passat6000
Nutzer
- Registriert seit
- 22 Apr. 2009
- Beiträge
- 4
Hallo an alle,
bin hier neu im Forum und hab folgendes Problem.
Im Februar 2007 hatte ich einen Sportunfall (beim Fußball). Seinerzeit ist man "nur" von Bänderrissen im linken Sprungelenk ausgegangen. Habe dieses meiner PUV auch gemeldet. Als es meinem Fuß nach einem halben Jahr immer noch nicht besser ging, hat man weiter "geforscht". dabei hat sich herausgestellt, dass ein Knorpelschaden im li. USG vorliegt.
Der Schaden konnte aber erst nach 2 Jahren dauerhaft festgestelt werden.
In soweit immer noch kein Problem meine PUV hat das alles reguliert, auch die Invaliditätsentschädigung - der Fuß ist zu 1/3 dauerhaft beeinträchtigt.
So jetzt kommt das Entscheidende.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich auch eine Gruppenunfallversicherung.
Ich war der Auffassung, das es reicht bei einer Versicherung zu melden.
Des weiteren dachte ich, "was sollst du die Sache da jetzt melden, der Schaden kann ja eh erst nach 2 Jahren festgestellt werden".
Ehrlichgesagt, habe ich an die GUV an nicht gedacht.
Diese GUV, wo die Frist übrigens 24 Monate beträgt, leht jeglich Leistung ab, und beruft sich auf Fristversäumnis.
Der Unfall ist der Versicherung auch gar nicht gemeldet worden.
Gibt es da wirklich keine Chance, zumal es wirklich um 5 Wochen geht?
Hat Erfahrungen, Gerichtsentscheidungen, etc.
Hab die Sache gestern zur Prüfung meinem Anwalt übergeben.
Schon mal vorab ein dickes Danke an alle.
bin hier neu im Forum und hab folgendes Problem.
Im Februar 2007 hatte ich einen Sportunfall (beim Fußball). Seinerzeit ist man "nur" von Bänderrissen im linken Sprungelenk ausgegangen. Habe dieses meiner PUV auch gemeldet. Als es meinem Fuß nach einem halben Jahr immer noch nicht besser ging, hat man weiter "geforscht". dabei hat sich herausgestellt, dass ein Knorpelschaden im li. USG vorliegt.
Der Schaden konnte aber erst nach 2 Jahren dauerhaft festgestelt werden.
In soweit immer noch kein Problem meine PUV hat das alles reguliert, auch die Invaliditätsentschädigung - der Fuß ist zu 1/3 dauerhaft beeinträchtigt.
So jetzt kommt das Entscheidende.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich auch eine Gruppenunfallversicherung.
Ich war der Auffassung, das es reicht bei einer Versicherung zu melden.
Des weiteren dachte ich, "was sollst du die Sache da jetzt melden, der Schaden kann ja eh erst nach 2 Jahren festgestellt werden".
Ehrlichgesagt, habe ich an die GUV an nicht gedacht.
Diese GUV, wo die Frist übrigens 24 Monate beträgt, leht jeglich Leistung ab, und beruft sich auf Fristversäumnis.
Der Unfall ist der Versicherung auch gar nicht gemeldet worden.
Gibt es da wirklich keine Chance, zumal es wirklich um 5 Wochen geht?
Hat Erfahrungen, Gerichtsentscheidungen, etc.
Hab die Sache gestern zur Prüfung meinem Anwalt übergeben.
Schon mal vorab ein dickes Danke an alle.