB01", dann kannste es knicken. Auch ich musste "lernen", dass es wenig hilft, zu moralisieren und die böse Welt "anzuklagen". Verkehrsrecht ist eine harte Nuss, und wir Fußgänger sind darin die kleinste "Nummer", glaub mir ! Entgegen Luises Jahresangabe (2-6 Jahre) muss ich allerdings berichtigen, dass dies falsch ist. Meinen Vorschuss erhielt ich zwei Monate nach Einschalten eines Rechtsanwalts, und der war vom Steuerrecht, also nicht einmal stark in Verkehrsrecht.

Obige sind alles Aspekte, die man dann kennenlernt, wenn man "polizeiliche Verwandte" hat.

Gute Besserung !
Gibbus:cool:grüßt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gibbus,

Danke für Deine Tips.

Ich glaube wir können uns die Hand reichen., Hast Du alles gut überstanden; Unfallleiden, Schmerzensgeld etc. Wie ging Dein Fall aus?

Die Überquerung der Straße an dieser Stelle, war die einzige Möglichkeit. Gerade zur Unfallzeit überquerten auch viele Schüler die Straße.

Die Polizei sagte mir jetzt, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall zurückweist (angeblich in 90% der Fälle), wird die Fahrerin auf jeden Fall ein Bussgeld erhalten.

Meine Anwältin hat Anzeige erstattet, ich finde es ist doch eine sehr harte Gangart, aber auf anderen Wege scheint man nichts zu erreichen.

Ich war dunkel gekleidet. Aber direkt hinter mir war eine Tankstelle. Der Unfall geschah 7:10 Uhr im Januar, und ich lag nach dem Crash vor der Tankstelleneinfahrt. Die Polizei sagte mir, das die Lichtverhältnisse gut waren (Straßenbeleuchtung, Tankstelle).

Die Fahrerin hatte noch ein 2 jähriges Kind mit an Bord, und dann kommt so ein Wildschwein wie ich durch die Windschutzscheibe geflogen. Tut mir auch irgendwie Leid.

Bis jetzt weis ich nur, dass das Aktenzeichen mit PH beginnt. Aber danke für den Hinweis. Habe mir gerade ein Buch über Schmerzensgeldbeträge 2007 über ebay zugelegt.

Beste Grüße Spontano
 
Es geht weiter

Stand nach 6 Monaten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwischenzeitlich gegen die Fahrerin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Vor zwei Tagen wurde ich zu diesen Gerichtsverfahren als Zeuge geladen. Die Fahrerin wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt mit 20 Tagessätzen Geldstrafe. Die Versicherung hat mir vor 2 Monaten 25 % angeboten.(Die Schreiben sind fast beleidigend).

Bin gespannt wie die Versicherung jetzt reagiert.
 
Hallo liebes Forum,

nachdem die PKW-Fahrerin verurteilt wurde, war meine Anwältin sehr fleißig. Sie hat eifrig eine Schadensaufstellung (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Telefonkosten etc.) angefertigt und an die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung geschickt. Sogar eine Frist wurde gesetzt in Verbindung mit einer Aufforderung einen Vorschuß zu zahlen. Dies geschah vor fast 5 Wochen.

Ratet einmal was bis jetzt passiert ist? Nichts

Wie es aussieht sind alle Mitarbeiter der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung (größte deutsche Direktversicher) in den Betriebsferien. :)

Oder die Schreiben landen alle in der Ablage P (Papierkorb).

Nach jetzigen Stand wird es auf ein zivilrechtliches Klageverfahren hinaus laufen. Habe bis jetzt noch keinen Cent gesehen. Der Unfall war vor 7 Monaten und ich brauche keine Gehhilfen mehr. Das bedeutet aber nicht das ich wieder laufen kann. Ich schleiche vielmehr in einer ausgefeilten schwankenden Bewegung um die Häuser. (Knieprobleme, Wadendruck infolge Weichteilschädigung - Kompartmentsyndrom)

Frage: Wird die Schuldfrage bei einen zivilrechtlichen Verfahren noch einmal neu aufgerollt? Wie lange kann dieser ganze Spaß dauern?

Mir ist es auch langsam Leid, durch meinen Unfall im weitere Leute zu beschäftigen. (Ärzte, Gutachter, Anwälte, Richter, Schreibhexen, Versicherungsheinis, Polizisten, Krankenwagenfahrer etc.) Ich komme mir vor, als hätte ich durch meinen Unfall ein Unternehmen gegründet, deren Chef ich nicht mehr bin.:)

Beste Grüße von Sponti
 
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