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Fristen der Gerichte?

Berichter

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
128
Ich führe einen Prozess bei einem Landgericht, wegen eines Unfalls der sich Anfang 2004 ereignete , der Unfallgegner ist das Landesamt für Straßenbau.
Das 1. Verkehrsgutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wurde war positiv. Der Richter lud per Verfügung den Gutachter persönlich vor und versuchte das Gutachten zu relativeren, was Ihm auch teils gelang.
Es sollte nun ein zusätzliches Gesundheitsgutachten folgen, welches im Juni diesen Jahres durchgeführt wurde und lt. Gutachter längstens 3 Monate dauern sollte.
Sicherheitshalber haben wir ein 2. Verkehrsgutachten erstellen lassen, was eigentlich für mich noch wesentlich besser, mit anderen Worten
, sehr positiv war.
Das 2. Verkehrsgutachten wurde am 01.08.07 bei Gericht eingereicht.
Das Gesundheitsgutachten nehme ich an, ist auch schon bei Gericht, da mein Arzt, seine zur Verfügung gestellten Unterlagen, vom Gutachter der Klinik, schon vor 14 Tagen zurück bekommen hat.
Wir bekommen keinerlei Information vom GERICHT, ob das Verkehrsgutachten an die Gegenseite versendet wurde, um Stellung hierzu zu nehmen, es sind seither
5 Wochen vergangen, es gibt auch keine Spur von dem Gesundheitsgutachten.
Nun meine Frage, gibt es Fristen zur Weiterleitung von Gutachten etc. oder kann sich das Gericht endlos Zeit lassen?
Gibt es evtl. andere Gründe, warum das Verkehrsgutachten noch nicht weitergeleitet wurde z.B neue Erkenntnisse aus dem 2.Verkehrsgutachten und Einschaltung der Staatsanwaltschaft(Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde am Anfang eingestellt)?
Hätte man uns nicht auch darüber informieren müssen?
Viele Grüße
Euer Berichter
 
Hallo Berichter,

ich gehe mal davon aus, dass du ein Verfahren gegen eine private Versicherung führst und habe deine Anfrage aus dem FAQ-Bereich entsprechend verschoben.

Zu deinen Fragen:
Sofern alles korrekt laufen sollte, erhalten beide Parteien während eines Zivilverfahrens immer die gleichen Informationen, "Verteiler" ist dabei das Gericht. Wenn man selber einen Schriftsatz einreicht, erhält (zumindest der Kläger, vielleicht aber dessen Rechtsanwalt) KEINE Bestätigung, dass die eingereichten Unterlagen an die Gegenseite versandt wurden, da dies eigentlich ein Automatismus sein sollte. Dies ist z.B. ein Grund warum man/der Anwalt die Unterlagen in doppelter Ausführung einreichen sollte: das Gericht möchte nicht mit unnötigen Kopierarbeiten zusätzlich belastet werden.

Ob die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wird, liegt im Ermessen des Richters. Sollten z.B. dem Richter die Ergebnisse des 1. Verkehrsgutachtens ausreichen (Bsp.: ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit einer Verletzung aufgrund biomechanischer Daten), wird er dem durch euch beauftragten 2. Verkehrsgutachten evtl. gar keinen hohen Stellenwert einräumen, da er sich ja ohnehin schon in eine Richtung bewegt hat, es geht aber auch andersrum.
Weiterhin ist zu bemerken, dass ein Privatgutachten grundsätzlich nicht den Stellenwert eines Gerichtsgutachtens hat. Das Privatgutachten ist zwar im Urteil zu würdigen, einer Stellungnahme durch die Gegenseite bedarf es aber nicht zwangsläufig, dies liegt ebenfalls im Ermessen des Richters.

Zu deiner Fragen wegen dem medizinischen Gutachten: wenn das Gutachten tatsächlich schon bei Gericht liegen sollte, wird es euch auch weitergeleitet werden. Dieser Vorgang kann aber schon mal ein paar Wochen dauern. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass das Gutachten nicht zwangsläufig schon geschrieben sein muss, nur weil dein Arzt die zur Verfügung gestellten Unterlagen schon zurück hat.

Merke:
die Gutachtenerstellung in Zivilverfahren kann sehr lange dauern, nach meinen persönlichen Erfahrungen und aufgrund der Aussagen anderer Betroffener bis zu einem Jahr. In Zivilverfahren ist Geduld angesagt, die Zeiträume von denen du sprichst sind wahrhaftig niedlich.

Konkrete Auskünfte sind leider nicht möglich, da es in jedem Verfahren viele Faktoren gibt:
- Arbeitsweise des Richters
- Arbeitsweise/Qualität des eigenen Anwalts
- Arbeitsweise des Gutachters
- Arbeitsweise der Gegenseite (Fristverlängerungstaktik etc.)

Wünsche dir noch viel Geduld,

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

vielen Dank für Deine Anwort. Ich habe nichts gegen das Verschieben meines Beitrags, aber ich wußte nicht wohin damit. Jedoch denke ich mir, ist es hier auch nicht richtig aufgehoben, denn die Bundesländer und auch der Staat besitzen keine Versicherungen, sondern bezahlen alles aus dem Steuersäckel.
Ich weiß, dass ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten nur eine untergeordnete Rolle spielt. In diesem Fall ging es jedoch konkret um meine
Geschwindigkeit, die im 1. Gutachten nicht ermittelt werden konnte, da die Gegenseite die Tachoscheibe hat verschwinden lassen und mir in gleichem Atemzug vorgeworfen wurde, ich sei zu schnell gewesen. Im 2. Gutachten wurde anhand eines Crash-Programms erwiesen, daß ich mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs war. Ermittlungsversuche nach dem Verbleib der Tachoscheibe sind nie erfolgt.
Trotz Allem müßte das Gericht doch das 2. Gutachten weiterleiten und die Gegenseite zu Stellungnahme auffordern.
Viele Grüße Berichter
 
Hallo Berichter,

das Gutachten wird ja auch der Gegenseite zugestellt. Dies mit einer Frist (meist 4 Wochen) zur Stellungnahme. Dann noch mal verlängern, mal der Kläger, mal der Beklagte und schon sind 2 Monate weg. Fristverlängerungen müssten dem Mandanten per Abschrift aber mitgeteilt werden. Das findest du dann nur in der Handakte deines RA oder der Akte des Gerichts.

Kannst auch bei Gericht anrufen/hingehen und nachfragen was sich getan hat, mit welchen Fristen.

Gruß Jens
 
Das findest du dann nur in der Handakte deines RA oder der Akte des Gerichts.

Kannst auch bei Gericht anrufen/hingehen und nachfragen was sich getan hat, mit welchen Fristen.

Hä ?

Ich erhalte von meinem Anwalt ungefragt Kopie jeglichen Schriftverkehrs zwischen den Parteien bzw. dem Gericht, einschl. Gutachten.
 
Hallo Luise,

dann macht es dein Anwalt so wie es sich gehört.

In der Praxis habe ich aber anderes kennengelernt. Besonders wenn der eigene Anwalt Fristen verlängert wird dies z. B. gern dem Mandanten verschwiegen. Manchmal geschieht dies aus Überlastung, leider auch bei unliebsamen Sachen.

Dass nicht immer alles so läuft wie Gesetze es vorschreiben müsstest du eigentlich wissen...

Gruß Jens
 
1) Hab noch keine Frist verpennt, konnte meine Ansprüche durchsetzen:D

2) Du vielleicht, aber nicht alle. Sonst gäb es hier halb so viele Mitglieder im Forum die Hilfe suchen gegen BGen und andere Ämter.

Gruß Jens
 
Wenn Du ein privates Gutachten erstellen läßt, schickt der Gutachter dies direkt zu Dir selbst, oder zu Deinem Anwalt. Der Anwalt leitet das Gutachten dann weiter zum Gericht, das Gericht schickt dann das Gutachten zur Gegenpartei mit dem Vermerk (üblicherweise mit Terminangabe) hierzu Stellung zu beziehen.

Nun nochmal zur Erläuterung, das private Gutachten wurde von meinem Anwalt am 01.08.07 zum Gericht gesendet, keine Ahnung ob es dort weitergeleitet oder überhaupt angekommen ist. Müßte das Gericht nicht zumindest den Empfang bestätigen, wenn es schon keine Fristen für die Weiterleitung gibt?
Bedenkt bitte die Gegenpartei ist das Land und der Prozess findet vor dem Landgericht statt. Der Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde abgelehnt, die Anzeige wegen Fahrerflucht eingestellt. Die Tachoscheibe des Landesfahrzeugs ist nicht auffindbar, es existieren 2 verschiedene Kennzeichen. Ich bin bei dem Unfall schwer verletzt worden. Ermittlungen wegen Tachoscheibe und Kennzeichen wurden nicht getätigt.

Das Fahrzeug kam mir in einer Kurve auf meiner Seite entgegen, es hatte 2 Busse überholt. Ich wich aus und prallte gegen einen Baum. Mir warf man vor ich sei zu schnell gewesen. Da die Tachoscheibe des Landesfahrzeugs abhanden gekommen ist, ließ sich im
1. Gutachten der Vorwurf der nicht angemessenen Geschwindigkeit nicht entkräften, da der Unfallgegner behauptete er sei Schrittgeschwindigkeit gefahren. Jedoch wurde in diesem Gutachten bestätigt, daß der Unfall für mich unvermeidbar war. Nur durch das 2.Gutachten wurde dieser Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit entkräftet.

Gutachten die vom Gericht in Auftrag gegeben werden, werden auch vom Gutachter nur an das Gericht gesendet, die Parteien bekommen jeweils davon eine Abschrift, so wie geschehen bei unserem 1. Gutachten.


Viele Grüße Euer Berichter
 
Hallo Berichter,

da dies ein Schreiben deiner Partei ist, müsste das Gericht das Gutachten der Gegenseite mit Frist zur Stellungnahme zusenden. Diese Frist müsste deiner Partei mitgeteilt werden.

Ansonsten hilft eine Nachfrage bei Gericht schon weiter um zumindest zu erfahren, ob es angekommen ist, was mit dem Gutachten geschehen ist bzw. wie verfahren wird. Diese Auskunft bekommt der/die Refa sogar telefonisch.

Gruß Jens

PS: hab grad noch mal drübergelesen. Wie überholt man zwei Busse mit Schrittgeschwindigkeit? Standen die?
Ist in Kurven nicht Überholverbot (durchgezogene Linie)?
 
Hallo Jens,
ja die Busse standen in der Kurve , es lag Schnee und die Busse kamen nicht weiter, sie blieben am Berg, ausgerechnet in der Kurve hängen.
Der Busfahrer der den Unfall gesehen hat, sagte bei Gericht, dass ich an dem Unfall nicht schuld gewesen bin und auch keinen Fahrfehler gemacht habe. Es stand etwas verändert hinterher im Gerichtprotokoll, was für mich wichtig und positiv war fehlte. Es stand im Gerichtsprotokoll der Busfahrer hätte ausgesagt, ich sei auf den Baum geschläudert, was aber nicht der Tatsache und auch nicht der Aussage des Busfahrers entsprach.
Mein damaliger Anwalt sendete mir erst ein halbes Jahr später, nach Aufforderung das Protokoll zu. Mir ist die Spucke weggeblieben, als ich gesehen habe was protokolliert wurde.
Getreu nach dem Motto: DESSEN BROT ICH ESS,DESSEN LIED ICH SING
Ich habe danach sofort den Anwalt gewechselt.
Der neue Anwalt hat sich mit dem Busfahrer in Verbindung gesetzt, dieser hat dann nochmal bestätigt, dass ich keinen Fahrfehler gemacht habe und das was im Protokoll steht er nie gesagt hat.
Mein neuer Anwalt setzt sich mit dem Richter in Verbindung und wollte eine erneute Vorladung erwirken, was Ihm natürlich nicht gelang.
Da kann man den Glauben an Recht und Gerechtigkeit verlieren, nach diesem Vorfall herrscht bei mir nur noch blankes Mißtrauen gegenüber den Gerichten.
Auch was ich im Vorfeld mit dem alten Rechtsanwalt erlebt habe, ist der wahre Horror. Deshalb auch meine Frage nach den Fristen, bei Weiterleitung von Gutachten bei Gericht. Ich glaube aber, es gibt für den Richter keine Fristen, er kann nur eine Frist setzen.
Wenn ich Pech habe, ist das Gutachten im Papierkorb gelandet und nie angekommen!
Sobald die Sache beendet ist werde ich die Akten dem Peditionsausschuß übergeben.
Viele Grüße Berichter
 
Hallo, Berichter,

mußte gerade mit Bedauern feststellen, daß es bei Euch immer noch nicht vorangeht.
Da ihr gegen ein Bundesland vorgeht, sind die Richter natürlich in gewisser Weise immer "befangen".
Vermutlich werden sie versuchen, sich über die Gültigkeitsdauer des Gutachtens zu retten. Diese beträgt 6 Monate. Danach ist das Gutachten nicht mehr gültig. Momentan versucht die gegnerische Versicherung das bei mir auch. Erst die Zeit vertrödeln und dann sagen, dass das Gutachten älter als 6 Monate ist und ein neues beantragen.
So kann man ein Verfahren auch in die Länge ziehen.

LG

Colonia
 
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