Hallo alle Diskutanten miteinander,
leider verstehe ich wirklich nicht viel bzw. rein gar nichts von Recht und Gerichtsbarkeit. Und meine Schwester noch viel weniger. Darum ist es auf jeden Fall nötig, einen Rechtsanwalt zu haben und zwar einen, der Experte für Verkehrsrecht ist. Ich glaube nicht, dass meine Schwester irgendwelche Rachegelüste gegen die Unfallverursacherin hegt, aber sie wird keinesfalls ihr bisheriges sehr aktives Leben wieder voll aufnehmen können. Und das ist für sie wahrscheinlich schlimmer als die Schmerzen, die sie z.Zt. ertragen muss. Es wäre also nicht so wichtig, jetzt ein Strafverfahren anzustreben, wohl aber einen zivilrechtlichen Prozess, um zumindest materiell entschädigt zu werden. Ich glaube nicht, dass jemand in einer solchen Situation darauf verzichten würde, es sei denn, er trüge schon zu Lebzeiten einen Heiligenschein. Ich hoffe, dass ich jetzt keinen Unsinn schreibe: Es gibt lt. euren Erklärungen zwei Prozessarten in diesem Fall: Strafprozess, sofern meine Schwester diesen anstrebt, oder nur Zivilprozess zwecks Entschädigung. Richtig? Übrigens passierte der Unfall vor 5 Tagen. Die Polizei hat ihn aufgenommen, allerdings wohl nicht unbedingt gewusst, wie schwer die Verletzungen meiner Schwester sind, da sie erst mal nur über Schmerzen im Bein klagte. Aber die Rettungssanitäter haben dann wohl schon mehr erkannt und die Röntgen- und CT-Ergebnisse haben das bestätigt. Durch die Diskussion hier und die Tipps habe ich einiges dazugelernt, danke dafür. In der ganzen Sache kenne ich bisher nur die Aussage meiner Schwester. Bei der Polizei gibt es über den Fall ein Aktenzeichen und einen Sachbearbeiter. Inhalte zum Vorgang würden nur über einen Anwalt weitergegeben, was ich allerdings nicht ganz verstehe. Wie ist das, wenn jemand sich selbst verteidigen möchte, was hier natürlich nicht der Fall ist.
@seenixe, Nein, 2ooo Euro für ein überfahrenes und dadurch getötetes Kind: Nein, gerecht ist das nicht. So etwas kann man nicht mit Geld wiedergutmachen. Allerdings hat der Student hier eben auch nicht mit Absicht gehandelt, sondern aus Leichtfertigkeit. Hätte er gewusst, was sein Handeln für Konsequenzen hat, hätte er sich in den Stau eingefädelt. Ich glaube auch, dass im Fall meiner Schwester keine Absicht dahinter steckte. Die Fahrerin wurde von der Sonne geblendet.
Liebe Grüße an alle
Hama