• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fußgänger vom LKW angefahren

John

Nutzer
Registriert seit
24 Apr. 2007
Beiträge
2
Hallo zusammen,
wer kann uns/mir helfen. Wurde Ende letzten Jahres vom LKW innerhalb geschlossener Ortschaft angefahren. Habe nachts als Fussgänger (alkoholisiert) die Straße überquert, als ich die Fahrbahnmitte erreichte, kam von links der LKW mit 85 km, erwischte mich dann doch noch kurz vor dem Bürgersteig. Erster Befundbericht des Arztes: Glasgow-Coma-Score 3, diffuse Hirnschwellung, akutes Subduralhämatom mit linksbetonter Hirnkontusionen. 3 Monate Krankenhaus bzw. Reha, immer noch krankgeschrieben. Mein Anwalt meint, ich hätte bis zu 2/3 Mitverschulden. Kann doch wohl nicht sein oder? Kommentar meines Anwaltes, nachts fahren die Autos eben schneller - auch innerhalb geschlossener Ortschaft. Kennt jemand vergleichbare Urteile, was können wir machen, was steht uns zu? Zahlungen sind natürlich von der gegnerischen Versicherung auch noch nicht gekommen.
Gruß
 
re. Antwort

Hallo John,..

willkommen im Forum,..

Das Verhalten durch den LKW - Fahrer ist nicht in Ordnung und 85 km/ h sind eindeutig zuviel. Nur hier denke ich wird es ein Ordnungsstrafverfahren geben wegen überhöhter Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft.

Ja und selbst Du als Fußgänger bist ein Beteiligter im Straßenverkehr und kannst durch Dein Gläschen zuviel auch mit zur Verantwortung herangezogen werden. Einen Rat habe ich in Deinem Fall nicht.

Dir wünsche ich gute Besserung, In diesem Sinne, sam
 
Hallo John,
innerhalb geschlossener ortschaften.....gehe davon aus das dort 50 kmh gegolten hat...oder war eine durch verkehrsschilder angezeigte höhere/ niedere geschw. Erlaubt/geboten....war es eine normale strasse die du überquert hast oder ein zebrastreifen/ ampelkreuzung....
was ergab die auswertung des fahrtenschreibers ( Lkw fahrer) ..
was heisst bei dir angetrunken....kannst du angaben in Promille machen ?,
wie und wo wurde der alkoholgehalt bei dir festgestellt...
laut deinen angaben gehe ich davon aus das es stock dunkel war.
gab es dort strassen-laternen..etc...
wäre nett wenn du etwas mehr angaben machen könntest....
grüsse
Falli
 
Hier noch ein paar Infos:
Hatte 1,5 Promille. War innnerhalb der Ortschaft, durfte nur 50 km gefahren werden, keine Ampel, kein Zebrastreifen, kein gar nix. War auch beleuchtet, habe die Straße kurz vor einer Firmeneinfahrt überquert. Kurz vorher habe ich auch noch zwei PKW`s abgewartet, bin also nicht blind über die Straße gelaufen. Die Auswertung des Tachos ergab 85 km, genauere Daten habe ich nicht, Gutachten liegt mir noch nicht vor, bzw. hat mein Anwalt noch nicht. Kann mich auch an nix erinnern. Diese Infos sind von den Zeugen.
 
Hallo John
Ich würde erst einmal die Aussagen des Fahrers abwarten.
Sollte er Dich vorher schon (torkelnd oder so) gesehen haben, hätte er eine besondere Vorsicht walten lassen müssen.
Dann solltest Du dem Anwalt mal auf die höhere Betriebsgefahr des LKW-Fahreres aufmerksam machen.
Gruß Gisela
 
Hallo John,

egal wer auf die Fahrbahn überquert, ein Rollifahrer, ein Kind, eine Mutter mit Kinderwagen, ein gehbehinderter Mensch mit Stock oder Laufwägelchen, ein Blinder mit Blindenstock oder eine Person, die Grund hatte zu feiern oder zu trauern und über den Durst getrunken hatte.

Mit angemessener Geschwindigkeit hätte der LKW-Fahrer die Situation rechtzeitig erkennen können und ausweichen oder Anhalten können.

Selbst einem Tier muss er ausweichen können, wenn die Geschwindigkeit Ortsangepasst ist.

Wenn ein Mensch etwas zu viel in der Krone hat und sich nicht ins Auto setzt und zu Fuß nach Hause läuft, nicht mal ein Taxi vollkotzen will, dann ist das eher zu honorieren, als zu bestrafen.

Bin aber nicht Richter!

Gruß Ariel
 
Hallo John...

meinem bruder ist fast das selbe passiert. er ist auch alkoholisiert am fahrbahnrand her gelaufen, als dann ein LKW kam, ihn übersah, und anfuhr... seit dem liegt er im koma (mittlerweile sind es 8 wochen ohne erkennbaren grund)

bei ihm hat der lkw fahrerflucht begangen und die versicherung sagt auch das mein bruder zum teil selbst schuld war, da er ja angetrunken war. er hatte einen blutalkoholwert von 2,01... die versicherung bezahlt bis 2,00. momentan ist aber noch nichts siucher, vllt zahlen sie doch.


ich kann es wirklich nicht verstehen wie man sagen kann, wenn ein mensch angefahren wird, das er zum teil selbst schuld ist?
so wie ariel schon sagt, wenn sich der fahrer an die geschwindigkeit gehalten hätte oder konzentriert genug gewesen wäre, hätte er den menschen auf oder neben der strasse 100% sehen müssen....
 
Top