Ich führe einen Prozess bei einem Landgericht, wegen eines Unfalls der sich Anfang 2004 ereignete , der Unfallgegner ist das Landesamt für Straßenbau.
Das 1. Verkehrsgutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wurde war positiv. Der Richter lud per Verfügung den Gutachter persönlich vor und versuchte das Gutachten zu relativeren, was Ihm auch teils gelang.
Es sollte nun ein zusätzliches Gesundheitsgutachten folgen, welches im Juni diesen Jahres durchgeführt wurde und lt. Gutachter längstens 3 Monate dauern sollte.
Sicherheitshalber haben wir ein 2. Verkehrsgutachten erstellen lassen, was eigentlich für mich noch wesentlich besser, mit anderen Worten
, sehr positiv war.
Das 2. Verkehrsgutachten wurde am 01.08.07 bei Gericht eingereicht.
Das Gesundheitsgutachten nehme ich an, ist auch schon bei Gericht, da mein Arzt, seine zur Verfügung gestellten Unterlagen, vom Gutachter der Klinik, schon vor 14 Tagen zurück bekommen hat.
Wir bekommen keinerlei Information vom GERICHT, ob das Verkehrsgutachten an die Gegenseite versendet wurde, um Stellung hierzu zu nehmen, es sind seither
5 Wochen vergangen, es gibt auch keine Spur von dem Gesundheitsgutachten.
Nun meine Frage, gibt es Fristen zur Weiterleitung von Gutachten etc. oder kann sich das Gericht endlos Zeit lassen?
Gibt es evtl. andere Gründe, warum das Verkehrsgutachten noch nicht weitergeleitet wurde z.B neue Erkenntnisse aus dem 2.Verkehrsgutachten und Einschaltung der Staatsanwaltschaft(Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde am Anfang eingestellt)?
Hätte man uns nicht auch darüber informieren müssen?
Viele Grüße
Euer Berichter
Das 1. Verkehrsgutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wurde war positiv. Der Richter lud per Verfügung den Gutachter persönlich vor und versuchte das Gutachten zu relativeren, was Ihm auch teils gelang.
Es sollte nun ein zusätzliches Gesundheitsgutachten folgen, welches im Juni diesen Jahres durchgeführt wurde und lt. Gutachter längstens 3 Monate dauern sollte.
Sicherheitshalber haben wir ein 2. Verkehrsgutachten erstellen lassen, was eigentlich für mich noch wesentlich besser, mit anderen Worten
, sehr positiv war.
Das 2. Verkehrsgutachten wurde am 01.08.07 bei Gericht eingereicht.
Das Gesundheitsgutachten nehme ich an, ist auch schon bei Gericht, da mein Arzt, seine zur Verfügung gestellten Unterlagen, vom Gutachter der Klinik, schon vor 14 Tagen zurück bekommen hat.
Wir bekommen keinerlei Information vom GERICHT, ob das Verkehrsgutachten an die Gegenseite versendet wurde, um Stellung hierzu zu nehmen, es sind seither
5 Wochen vergangen, es gibt auch keine Spur von dem Gesundheitsgutachten.
Nun meine Frage, gibt es Fristen zur Weiterleitung von Gutachten etc. oder kann sich das Gericht endlos Zeit lassen?
Gibt es evtl. andere Gründe, warum das Verkehrsgutachten noch nicht weitergeleitet wurde z.B neue Erkenntnisse aus dem 2.Verkehrsgutachten und Einschaltung der Staatsanwaltschaft(Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde am Anfang eingestellt)?
Hätte man uns nicht auch darüber informieren müssen?
Viele Grüße
Euer Berichter