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Fußgängerin angefahren, schwere Körperverletzung

Hallo Bobb

Dies verstehe ich nicht
Du solltest Deine Schwester auch fragen, ob sie eine Rechtschutzversicherung hat, denn es muß auch Deckungszusage von dort für die Mandatsvergabe an einen RA eingeholt werden
Warum muss die eigene RSV eine Deckungszusage geben, wenn die HP des Unfallverursachers die Anwaltskosten zahlen muss?

Erst einmal muss ein Anwalt gefunden werden. Der / Die kann die Kostenfragen beantworten (so wie du das auch schriebst).

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

wenn keine RS-Versicherung abgeschossen wurde und die gegnerische Haftpflichtversicherung die Unfallfolgen oder die zu erwartende Dauerbeeinträchtigung des UO bestreitet, dann muß das Unfallopfer für die Anwaltskosten und späteren Gerichtskosten und Gutachterkosten in Vorlage treten. Die HPV der Schädigerin hat sich doch bis dato wohl nicht zur Anerkennung der Schäden und zur Übernahme aller Kosten erklärt. Dies ist unabhängig von der Schuldfrage. Es geht hier vielmehr um das Bestreiten der Personenschäden bzw. auch der zu erwartenden Zukunftschäden.

Bei mir hat die HPV des Schädigers bzgl. meiner Personenschäden erst mal nach Einreichen der Klage "mit Nichtwissen alles bestritten". Auch im Vorwege der prozessualen Auseinandersetzung wurde nur ein Minischmerzensgeld "freiwillig" gezahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Das kann auch bei eindeutigen Verletzungen durch den Unfall passieren, weil die HPV sich um Entschädigungen drücken will und lieber einen jahrelangen Schadensersatzprozess in Kauf nimmt auch mit dem Ziel, das UO mürbe zu machen. Gerade bei zu erwartenden hohen Schadensersatzleistungen gehen HPVs heute lieber den langen Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung und das bis zum Schluß (Urteil).

Bei Nichtvorliegen einer RS-Versicherung muß eben dann das UO bzgl.. der Kosten für Anwalt, Verfahrenskosten usw. in Vorlage treten und die Kosten werden der Beklagten eben erst mit dem endgültigen Gerichtsentscheid (Quotelung) aufgebürdet.

MfG Bobb
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Bobb,
vielen Dank für die Tipps, z.B. mit der Strafanzeige, wozu ich noch eine Frage hätte: Welche Folgen für die Verursacherin des Unfalls hätte sie denn? Schließlich will man ja keinen Menschen zur Strecke bringen, weil er einen Moment unachtsam war, wenn das auch schwere Folgen hatte. Ich glaube, dass meine Schwester ausschließlich an der Begleichung der Kosten des Unfalls interessiert ist. Natürlich gibt es da erst einmal negative Gefühle gegen die Fahrerin, denn es ist fraglich, ob meine Schwester je wieder auf eigenen Beinen stehen und gehen kann oder im Pflegeheim landet. Sie war ein sehr aktiver Mensch, jetzt ist sie in einer totalen Depression. Ich habe mich von meinem Wohnort aus bemüht, für sie an ihrem Heimatort einen Anwalt zu finden, leider kam als Ergebnis immer: keine Kapazitäten frei. Gibt es vielleicht eine Behörde, die bei der Suche nach einem Anwalt helfen könnte? Eine Rechtschutzversicherung hat sie nicht, sie müsste also die Kosten erst einmal vorfinanzieren. Das wäre auch machbar. Der Anwalt sollte möglichst am Ort sein, aber das wird wohl ein echtes Problem. Ich habe meine Schwester auch eindringlich gebeten, sich auf keine Diskussion mit der Gegenseite einzulassen, vielen Dank für den Hinweis.
Auch von mir viele Grüße zurück, Hama
Ach ja, das noch: wahrscheinlich muss meine Schwester sich auf eine Art Vergleich einlassen , schon aufgrund ihres Alters, denn das Ende eines jahrelangen Rechtsstreita würde sie wahrscheinlich gar nicht mehr erleben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hama,

die Schuldfrage ist noch nicht abschließend geklärt, daher ist es wichtig Strafanzeige zu stellen, wenn der Unfallverursacher verurteilt wird hat deine Schwester etwas in der Hand.

Es geht hier nicht um Strafe, sondern darum, dass die Schuldfrage geklärt wird, auch wenn dieses in diesem Fall eindeutig erscheint. Dann kann die Versicherung nicht herausreden, Bobb hat dazu schon was geschrieben.

Wenn allerdings die Versicherung, ihre Zahlungspflicht zu 100 % schriftlich eingesteht, dann kann deine Schwester die Strafanzeige zurücknehmen.

Wenn die Versicherung zu 100 % ihre Zahlungspflicht eingesteht, dann braucht deine Schwester keine Kosten für den zwingend erforderlichen Rechtsanwalt bezahlen.

Der RA wird Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und weitere Ansprüche geltend machen.

Erst wenn die Versicherung Zahlungen verweigert, erst dann muss deine Schwester Klage erheben und auch erst ab diesem Zeitpunkt entstehen Kosten für deine Schwester.

Wenn die Versicherung nur 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen will und deine Schwester aber 20000 Euro verlangt, dann kann deine Schwester die Differenz einklagen, diese wird erst in ein paar Jahren zur Debatte stehen.

Erst mal ist wichtig, dass deine Schwester wieder „Gesund“ wird, da Zukunftschäden wahrscheinlich sind, auf keinen Fall bei der Versicherung irgendwas unterschreiben, am besten keinen Kontakt, alles über den RA laufen lassen.

Druck dir das aus.

MFG
 
Hallo Gsxr1983,

ein Strafverfahren dient nicht zur Klärung der zivilrechtlichen Haftungs- bzw. Schuldfrage. Ein Strafverfahren klärt lediglich, ob sich der Angeklagte im Sinne des Strafgesetztbuches schuldig gemacht hat. Das mußte ich mal der Aufklärung wegen hervor heben, damit es keine Mißverständnis gibt.

Natürlich ist es taktisch für den Zivilprozess von Vorteil, wenn der Unfallgegner im Strafprozess strafrechtlich verurteilt wurde. Trotzdem kann es zivilrechtlich zu einer Schuldteilung kommen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Gsxr1983 und Rekobär,
vielen Dank für eure Beiträge. Mir schwirrt der Kopf von all den Eventualitäten, die eintreten können. Aufgrund ihres Alters könnte es sein, dass meine Schwester gar nicht mehr ein Schmerzensgeld von der Versicherung erhält, denn die wird möglicherweise den ganzen Vorgang dann deswegen sehr in die Länge ziehen, um Schadensersatzzahlungen zu umgehen. Ein Anwaltsbüro ist inzwischen zwar eingeschaltet, aber erst einmal muss dort jemand Akteneinsicht nehmen. Ich hoffe nur, dass sie den Fall übernehmen werden. Nach nochmaligem Röntgen hat man auch einen Teilbruch an der Hüfte festgestellt. Die Klinik bemüht sich um einen schnellen Reha-Platz. Heißt sich im Sinne des Strafgesetzbuches schuldig machen so viel wie eine Sache oder hier also einen Unfall willentlich herbeizuführen? Das nehme ich eigentlich von keinem normalen Autofahrer an, so auch nicht von der Fahrerin. Wie sähe das aus, wenn die Schuld evt. 80% Gegner, 20% meine Schwester , festgestellt würde. Dann müsste doch die gegnerische Versicherung trotzdem prozentual zahlen?
@Gsxr1983 Ich habe mir alles ausgedruckt, damit auch meine Schwester es lesen kann. Aber die ist momentan gar nicht in der Lage; sie hat durch den Unfall schlimme schlaflose Nächte und tagsüber dazu tausend Ängste und kann sich gar nicht mit solchen Fragen auseinandersetzen..

Liebe Grüße und danke! Hama
 
Hallo Hama,

warum bewertest Du das Alter Deiner Schwester so negativ?

Gib doch bitte mal das Alter Deiner Schwester an. Wenn Du nicht explizit magst, mach sie einfach ein Jahr jünger oder älter.

Weil ich kann nicht verstehen, dass für Dich aus Deiner Sicht das Alter Deiner Schwester in Manko ist. Ich vermute auch, diese
Frage stellen sich mehrere hier.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo hama,

jetzt hoffen wir, dass Deine Schwester einen geeigneten Anwalt findet, der das Mandat übernimmt. Dieser Anwalt wird erst mal die Polizeiakte herbeiziehen und Befunde vom Krankenhaus usw. anfordern qua seiner Beauftragung durch Deine Schwester. Die Polizei hat evtl. schon die Vernehmung der Unfallverursacherin vorgenommen. Dieses Protokoll wird Deinem Anwalt auch zur Verfügung gestellt. Man darf gespannt sein, was die Schädigerin der Polizei erzählt hat.

Mein Unfallverursacher hatte bei seiner Vernehmung den Unfallhergang nicht konkret genug beschrieben. Das hatte aber bei mir keinen Einfluß auf die Schuldfrage.

Viele Grüße
Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kasandra,
nein, das Alter meiner Schwester sehe ich persönlich nicht negativ, zumal ich selbst ja fast im gleichen Alter bin, allmählich auf die 80 zugehe. Doch da die Versicherungen - wie ich aus den Beiträgen entnehmen kann - ja nicht gern zahlen und die Sache in die Länge ziehen, könnte es doch gut sein, dass meine Schwester möglicherweise das Ende eines eventuellen Prozesses gar nicht mehr erlebt, zumal ihre Verletzungen gravierend sind.
Liebe Grüße, Hama

Hallo Bobb,
danke für die freundlichen Worte. Meine Schwester hat jetzt Kontakt zu einem Anwalt, der erst einmal die Akte der Polizei einsehen muss. Wie es dann weiter geht, muss man abwarten. Erst mal stehen Reha-Maßnahmen an, damit sie vielleicht wieder so hergestellt ist, dass sie keinen Rollstuhl braucht und in ihre Wohnung zurück kann.
Liebe Grüße, Hama
 
Hallo hama,

ein allgemeiner Hinweis: Die Schmerzensgeldbemessung erfolgt nach verschiedenen, wenn auch nicht genau festgelegten Parametern und da spielt das Alter eines Menschen auch eine wichtige Rolle. Eine ältere Person hat gegenüber einem jungen Menschen bei gleichen Verletzungen und Unfallfolgen sicher in der Summe keinen so hohen Anspruch aufgrund der geringeren Lebenserwartung. Das heißt, dass das Schmerzensgeld sich eben bedeutsam auch nach dem Alter der verletzten Person richtet.

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Hama,

deine bedenken sind natürlich nicht grundlos, zumal man allgemein den eindruck gewinnen muss, dass versicherer auf eine solche "lösung" setzen.
das sollte dann auch klar gegenüber dem rechtsanwalt kommuniziert werden, damit er sich des problems bewusst wird. ein paar hilfreiche punkte findest du dazu zb auch unter

https://www.iww.de/ue/archiv/verzoe...-eine-troedelnde-versicherung-auf-trab-f19460
https://www.verkehrslexikon.de/ModuleB/Regulierungsdauer.php
https://www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen/checkliste-versicherung-zahlt-nicht/

um etwas vorbereitet zu sein und einwände des RA ("da kann man nix machen", "drängeln hilft nicht") begegnen.

und da es angesprochen wurde, auch noch ein ggf anders lautendes argument zu schmerzensgeld in dem zusammenhang, wobei der vorstehende hinweis nicht unberechtigt ist. aber hier ein anderes argument dazu unter

https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/schadenspositionen/schmerzensgeld/ in dem es heisst

Auch das Alter des Verletzten spielt eine Rolle. Junge Menschen können mehr Schmerzensgeld beanspruchen, da diese noch länger unter den Verletzungsfolgen zu leiden haben. Andererseits kann sich auch ein hohes Alter schmerzensgelderhöhend auswirken, weil sich gerade dann die Folgen einer Verletzung besonders schwerwiegend auswirken können.

dies könnte auch ein weiteres druckmittel sein, wenn in etwas fortgeschrittenem alter verzögert wird und der versicherer deutlich darauf abstellt.


gruss

Sekundant
 
Hallo hama,

es gibt den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung. Fahrlässig bedeutet, der Angeklagte hat einen Fehler gemacht, ihn aber im Vorfeld nicht gewollt. Hierbei stellt sich ebenfalls die Frage, hätte der Angeklagte den Unfall vermeiden können, sowohl zeitlich, als auch räumlich. Zeitlich bedeutet, er wäre mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erst nach Passieren des Unfallgegners am Unfallort angekommen. Räumlich bedeutet, er wäre bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Gefahrenabwehrmaßnahmen vor der Kollisionsstelle zum Stehen gekommen.

Ein kurzes Verständnisbeispiel dazu.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Angeklagter fuhr nachweislich 80 km/h und kollidierte mit dem Unfallgegner. Wir nehmen an, es blieben dem Angeklagten 10 m, um den Unfall zu vermeiden. Jetzt wird ermittelt, ob der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (also 50 km/h) vermeidbar gewesen wäre. Ein Unfall läuft immer in drei Phasen ab:
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Zeitlich:
 
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