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frontalzusammenstoß

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jofrey1987

Nutzer
Registriert seit
16 Juli 2007
Beiträge
4
hallo erstmal,

meine freundin u. ich hatten gestern einen unfall.
wir fuhren auf der bundesstraße auf eine kurve zu, als sich die kurve zeigte, sahen wir ein auto, dass auf der gegenfahrbahn einen träcker mit 2 anhängern überholte(das überholverbot war nocht nicht aufgehoben). ich machte eine vollbremsung, doch wir stießen frontal zusammen. wie durch ein wunder blieben wir nur leicht verletzt. wie ist die rechtslage?ich habe angst, dass ich vielleicht anstatt der erlaubten 70,vielleicht 80 oder 85 gefahren bin.
 
Hallo Jofrey,
Herzlich willkommen hier im Forum.
War denn Polizei vor Ort? Hat die den Unfall aufgenommen? Was wurde da festgestellt?
Wie wurden die Unfallspuren gesichert und was ist mit dem anderen Unfallbeteiligten? Was hat dieser zur Unfallursache gesagt?

Leider hat keiner von uns eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. ;)
Meldung an Versicherung erfolgt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Jofrey

Auch von mir ein Willkommen hier im Forum:D .
So wie du geschrieben hast kannst du nichts für den Unfall. Man überholt einfach nicht in einer Kurve:eek: . Was hat die Polizei gesagt ? Ich glaube nicht das es gekracht hat weil du vielleicht etwas zu schnell warst. Es hätte auch mit 70 gekracht. Wichtig ist das ihr beide Euch richtig untersuchen lasst um eventuelle Spätfolgen auszuschließen und das ihr dies der gegn Versicherung meldet. Wenn du einen Anwalt hast würde ich den schon mal informieren.Ansonsten kann ich Seenixe Recht geben wir sind keine Hellseher, wäre zwar schön dann wüßten wir was als nächstes passiert.:D
Also es wäre wirklich nett wenn du ein wenig Licht ins dunkle bringst und uns zumindest mitteilst was die Polizei gesagt hat.

Liebe Grüße
 
also die polizei hat sich mittlerweile gemeldet, die unfallverursacherin bekommt eine anzeige wegen fahrl. körperverletzung. wir könnten noch einen strafantrag stellen, aber ich weiß nicht, was wir davon hätten. ich will ja auch nicht das leben von der zerstören. ich habe übrigens jetzt 5 wochen eine fingerschiene (streckmuskel gerissen) und bei meiner freundin ist was wegen den schulterblättern u. der halswirbel war halt gekrümmt. können wir da evtl mit schmerzensgeld rechnen?
 
Hallo,

wenn sie auf einen Strafantrag verzichten, hat dies jedenfalls keine nachteiligen Folgen für Ihre Schadensersatzansprüche.

Wenn Personenschäden eingetreten sind, haben Sie selbstverständlich auch Anrecht auf Schmerzensgeld. Möglicherweise stehen Ihnen aber auch noch weitere Ansprüche zu, die sie auf den ersten Blick nicht erkennen.

Hier sollten Sie sich fachkundigen Rat holen, welcher im übrigen auch von der Versicherung des Verursachers zu erstattetn ist. Immerhin ist die Versicherung durch Juristen vertreten. Daher erkennt man Ihnen als Geschädigtem dieses Recht ebenfalls zu.


MfG
 
Danke für die Antworten.

Wir haben nun erstmal auf den Strafantrag verzichtet, behalten es uns aber vor, diesen noch zu stellen!

Hier meine Verletzungen: Prellung rechtes Knie, ABriss des Streckmuskels im 5.Finger der rechten Hand (tragen einer fingerschiene für 5 wochen), sowie eine hws.

kann ich da überhaupt mit schmerzensgeld rechnen?
 
sobald eine Verletzung vorliegt -was bei Ihnen der Fall ist - steht Ihnen auch Schmerzensgeld zu !
 
Und von wieviel Geld reden wir? Gibt es da bestimmte Tabellen od- Richtlinien für? Es würde mich sehr interessieren um wieviel Geld es dabei geht :D.
 
Darüber sollte Sie Ihr Anwalt aufklären. Leider gibt es keine Tabelle aus der man den "richtigen" Betrag ablesen kann. Es gibt aber sehr wohl Rechtsprechungssammlungen, wobei der Einzelfall maßgebend bleibt.
 
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