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Fristen der Gerichte?

Hallo Berichter,

ich kenne die Fristen, bzw. die Bearbeitungszeit einer Akte bei Gericht nicht. Ich weiss jedoch, dass das eine ungemein heikle Frage ist. Ich hatte vor etlichen Jahren im Rahmen einer kaufmännischen Ausbildung gelernt, wie ein Verwaltungsakt (Vorgang einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Beschlussfindung) abläuft. Das ist auch ein ungemein umstrittener Sachverhalt, der im Grunde nicht aus der Welt zu schaffen ist und man damit niemals Ämter "Untätigkeit" vorwerfen bzw. nachweisen kann: eine Akte wird in der Behörde aufgeklappt - und abgezeichnet. Damit gilt nach deutschem Verwaltungsrecht der Vorgang als bearbeitet. Mit diesem Prozedere ist jede "Frist" eine Farce.

Vielleicht kann Dein RA das Gericht zu einem Termin oder die Einhaltung eines vereinbarten Zeitraums zwingen. Sprich mit ihm!

LG,
Cateye
 
Die psychische Belastung von Unfallopfern und deren Angehörigen ist enorm hoch! Es ist ja nicht" nur" dass eine körperliche Beeinträchtigung hat und sich dadurch das ganze Leben verändert hat, sondern es sind auch die Aufregungen durch hinterlistige Aktionen der Unfallgegner. Hierdurch wird das Unrecht noch potenziert.
Es müßt doch reichen, wenn man wie in meinem Fall, 2 Verkehrsgutachten hat und eine eindeutige Zeugenaussage, dass die Unfallschuld beim Gegner liegt.
Aber nein, hier versucht man mit allen Trix zu verzögern, zu Lügen und zu betrügen. Ich fühle mich oft wie auf einer Achterbahn, ein ewiges Auf und Ab.
Ich denke oft, der Richter müsste doch ein Einsehen haben und sehen, dass die Sache klar entschieden ist, aber" Nein "Ihm fällt immer wieder was Neues ein, ich habe den Eindrduck, es geht Ihm gar nicht darum Recht zu sprechen, sondern das Recht im Sinne des Landes zu beugen.
Ich bin es so Leid, HOFFNUNG ZU SCHÖPFEN und dann wieder Enttäuscht zu werden ,vermutlich geht es einigen von Euch ähnlich.

Viele Grüße Euer Berichter
 
Hallo Berichter,

ich denke, dass das Bewusstsein für eine Rechtstaatlichkeit schon längstens irgendwo auf der Strecke geblieben ist. Es geht ja niemals um die eigene Haut - und wenn ja, dann werden alle Hebel in Bewegung gesezt, um "Gerechtigkeit" herzustellen. Ist das demokratisch?

Das was Du über die Folgen eines Unfalls geschrieben hast ist zu 100% zu unterstreichen. Ich hatte selbst erlebt, dass nicht einmal die von mir benannten Zeugen zu Gehör kamen - und wenn es nicht so ist, dann wird es dazu gemacht. Die Polizei klüngelt mit der Staatsanwaltschaft etc, etc, pp...

Im schlimmsten Fall hast Du Deinen Unfall im Sommer erlitten und Schnee, was ist das?

Und wenn Du schreibst, die Richter müssten doch das Einsehen haben, dann würden sie ggf. Mitgefühl zeigen müssen. Ob die sich abends noch im Spiegel anschauen mögen?

LG,
Cateye
 
Hallo Berichter,

du schreibst, es stand etwas verändert im Gerichtsprotokoll. Wenn die Polizei ermittelt hat und der Busfahrer seine Aussage zu Protokoll gegeben hat, muss dieses erste Protokoll in der pol. Ermittlungsakte sein. Dies im Original vom Busfahrer unterschrieben. Hat die Polizei überhaupt den Unfall aufgenommen, war am Unfallort?

Oder war es ein Protokoll von einer Verhandlung?

Damit das Gutachten nicht verfällt eben noch mal bei Gericht nachfragen ob es angekommen ist oder mit den dazugehörigen Abschriften versehen noch mal ans Gericht senden/hinbringen.

Wenn der Richter gar nicht reagieren will, diesen evtl. wegen Befangenheit ablehnen. Sollte der Richter nicht alle relevanten Beweise rechtl. würdigen kann man dies zur Begründung der Befangenheit gleich mit einbringen. Dein Anwalt weiß näheres dazu.

Gruß Jens
 
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