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Fußgängerin angefahren, schwere Körperverletzung

Hallo Hama,
Frag deinen RA wegen der Anwaltskosten. Eigentlich kommen Kosten erst am Schluss, so dass deine Schwester nicht in Vorleistung gehen muss. Der RA rechnet gleich mit der Versicherung ab. War bei mir so.
VG
 
hama, vielleicht bringst du etwas struktur in die sache.

hast du denn schon mit der schwester abgeklärt, was bereits von ihr auf irgendwelchen wegen oder im bisherigen ablauf geklärt und erledigt ist? zum beispiel wird sie sagen können, ob sie schon angaben bei der polizei zum unfall gemacht und dabei strafantrag gestellt hat.
weiter auch zu möglichen kontakten des sozialdienstes vor ort mit ihr und von dort schon veranlasstes? wer hat evtl handlungsvollmacht für finanzielle, post- und rechtliche angelegenheiten? hier bedarf es entsprechender vollmachten!

themen wie reha, schmerzensgeld uä stehen jetzt nicht an erster stelle. das kommt noch früh genug.


gruss

Sekundant
 
Hallo,
ich habe immer ein kleines Problem, wenn ein Unfall passiert ist, wo es eventuell nachvollziehbar ist, dass er fahrlässig herbei geführt wurde und dann die Keule Strafgerichtsbarkeit rausgeholt wird.
Ich finde, wenn es Anhaltspunkte für Autorennen, Alkohol oder agressives Verhalten auch gegen die Person gibt - ja, dann mag der Staatsanwalt ermitteln und es auch gerichtlich verfolgt werden. Wenn es aber nachvollziehbar Fahrlässigkeit bzw. menschliches Versagen war bringt das Strafverfahren dem Unfallopfer sehr wenig, weil die Strafe in keinem Fall dem Leid des Unfallopfers entsprechen wird und auch keine Genugtuung bringt. Der Unfallverursacher - auch in diesem Fall muß mit dem angerichteten Schaden leben und das ist meist die viel härtere Strafe und hier sehe ich zumindest das Bemühen sich um das Unfallopfer, was sonst manchmal auch zu vermissen ist.
Ich schreibe dies hier, weil ich als Schöffe auch mit solchen Fällen schon zu tun hattte....

Für das Verhalten der Versicherung habe ich allerding auch keinerlei Verständnis und bin mir sicher, dass sie irgendwann sehr zu mauern anfängt.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, und hallo @seenixe

ich verstehe deinen standpunkt und im prinzip sehe ich es nicht anders. allerdings wäre es auch ein versäumnis seitens der verfolgungsbehörden, wenn a) nicht darauf hingewiesen wird und b) ein strafantrag unterbliebe aus nachsicht.
begründung ist relativ einfach: erstens sind vorgänge und schuldzuweisungen oft nicht sofort möglich, einen strafantrag kann ich auch wieder zurücknehmen, dagegen ist eine verspätung eben verspätung.
auch je nach fallgestaltung kann ein strafantrag auch im strafrechtlichen ermittlungsverfahren bei entsprechenden voraussetzungen dem staatsanwalt eine begründung öffentlichen interesses erleichtern (eigene/private erfahrung). dagegen wird auch ein strafantrag bei entsprechend "normalen" vorgängen keinerlei wirkung zeigen, wenn - wie es üblich ist - das verfahren eingestellt und nur die OWi verfolgt wird.

so gesehen halte ich persönlich den hinweis zumindest für legitim und angebracht. was der/die betroffene macht, ist eigene ermessensentscheidung (gründe wurden vom TE genannt, ohne sie wiederholen zu wollen, denn auch das verhalten nach einem ereignis kann berücksichtigung finden).
ich denke, das sollte zur aufklärung und erklärung erwähnt werden. es soll keineswegs einer eskalation dienen, nur denke ich auch, dass ich versuche möglichst vollständig zu sein zu sollen. in anderen fällen, in denen ich entsprechend entgleisungen sehe oder vermute, stimme ich zu in der zurückhaltung (denke auch, das bisher weitgehend so gehandhabt zu haben).


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Seenixe,

ich verstehe Deinen Beitrag, aber wenn hier in dem Fall (man weiß es nicht genau - z. B. eine bebährige Frau mit Kinderwunsch trifft), welche z. B.
nun mehr keine Kinder bekommen kann....?!?!

Wer ist nun mehr bestraft? Der Unfallverursacher oder die geschädigte Frau?

Und da ist z. B. auch zu bedenken, dass sich das UO - die Frau - körperlich und psychisch von den Unfallfolgen erholen muss und zum Ende noch von
den Behörden gesagt bekommt: Zu alt zur Adoption!!!

= 2x oder doppelt bzw, dreifach gelitten???

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
Bitte wegen der Strafanzeige nicht die Userin verwirren.
Dass soll der RA doch klären was Sinn ist. Der kennt dann auch die Akten.
Es wird immer eine Eizellfallentscheidung sein unter Berücksichtigung der Akten.
Meine Meinung.
VG
 
Hallo Makikopf,

da muss ich Dir leider widersprechen. Die Schwester von Hama kann neben der Staatsanwaltschaft als Nebenklägerin auftreten!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra
Dem Widerspreche ich auch nicht.
Aber die Entscheidung trifft die Schwester nach Beratung mit ihrem Anwalt. Alles andere verunsichert sie nur was in diese Richtung geht. Der kennt die Fakten - wir nicht.
D h. nicht das sie nicht von Jedem Tipps erhalten soll und darf.
Warten wir welche weiteren Infos folgen.
VG
 
Hallo,
mein Beitrag sollte kein Verwirrung stiften, aber zu bedenken geben, dass der Psyschische Schaden bei einer niedrigen Verurteilung größer sein kann, weil man meint ungerecht behandelt worden zu sein. Nur sehr wenigte begehen einen Unfall mit Absicht.
Hintergrund: Ein Student hat mit seinem PKW mit überhöhter Geschwindigkeit die Busspur benutzt um am Stau vorbei zu kommen und hat dabei ein Kind getötet. Strafe von 2000 Euro dafür.
Ist das Gerecht? Wird dies dem Sühnegedanken gerecht? Hilft dies den Eltern. die Ihr Kind verloren haben?


Gruß von der Seenixe
 
Hallo alle Diskutanten miteinander,
leider verstehe ich wirklich nicht viel bzw. rein gar nichts von Recht und Gerichtsbarkeit. Und meine Schwester noch viel weniger. Darum ist es auf jeden Fall nötig, einen Rechtsanwalt zu haben und zwar einen, der Experte für Verkehrsrecht ist. Ich glaube nicht, dass meine Schwester irgendwelche Rachegelüste gegen die Unfallverursacherin hegt, aber sie wird keinesfalls ihr bisheriges sehr aktives Leben wieder voll aufnehmen können. Und das ist für sie wahrscheinlich schlimmer als die Schmerzen, die sie z.Zt. ertragen muss. Es wäre also nicht so wichtig, jetzt ein Strafverfahren anzustreben, wohl aber einen zivilrechtlichen Prozess, um zumindest materiell entschädigt zu werden. Ich glaube nicht, dass jemand in einer solchen Situation darauf verzichten würde, es sei denn, er trüge schon zu Lebzeiten einen Heiligenschein. Ich hoffe, dass ich jetzt keinen Unsinn schreibe: Es gibt lt. euren Erklärungen zwei Prozessarten in diesem Fall: Strafprozess, sofern meine Schwester diesen anstrebt, oder nur Zivilprozess zwecks Entschädigung. Richtig? Übrigens passierte der Unfall vor 5 Tagen. Die Polizei hat ihn aufgenommen, allerdings wohl nicht unbedingt gewusst, wie schwer die Verletzungen meiner Schwester sind, da sie erst mal nur über Schmerzen im Bein klagte. Aber die Rettungssanitäter haben dann wohl schon mehr erkannt und die Röntgen- und CT-Ergebnisse haben das bestätigt. Durch die Diskussion hier und die Tipps habe ich einiges dazugelernt, danke dafür. In der ganzen Sache kenne ich bisher nur die Aussage meiner Schwester. Bei der Polizei gibt es über den Fall ein Aktenzeichen und einen Sachbearbeiter. Inhalte zum Vorgang würden nur über einen Anwalt weitergegeben, was ich allerdings nicht ganz verstehe. Wie ist das, wenn jemand sich selbst verteidigen möchte, was hier natürlich nicht der Fall ist.

@seenixe, Nein, 2ooo Euro für ein überfahrenes und dadurch getötetes Kind: Nein, gerecht ist das nicht. So etwas kann man nicht mit Geld wiedergutmachen. Allerdings hat der Student hier eben auch nicht mit Absicht gehandelt, sondern aus Leichtfertigkeit. Hätte er gewusst, was sein Handeln für Konsequenzen hat, hätte er sich in den Stau eingefädelt. Ich glaube auch, dass im Fall meiner Schwester keine Absicht dahinter steckte. Die Fahrerin wurde von der Sonne geblendet.
Liebe Grüße an alle
Hama
 
Hallo Hama,
Danke für Deinen letzten Beitrag.
Nein, Ihr müßt auch zivilrechtlich derzeit nicht an die Kampflinie. Ihr müßt gegenüber der Versicherung Stellung beziehen und eure Schäden beziffern. Vor Gericht müßt ihr frühestens, wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigert.
Da der Unfall an sich nicht streitig ist, benötigt Ihr auch keinen Verkehrsanwalt, sondern einen Versicherungsrechtler. Wie bekomme ich alle zustehenden Leistungen mit minimalsten Aufwand an Zeit und Kraft.
Und natürlich steht jetzt erste einmal die Genesung Deiner Schwester im Vordergrund und dies mit den bestmöglichen Ergebnissen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Hama,

bezüglich Klageeinreichung bei Gericht wegen der Personenschäden eines unverschuldeten Unfalles gibt es eine Frist von 3 Jahren, wobei dann Fristende hier in diesem Fall der 31.12.2022 wäre was den Zivilprozess angeht, also gerichtliche Geltendmachung von materiellen und immateriellen Schäden.

Für so einen Prozess ist schon alleine wegen der Höhe des Streitwertes dann das Landgericht zuständig, denn bei den schweren Verletzungen Deiner Schwester ist noch gar nicht abzusehen, wie die körperlichen Schäden ausheilen bzw. welche körperlichen Schäden bleiben und ob nicht auch psychische oder traumatische Folgestörungen hinzukommen.

Trotzdem ist es ratsam, schon jetzt vorprozessual einen Anwalt einzuschalten, um z.B. einen Schmerzensgeld-Vorschuß bei der gegnerischen Versicherung zu verlangen und um auch Schäden (auch künftige) "anzumelden" und eine juristisch korrekte Vorgehensweise z.B. i.S. Beweissicherung usw. zu gewährleisten.
Du solltest Deine Schwester auch fragen, ob sie eine Rechtschutzversicherung hat, denn es muß auch Deckungszusage von dort für die Mandatsvergabe an einen RA eingeholt werden bzw. kann das dann auch von der RA-Kanzlei aus gemacht werden. Wenn der Rechtsanwalt dann noch Erfahrungen hätte im Versicherungsrecht, wäre das ein weiterer Vorteil.

Dass Vertreter der HP-Versicherung der Unfallverursacherin im Krankenhaus bei Deiner Schwester auftauchen ist kein Akt der Nächstenliebe. Vielmehr sollte Deine Schwester solche Aktionen untersagen und sich auf keinerlei Diskussionen einlassen, denn sie ist nicht auskunftsverpflichtet über ihre Vorgehensweise. Hier ist die Versicherung als Gegner zu betrachten.

Was eine Strafanzeige angeht, muß Deine Schwester entscheiden, ob sie das will. Ich habe nach meinem Unfall auf eine solche verzichtet, weil mein Unfallverursacher mit Sicherheit nicht absichtlich auf mein KFZ aufgefahren war. Im übrigen hatte auch mein Schädiger bei einer späteren Vernehmung durch die Polizei angegeben, dass die Sonne ihn geblendet hätte. Sonne hin oder her. Mich hatte die Sonne bei gleicher Fahrzeugstellung nicht geblendet. Seine Behauptung hatte aber keine Auswirkung auf die generelle Schuldfrage. Diese war unbestritten.

Es ist richtig, dass die Einsichtnahme in die Polizeiakte über einen Anwalt beantragt werden muß. Mein Anwalt mußte sich als mein rechtlicher Vertreter bei der zuständigen Polizei anzeigen (per E-Mail) und dann konnte ich selbst hingehen und mir die gesamte Akte für ein paar Tage zum Kopieren gegen Unterschrift mit nach Hause nehmen. Und noch etwas: Hier geht es nicht um Verteidigung, denn Deine Schwester wird ja nicht angeklagt.

Viele Grüße Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
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