Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo hama,
es gibt den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung. Fahrlässig bedeutet, der Angeklagte hat einen Fehler gemacht, ihn aber im Vorfeld nicht gewollt. Hierbei stellt sich ebenfalls die Frage, hätte der Angeklagte den Unfall vermeiden können, sowohl zeitlich, als auch räumlich. Zeitlich bedeutet, er wäre mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch vor dem Unfallort zum Stehen gekommen. Räumlich bedeutet, er wäre bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erst am Unfallort angekommen, wenn der Unfallgegner diese bereits verlassen hätte.
Ein kurzes Verständnisbeispiel dazu.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Angeklagter fuhr nachweislich 80 km/h und kollidierte mit dem Unfallgegner. Wir nehmen an, es blieben dem Angeklagten 10 m, um den Unfall zu vermeiden. Jetzt wird ermittelt, ob der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (also 50 km/h) vermeidbar gewesen wäre. Ein Unfall läuft immer in drei Phasen ab:
- erste Phase: Erkennen der Gefahrensituation (1 s Zeit bei unverminderter Geschwindigkeit)
- zweite Phase: Abwehrreaktion (bremsen, ausweichen usw.) Verminderung der Geschwindigkeit möglichst bis Stillstand
- dritte Phase: Kollision mit Unfallgegner (mit Auslaufphase, falls noch Bewegungsenergie vorhanden)
Räumlich:
Bei einer Reaktionszeit von 1 s und einer Geschwindigkeit von 80 km/h legt das Fahrzeug 22,22 m zurück. Bei 50 km/h legt das Fahrzeug in derselben Zeit knapp 14 m zurück. Wenn nur 10 m zur Verfügung standen, wäre der Angeklagte trotzdem mit dem Unfallgegner kollidiert. Also räumlich nicht vermeidbar.
Zeitlich:
Hierbei muss man vom Unfallort die 22 m zurückgehen und diesen als Ausgangspunkt für die Betrachtung nehmen. Als Reaktionsweg benötigt der Angeklagte 14 m, verbleiben noch 8 m bis zum Kollisionspunkt. Bei einer Bremsverzögerung (Gefahrenbremsung, trockene Fahrbahn, Asphalt, guter Reifenzustand) von 7 m/s² benötigt der Angeklagte noch 14 m um zum Stehen zu kommen. Das bedeutet, es wäre auch bei 50 km/h zur Kollision gekommen und damit auch zeitlich nicht vermeidbar.
Herzliche Grüße vom RekoBär
es gibt den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung. Fahrlässig bedeutet, der Angeklagte hat einen Fehler gemacht, ihn aber im Vorfeld nicht gewollt. Hierbei stellt sich ebenfalls die Frage, hätte der Angeklagte den Unfall vermeiden können, sowohl zeitlich, als auch räumlich. Zeitlich bedeutet, er wäre mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch vor dem Unfallort zum Stehen gekommen. Räumlich bedeutet, er wäre bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erst am Unfallort angekommen, wenn der Unfallgegner diese bereits verlassen hätte.
Ein kurzes Verständnisbeispiel dazu.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Angeklagter fuhr nachweislich 80 km/h und kollidierte mit dem Unfallgegner. Wir nehmen an, es blieben dem Angeklagten 10 m, um den Unfall zu vermeiden. Jetzt wird ermittelt, ob der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (also 50 km/h) vermeidbar gewesen wäre. Ein Unfall läuft immer in drei Phasen ab:
- erste Phase: Erkennen der Gefahrensituation (1 s Zeit bei unverminderter Geschwindigkeit)
- zweite Phase: Abwehrreaktion (bremsen, ausweichen usw.) Verminderung der Geschwindigkeit möglichst bis Stillstand
- dritte Phase: Kollision mit Unfallgegner (mit Auslaufphase, falls noch Bewegungsenergie vorhanden)
Räumlich:
Bei einer Reaktionszeit von 1 s und einer Geschwindigkeit von 80 km/h legt das Fahrzeug 22,22 m zurück. Bei 50 km/h legt das Fahrzeug in derselben Zeit knapp 14 m zurück. Wenn nur 10 m zur Verfügung standen, wäre der Angeklagte trotzdem mit dem Unfallgegner kollidiert. Also räumlich nicht vermeidbar.
Zeitlich:
Hierbei muss man vom Unfallort die 22 m zurückgehen und diesen als Ausgangspunkt für die Betrachtung nehmen. Als Reaktionsweg benötigt der Angeklagte 14 m, verbleiben noch 8 m bis zum Kollisionspunkt. Bei einer Bremsverzögerung (Gefahrenbremsung, trockene Fahrbahn, Asphalt, guter Reifenzustand) von 7 m/s² benötigt der Angeklagte noch 14 m um zum Stehen zu kommen. Das bedeutet, es wäre auch bei 50 km/h zur Kollision gekommen und damit auch zeitlich nicht vermeidbar.
Herzliche Grüße vom RekoBär