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Fußgänger verstirbt nach Zusammenprall mit Auto

Anastasia

Nutzer
Registriert seit
11 Jan. 2009
Beiträge
3
Hallo,
mein Vater (80 Jahre) ist am letzten Sonntag (4.1.2009) auf der Intensivstation eines Krankenhauses verstorben. Er war am 19.12.2008 von einem Auto angefahren und lebensgefährlich verletzt worden. Die Polizei, die den Unfall aufgenommen hat, hat mir und auch anderen gegenüber erklärt, dass meinen Vater am Unfall keine Schuld traf. Das entsprechende strafrechtliche Verfahren gegen den Autofahrer wurde sofort eingeleitet. Nun zu meinen Fragen. Der Tod meines Vaters ist für unsere Familie absolut unfassbar und wir haben jetzt mit sehr vielen Problemen zu kämpfen. An erster Stelle steht meine ebenfalls 80-jährige Mutter (Plegstufe 1) bisher insbesondere auch von ihrem verstorbenen Mann unterstüzt. Sie wird nicht mehr lange in der Wohnung allein leben können. Unser Hausarzt hat mir bereits dringend geraten, mich um einen Pflegeplatz zu bemühen. Durch den Tod meines Vaters wird sie nur über eine kleine Witwenrente (keine 1000 Euro) verfügen.
Welche Ansprüche können wir jetzt geltend machen? GGf. auch die Heimunterbringung Sicherlich sind das sehr spezielle Fragen, einen Anwalt haben wir auch schon eingeschaltet, bisher aber noch nichts gehört.

Ich bin am Boden zerstört und kümmere mich derzeit um meine Mutter. Das ist aber nur möglich, weil ich derzeit krank geschrieben bin. Ansonsten bin ich voll berufstätig und kann es nicht allein tragen. (Pflegedienst kommt natürlich auch, aber das reicht nicht) Habe das Gefühl, bald selbst zusammenzubrechen

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Anastasia
 
Hallo Anastasia,

erstmal mein Beileid zum Verlust deines Vaters und willkommen im Forum.

Ich kann dir nur raten zur Sozialbehörde der Stadt zugehen und dein Fall schildern. Es gibt hier extra eine Abtl. für Hilfe in besonderen Lebenslagen und die beraten dich.
Meine Freundin hat das auch gerade erlebt und hat mit einem Alten- Pflegeheimverantwortlichen gesprochen und die haben erstmal die Mutter in der Abtl. für Kurzzeitpflege aufgenommen, damit eine Eingewöhnung stattfinden kann. Danach bekommt sie ein eigenes Appartment.
Die Kosten werden mit der Sozialbehörde geregelt, d. h. WW. Rente deiner Mutter, Pflegegeld und der Rest vom Sozialamt. Hier sollte jetzt endlich euer Rechtsanwalt ins Spiel kommen, denn hier können auch Kosten gelten gemacht werden, denn ohne den Unfall müsste auch kein Pflegeheim gesucht werden und wenn der gute Mann nicht zu Potte kommt, dann wechsele den Anwalt. Verkehrsrecht und med. Recht wäre gut.
Solange das alles noch nicht geregelt ist, wird die Behörde auch dein Einkommen überprüfen ob du in der Lage bist auch einen Beitrag zu den Heimkosten zu leisten. Hierfür gibt es auch Berechnungsgrundlagen, damit du nicht verarmt daraus hervor gehst.
Ich wünsche dir viel Glück.:)
Buffy07

Zusatz: Nach neuster Rechtssprechung stehen dir in so einem Fall 5 Tage Sonderurlaub zu, damit du die Angelegenheit in Ruhe regeln kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, anastasia

auch von mir mein aufrichtiges beileid.
jeder , der einen nahestehenden menschen verloren hat, kann dir nachfühlen. besonders die erste zeit glaubt man, den boden unter den füssen zu verlieren.

halte dich an buffy07´s anregungen.
beruhigenden sonntag
pussi
 
hallo Anastasia,

Herzlichen Willkommen hier im Forum !
als erstes erst einmal meine Aufrichtige Anteilnahme zu dem Todesfall Deines vaters! ich hoffe für Dich das Du es irgendwie
schaffst mit dem Ganzen irgendwie klar zu kommen klar zu kommen! Auch wenn das vielliecht ganz blöd klingt!
Was Dein Fragen angeht: hier steht eine Menge dazu

http://www.nuernberger-schluender.de/rechtsanwalt/schadensersatz.html

Das heisst z.B. wenn Du Dich um Deine Mutter kümmern musst, muss die entsprechende Versicherung Dir die Kosten entsprechend erstatten!
Mehrkosten siehe auch die PDFLInks - Anfallende Betreuungskosten für Dene Mutter wenn Du verhindert bist! Vielleicht auch Mehrkosten für eine Heimunterbringung! Denn wenn Deine mutter nur ein Einkommen von ..hat könnte normalerweise das Sozialamt sagen OK als Tochter ...müssen sie einen bestimmten Betrag zahlen. Da es aber nun bedingt durch den Unfall ist müsste die gegenerische Versicherung da bezahlen!
Ich bin aber kein Anwalt und kann Dir deswegen nur in etwa sagen ..!

Aber vielleicht hilft Dir der Link schon einmal etwas weiter zu dem Rest wird es hier bestimmt noch jede menge Antworten geben!

Also Alles erdenklich Gute
Dir und Deiner Mutter

Joachim
 
Hallo,
vielen Dank für die herzliche Anteilnahme. Das tut gut. Ich werde mich gleich morgen weiter kümmern, habe mir schon einige Pflegeheime rausgesucht. Wir sind katholisch und da gibt es zwei in der Nähe. Das wäre für meine Mutter schon schön. Ich hoffe nur, dass man da auch bald einen Platz bekommen kann und nicht gezwungen ist, irgendetwas zu nehmen. Meine Mutter wird immer verwirrter und ich weiss mir kaum noch zu helfen.

Liebe Grüsse

Anastasia
 
hallo, anastasia

ich weiss zwar nicht, wie "verwirrt" deine mutter ist, aber bt. lass sie jetzt nicht allein. sie braucht dich mehr als ein heim.
vielleicht brauchst du sie auch , ein bischen.
denk dran:
geteiltes leid ist halbes leid.
geteilte freude ist doppelte freude.

lass sie an deinem leben teilhaben.
nichts ist schlimmer, als wenn ein mensch sich nicht mehr "gebraucht" fühlt.

halt die ohren steif
pussi
 
Hallo pussi,

natürlich bin ich für sie da. Aber meine Mutter braucht ständige Betreuung, die kann ich nicht leisten (im Moment bin ich krank geschrieben). Ansonsten arbeite ich 41 Stunden in der Woche Aufhören zu arbeiten kann ich mir finanziell nicht leisten. Es ist wirklich sehr schlimm. Meine Mutter war halt gewohnt, dass mein Vater da ist. Meinen Vater kann ihr keiner ersetzen.

Liebe Grüsse

Anastasia
 
Hallo Anastasia,

es gibt seit Juli 2008 das Pflegezeitgesetz. Dieses schützt und unterstützt Dich gerade in dieser Situation. Bitte Sprich mit Deinem Betriebsrat, mache Dich sachkundig, es gibt zumindest für 6 Monate schon Alternativen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Anastasia,

wir haben im Ort eine sogenannte Nachbarschaftshilfe - die haben eine entsprechende Einrichtung
wo Menschen wie z.B. Deine Mutter stundenweise bzw. Tageweise betreut werden!
Zumindest das Du die vielen Behördengänge erledigen kannst!
Halt einmal in der von Buffy genannten Sozialbehörde nachfragen !

LG Joachim
 
hallo, anastasia

lass bt. in diesem zusammenhang nochmals die pflegestufe überprüfen.
pflegestufe 1 erscheint mir etwas mickrig.

mfg
pussi
 
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