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Fristen verpennt Wirklich keine Chance mehr

passat6000

Nutzer
Registriert seit
22 Apr. 2009
Beiträge
4
Hallo an alle,

bin hier neu im Forum und hab folgendes Problem.
Im Februar 2007 hatte ich einen Sportunfall (beim Fußball). Seinerzeit ist man "nur" von Bänderrissen im linken Sprungelenk ausgegangen. Habe dieses meiner PUV auch gemeldet. Als es meinem Fuß nach einem halben Jahr immer noch nicht besser ging, hat man weiter "geforscht". dabei hat sich herausgestellt, dass ein Knorpelschaden im li. USG vorliegt.
Der Schaden konnte aber erst nach 2 Jahren dauerhaft festgestelt werden.
In soweit immer noch kein Problem meine PUV hat das alles reguliert, auch die Invaliditätsentschädigung - der Fuß ist zu 1/3 dauerhaft beeinträchtigt.
So jetzt kommt das Entscheidende.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich auch eine Gruppenunfallversicherung.
Ich war der Auffassung, das es reicht bei einer Versicherung zu melden.
Des weiteren dachte ich, "was sollst du die Sache da jetzt melden, der Schaden kann ja eh erst nach 2 Jahren festgestellt werden".
Ehrlichgesagt, habe ich an die GUV an nicht gedacht.
Diese GUV, wo die Frist übrigens 24 Monate beträgt, leht jeglich Leistung ab, und beruft sich auf Fristversäumnis.
Der Unfall ist der Versicherung auch gar nicht gemeldet worden.

Gibt es da wirklich keine Chance, zumal es wirklich um 5 Wochen geht?
Hat Erfahrungen, Gerichtsentscheidungen, etc.

Hab die Sache gestern zur Prüfung meinem Anwalt übergeben.

Schon mal vorab ein dickes Danke an alle.
 
Ich fürchte die Versicherung wird auf die Fristen bestehen und dabei ist es egal ob das 1Tag oder 5 Wochen drüber ist. Wenn du Glück hast bieten sie dir vielleicht eine Kulanzzahlung an. Vielleicht kann dein Anwalt da noch was rausholen.
 
hallo, passat6000

hast du persönlich diese guv abgeschlossen, oder dein arbeitgeber?
wenn letzteres zutrifft, hätte er doch eigentlich die meldung an diese versicherung machen müssen.
er hat doch wohl kenntnis gehabt, von dem unfall, oder?
mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

die GUV hat mein Arbeitgeber abgeschlossen. Ich habe damals nur ein Schreiben von meinem Arbeitgeber bekommen, woraus hervorgeht, das ich über die GUV versichert bin.
Diesem lag nur eine Kopie bei, das AUB 94 sowie die erweiterten Bedingungen der GUV gelten.
Das ist ja das Problem, ich selber habe nichts anderes. Und woher soll ich denn dann wissen welche Fristen gelten?
Der Arbeitgeber wußte selbstverständlich von dem Unfall, da ich ja auch "krank geschrieben" war.

Macht das denn einen unterschied wer die Fristen denn nun verpennt hat?
Eigentlich habe ic nicht vor jetzt meinen Arbeitgeber zu verklagen.

Gruß
Passat6000
 
hallo, paasat6000

du nich!
vielleicht solltest du bei deinem arbeitgeber nachfragen, ob er den unfall als arbeitgeber melden kann, zumindest kulanzweise.
vielleicht hat er ja mehr chancen als du?
hast du mit ihm schon darüber gesprochen?

versuchs mal
mfg
pussi
 
Hallo passat6000,

wichtig in dem Zusammenhang wäre zu wissen, wer denn Versicherungsnehmer ist, der Arbeitgeber, oder ist die Versicherungspolice auf deinen Namen ausgestellt.

Aber unabhängig davon, sind hier eindeutig Fristen nicht eingehalten worden. Da würde ich mich aber nicht scheuen, wenn dies der Arbeitgeber verschludert hat, obwohl er von dem Unfall wusste, diesem an den Karren zu fahren. Jedenfalls ist das meine unmassgebliche Ansicht.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Pussi,
hallo kbi1989

der Versicherungsnehmer ist mein Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat den Unfall gemeldet, da wurde ihm dirket gesagt, die Fristen seien vorbei und ich sollte mich doch selber mal melden, da ich einen Direktanspruch habe.

Grunsätzlich hast du recht, dass der Arbeitgeber auch dafür geradestehen sollte wenn er es verbockt hat.
Ich habe im Unternehmen allerdings eine Position (Leitender Angestellter und Mitglied im Führungstab des Unternehmens) die bei einer Klage, naja, sagen wir mal, etwas unglücklich aussehen würde.

Aber die Unterstützung vom Unterenehmen gegenüüber der GUV hätte ich auf jeden Fall.
Aber selbst wenn wir die Kündigen, eine Leistung bekomme ich deshalb trotzdem nicht.

Hat den niemand Erfahrungen mir so einem Fall?
Ich kann mir gut vorstellen, dass das mit Sicherheit nicht selten vorkommt.

Danke für euer Interesse und eure Beiträge.

Gruß
Passat6000
 
hallo, passat6000

keiner spricht davon, dass du deinem arbeitgeber ans bein pinkeln sollst!
weisst du, wann er den unfall gemeldet hat?
lass dich nicht ins boxhorn jagen!
versicherungen erzählen viel, weil sie nicht zahlen wollen.
kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dein arbeitgeber die frist versäumt hat.
wenn allerdings doch, solltest du daran ermessen können, was du ihm wert bist!
position hin, position her. es ist deine gesundheit, die dir dein arbeitgeber nicht ersetzen kann.
denk mal drüber nach.
hast du nun mal mit ihm darüber gesprochen?
ja oder nein.
wenn du in einer führungsposition bist, solltest du genug feingefühl haben, ihn diskret auf dein problem aufmerksam zu machen.

lass es uns bt. wissen.
die wenigsten hier werden erfahrungen mit einer guv haben.
hab dafür bt. verständnis.
müssen unbedingt auf die kürzel aufpassen
1. guv = gesetzliche unfallversicherung
2. guv = gruppenunfallversicherung
bei deiner nächsten fragestellung arbeite bt. nicht mit dem kürzel.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

danke für den Hinweis mit der guv.
Also, der Unfall ist definitiv nicht gemeldet worden.
Ich habe bisher auch nicht mit dem Arbeitgeber gesprochen, ob und wie das evtl. anderweitig geregelt werden kann.
Werde das auf jeden Fall in irgendeiner Form noch tun, dass ist klar, möchte aber erst mal abwarten, was auch mein Anwalt noch zu der ganzen Sache sagt. Er ist noch am prüfen.
Werde hier auf jeden Fall die Sache weiter berichten und wünsche mir auch weiterhin nützliche Tips und Anregungen.

Auf jeden Fall werde ich dafür Sorge tragen, dass das für die anderen Versicherten für die Zukunft in unserem Unternehmen gelärt wird, dass es nicht wieder vorkommt.

Gruß
Passat6000
 
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