Hallo Berichter,
ich kenne die Fristen, bzw. die Bearbeitungszeit einer Akte bei Gericht nicht. Ich weiss jedoch, dass das eine ungemein heikle Frage ist. Ich hatte vor etlichen Jahren im Rahmen einer kaufmännischen Ausbildung gelernt, wie ein Verwaltungsakt (Vorgang einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Beschlussfindung) abläuft. Das ist auch ein ungemein umstrittener Sachverhalt, der im Grunde nicht aus der Welt zu schaffen ist und man damit niemals Ämter "Untätigkeit" vorwerfen bzw. nachweisen kann: eine Akte wird in der Behörde aufgeklappt - und abgezeichnet. Damit gilt nach deutschem Verwaltungsrecht der Vorgang als bearbeitet. Mit diesem Prozedere ist jede "Frist" eine Farce.
Vielleicht kann Dein RA das Gericht zu einem Termin oder die Einhaltung eines vereinbarten Zeitraums zwingen. Sprich mit ihm!
LG,
Cateye
ich kenne die Fristen, bzw. die Bearbeitungszeit einer Akte bei Gericht nicht. Ich weiss jedoch, dass das eine ungemein heikle Frage ist. Ich hatte vor etlichen Jahren im Rahmen einer kaufmännischen Ausbildung gelernt, wie ein Verwaltungsakt (Vorgang einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Beschlussfindung) abläuft. Das ist auch ein ungemein umstrittener Sachverhalt, der im Grunde nicht aus der Welt zu schaffen ist und man damit niemals Ämter "Untätigkeit" vorwerfen bzw. nachweisen kann: eine Akte wird in der Behörde aufgeklappt - und abgezeichnet. Damit gilt nach deutschem Verwaltungsrecht der Vorgang als bearbeitet. Mit diesem Prozedere ist jede "Frist" eine Farce.
Vielleicht kann Dein RA das Gericht zu einem Termin oder die Einhaltung eines vereinbarten Zeitraums zwingen. Sprich mit ihm!
LG,
Cateye