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Fußgängerin angefahren, schwere Körperverletzung

hama

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Okt. 2019
Beiträge
16
Guten Tag,ich hoffe sehr, auf Folgendes eine Antwort zu bekommen:
Meine Schwester überquerte eine Straße, nachdem sie sich überzeugt hatte, dass weder von rechts noch von links ein Auto kam. Sie hatte schon über die Hälfte der Straße überquert, als ein von rechts kommender PKW (SUV), der allerdings langsam fuhr (lt. Zeugenaussage), weil er aus einer Einfahrt kam, sie anfuhr. Sie fiel auf die Kühlerhaube, flog von dort ca. 2 Meter durch die Luft und fiel auf den Asphalt. Mit einem Rettungswagen wurde sie ins Krankenhaus gebracht. Dort stellte man einen dreifachen Bruch des Beckenrings fest, dazu einen angebrochenen Fußknöchel. Die Fahrerin entschuldigte den Unfall damit, dass sie von der Sonne geblendet und die Sonnenblende heruntergeklappt war. Dadurch konnte sie meine Schwester nicht sehen. Kann das als Schuldminderung angesehen werden und wird somit die Haftpflichtversicherung für die enormen und teuren Folgeschäden wie Krankenhaus und Reha möglicherweise nicht zahlen müssen? Die Fahrerin hat inzwischen Kontakt zu meiner Schwester im Krankenhaus aufgenommen, wohl um herauszufinden, was meine Schwester unternehmen wird. Sie kann erst einmal gar nichts unternehmen, da sie weder sitzen, gehen noch laufen kann und ans Bett gefesselt ist.
 
Hallo Hama,
wenn die Schuldlage geklärt ist ist auch die Haftung geklärt.
Ob Sehbehinderung, Blendung etc. interessiert nicht. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers muss zahlen - Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.
Dem Verursacher geht es darum ob du Strafanzeige wegen Körperverletzung stellst. Das wirkt sich für ihn auf den Strafrahmen aus.
Wenn du keinen keine Strafantrag stellst, kommt er günstiger im Strafmaß weg. Du hast deswegen nicht auf deine Ansprüche verzichtet.
Sollte dir auch dein zuständiger Ermittler bei der Polizei so erzählen
Die Haftpflichtversicherung muss zahlen.
Ich empfehle dir anwaltschaftlichen Rat zu holen. Wenn es um höhere Unfallkosten geht, versucht dich die gegn. Versicherung dich abzuspeisen. Gerade wegen der Folgekosten in der Zukunft.
VG
 
Hallo **************,
vielen Dank für die rasche Stellungnahme. Meine Schwester lebt 800 km von mir entfernt und hat an ihrem Wohnort niemanden, der sich um den Anwalt und die mögliche Post von der Polizei für sie kümmern könnte. Außerdem ist sie noch total im Schock und durch die schwere Verletzung ziemlich verzweifelt. Ich könnte ihr vielleicht insofern helfen, dass ich per Telefon einen Anwalt für sie finde, der sie in allen Belangen vertritt. Sie selbst ist mit allem vollständig überfordert und muss schon wegen des wahrscheinlich anstehenden Schriftverkehrs dringend einen Anwalt haben. Die Gegenpartei unternimmt per Telefon und sogar einem Besuch an ihrem Krankenbett immer wieder Anläufe, um herauszufinden, ob meine Schwester einen Prozess anstrebt. Meine Befürchtung ist, dass sie bedrängt wird, irgendwelche Zusagen zu machen oder eine Teilschuld anzuerkennen. Sie ist, was solche Sachverhalte betrifft, ganz unerfahren, hilflos und auch naiv. Ich muss sie beeinflussen, auf jeden Fall einen Strafantrag zu stellen. Es wird ja auch Anwälte geben, die an ihr Krankenbett kommen.
Nochmals danke
Hama
 
Hallo Hama,

mein Tipp an Dich ist, mal Urlaub nehmen und zu Deiner Schwester zu fahren und Dich vor Ort um sie zu kümmern.

Setze ebenfalls ein Schreiben auf im Namen Deiner Schwester, welches sie unterzeichnet, dass das KH darauf zu achten hat, dass keine Mitarbeiter
von Versicherungen zu Ihr auf das Zimmer kommen und in der Klinik mit Ihr Kontakt aufnehmen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
Das was Kasandra meint ist ein Kontaktverbot!
Ist vollkommen nötig und richtig!
Sorgen wegen Kosten für einen Rechtsanwalt sind unbegründet. Gehen zu Lasten des Verursachers, da die Schuldfrage anscheinend geklärt ist. Daher auch nur noch Kontakt über den RA!
VG
 
hallo hama,

Die Gegenpartei unternimmt per Telefon und sogar einem Besuch an ihrem Krankenbett immer wieder Anläufe, um herauszufinden, ob meine Schwester einen Prozess anstrebt.

das wird sich doch unterbinden lassen!
von der polizei wird sicher nicht viel post kommen und auch mit dem anwalt stellt sich die frage, wie du aus der ferne darauf zeitnah reagieren könntest (den vorschlag von @Kasandra mal ausgenommen).

was @Kasandra meint und was eine selbstverständlichkeit ist, ist die wahrung der privatsphäre. da genügt es, das hausrecht wahrzunehmen. ein kontaktverbot wäre etwas hoch gegriffen und muss mit entsprechend belegten vorkommnissen vom gericht angeordnet werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo hama,

wenn Deine Schwester bei diesem Unfall verletzt wurde, wird von Seiten der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung (nicht wegen schwerer Körperverletzung) ermittelt. Sollte von Deiner Schwester aus keine Strafanzeige gegen die Unfallgegnerin gestellt worden sein und es auch sonst kein schwerwiegendes öffentliches Interesse vorliegen (beispielsweise, wenn die Unfallgegnerin ein Rennen gefahren wäre und unter Drogen oder Alkohol gestanden hätte, oder sich der Unfall vor einer Schule ereignet hätte), wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren höchstwahrscheinlich einstellen. Das zur strafrechtlichen Seite.

Zur Zivilrechtlichen Seite (Schadenersatz, Schmerzensgeld) hast Du ja schon ein paar Tipps für Deine Schwester bekommen. Das Verhalten der gegnerischen Versicherung ist nicht schön, aber normal. Es wäre gut, wenn der Anwalt dort vor Ort wäre, allein schon, um Deine Schwester im Krankenhaus besuchen zu können. Ist aber nicht Bedingung. Im Zeitalter der digitalen Kommunikation kann er auch woanders seinen Kanzleisitz haben.

Ein Anwalt wäre auch insofern wichtig, weil dann die ganze Korrespondenz über den Anwalt ginge. Der Anwalt kann der gegnerischen Versicherung verbieten mit seiner Mandantin direkten Kontakt aufzunehmen. Also, besorge ihr einen Anwalt und gut.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Kassandra, hallo ************** und Rekkobär
danke für eure Vorschläge und Hinweise. Leider kann ich nicht selbst zu meiner Schwester fahren, weil ich einen schwer pflegebedürftigen Mann habe, der versorgt werden muss. Wir können nur miteinander telefonieren. Sonst hätte ich schon längst in der Bahn gesessen und versucht, etwas zu regeln. Ja, einen Anwalt braucht sie unbedingt und ich habe ihr auch einige aus dem Internet herausgesucht, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Der Anwalt müsste dann zu ihr ins Krankenhaus kommen. Über Google Earth habe ich mir die Unfallstelle angeschaut, bin allerdings nicht ganz sicher, ob meine Schwester, die ja unter Schock steht, den Hergang ganz präzise schildern konnte. Eine Sache ist mir nicht klar, meine Frage an Rekobär: Wie lange hat meine Schwester Zeit, eine Strafanzeige zu stellen, da sie ja z.Zt. unbeweglich im Bett liegt? Oder macht das dann der Anwalt? Sind das getrennte Verfahren, Strafrecht und Zivilrecht? Wenn die Haftpflicht der Gegenpartei zahlen muss, läuft das über Straf- oder Zivilrecht? Ich bin in Rechtsdingen völlig unerfahren, habe nie mit einem Gericht zu tun gehabt. Wäre nett, wenn ich da etwas aufgeklärt würde. Vielen Dank nochmals.
 
hallo hama,

erst einmal wäre es hilfreich und in dem fall einfacher, wenn ein anwalt (RA) vor ort - zumindest im einzugsbereich - gefunden würde, wenn die schwester derart immobil ist.
strafanzeige wegen fahrlässiger körperverletzung ist innerhalb einer frist von 3 monaten zu stellen. ggf sollte deine schwester auch polizeilich vernommen worden sein; dabei wird idR auch gefragt, ob strafantrag gestellt wird oder nicht. da solltest du deine schwester fragen, ob das geschehen ist und ob nicht schon mit ja/nein entschieden wurde. ein strafantrag kann zwar zurückgenommen werden, ist aber einmal darauf verzichtet worden, kann es nachher nicht mehr geändert und erneut doch noch gestellt werden.

und ja, strafrecht (hier die körperverletzung) und zivilrecht (ersatz für sach- und personenschädigungen und schmerzensgeld) sind völlig unterschiedliche rechtsgebiete und sind auseinander zu halten. bei ersterem verfolgt der staat begangene rechtsverstösse, bei zweiterem die geschädigte person ihre forderung aus der unerlaubten handlung. wichtig(er) für dich/deine schwester ist allerdings das zivilrechtliche; strafrechtlich wird von amts wegen verfolgt und darum müsst ihr euch nicht kümmern.


gruss

Sekundant
 
Hallo hama,

wielange ist denn der Unfall schon her? Normalerweise müsste sie von der Polizei Post bekommen haben, ob sie sich zu dem Unfall äußern möchte. Sollte es strafrechtliche Ermittlungen gegen die Unfallgegnerin geben, dann würde sie als Zeugin (obwohl am Unfall beteiligt) von der Polizei angeschrieben werden. Dort ist auch ein Feld vorgesehen, dass sie ankreuzen kann (ob sie als Geschädigte Strafanzeige stellen möchte).

Da sie momentan offensichtlich unbeweglich ist, wie Du schreibst (heißt das, dass sie ans Bett gefesselt ist, weil Arm, Bein oder andere Brüche sie zur Bettruhe zwingen), kann sie das auch noch später machen. Natürlich kann dann auch ihr Anwalt das in ihrem Namen tun.

Im Strafprozess, solle dieser gegen die Unfallgegnerin gehen, spielt Deine Schwester ohnehin nur eine Nebenrolle. Dafür entstehen ihr keine Prozesskosten, soweit sie nicht ihren Anwalt mit einer Nebenklage beauftragt.

Und im Zivilprozessualen Bereich muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Prozesses übernehmen, immer unter der Voraussetzung gesehen, dass die Unfallgegnerin zu 100 % zivilrechtlich Schuld bekommt. Das Problem ist allerdings, wenn die Versicherung sich aus welchen Gründen auch immer quer stellt, muss Deine Schwester die Kosten für ihren Anwalt und auch die Gerichtsgebühren bei Einreichung der Klage erst einmal vorfinanzieren. Da sollte Deine Schwester eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch für Verkehrszivilsachen da ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)

PS: Wie ich gerade sehe, war @Sekundant schneller.
 
Hallo Hama,

für Dich und Deinen Mann kannst Du erstmal die sogn. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

Somit kannst Du dann erstmal zu Deiner Schwester :cool:

Aus meiner Sicht benötigt Deine Schwester erstmal dringen einen RA um auch als "Nebenklägerin" aufzutreten.

Dem Anwalt muss sie eine Vollmacht unterzeichnen, damit er "erstmal als Kommunikationspartner" agieren kann.

Welche Fragen ich mir aber aktuell stelle, wer kümmert sich um ihre Post, frische Wäsche, ggf. Versorgung von Haustieren (ok und die Blumen vernachlässigen wir...).

Ist es ein privater Unfall gewesen oder ein Wegeunfall???

Ganz wichtig, Deine Schwester benötigt mentale und strategische Unterstützung der Familie / Freunde. Ihr könnt sie nicht allein mit ihren Frakturen, dem psychischen Trauma und den Schmerzen allein in der Klinik lassen.

Auch muss nach dem Frakturbild wie Du es beschrieben hast die Reha geplant werden. Soll sie mit ihrer benutzten Krankenhauswäsche in die Reha--Klinik abgeschoben werden`?

Welche Reha-Klinik? Mal aus eigener Erfahrung ich bin mit multiplen Frakturen in eine Reha-Klinik auf die Geriatrie gekommen. Nichts gegen die älteren Menschen, aber ich hatte keine Kommunikation, außer bei Tisch und das Gebäude war auch nicht rollstuhlgerecht. Meine Familie hat mich da raus geholt!!!

Also, Du - ggf. weitere Geschwister soweit vorhanden oder Neffen, Nichten müssen m. E. unbedingt mal vor Ort.

Persönliche und emotionale Unterstützung leisten sowie administratives!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sekundant und Rekobär,
danke für eure wertvollen Tipps, ich werde morgen mit der Polizei telefonieren, um nachzufragen, ob von ihrer Post im Briefkasten meiner Schwester liegen könnte. Mit meiner Schwester werde ich auch telefonisch besprechen, welchen der Anwälte , alle vor Ort , ich bitten könnte, sie im Krankenhaus zu besuchen. Dass sie einen Anwalt braucht, ist ganz klar, auch wenn sie erst einmal die Kosten dafür und für das Gericht vorfinanzieren muss. Eigentlich ist für sie dann ja wohl der zivilrechtliche Prozess der richtige, wenn ich das halbwegs verstanden habe, da er für die ihr durch den Unfall entstandenen Schäden zuständig ist. Auf jeden Fall wird meine Schwester irgendwelche Gehhilfen brauchen oder möglicherweise im schlimmsten Fall einen Rollstuhl. Auch ein Schmerzensgeld müsste es m.E. geben, denn sie ist im Krankenhaus laufend an einem Tropf mit Schmerzmitteln. Eine Reha wird erst möglich, wenn sie dafür wieder etwas mobil ist. Sie käme dann vorübergehend wahrscheinlich in ein Pflegeheim.
Danke und lG, Hama
,
Hallo Kasandra,
Leider habe ich für meinen Mann wegen einer eigenen längeren Krankheit mit anschließender Therapie die Verhinderungspflege für meinen Mann voll ausgeschöpft. Er ist in einem ebenso desolaten Zustand wie jetzt meine Schwester, also komplett hilflos. Ich habe mich mit einer ehemaligen Kollegin meiner Schwester in Verbindung gesetzt, die inzwischen auch Rentnerin ist und ca. 100 km von ihr entfernt wohnt. Die beiden hatten immer guten Kontakt und so hat sich die Kollegin bereit erklärt, zu ihr zu fahren. Eine Nachbarin meiner Schwester hat den Wohnungsschlüssel und ihr Wäsche und andere notwendige Dinge gebracht. Allerdings arbeitet sie und hat keine Zeit, sich mit den rechtlichen Dingen zu befassen, wie Polizei und Anwalt etc.
Danke für deinen Beitrag u. lG, Hama
 
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